Verfassungsgericht: Biologische Väter haben kein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft

  • Du machst dir aber auch wirklich die Welt, so wie sie dir gefällt! :lgh


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Das schreibt genau der Richtige ... wer im Glashaus sitzt usw. :wand

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  • Sorry, aber Du interpretierst einfach irgendwelche Dinge in den Sachverhalt, also denk noch mal in Ruhe drüber nach, wer hier Blödsinn von sich gibt.


    Glaubst du im Ernst, jemand Investiert mind. 10.000€ und 5 Jahre seines Lebens in Gerichtsverfahren, damit er Rechtlicher Vater eines ihm Fremden Kindes wird, für den er dann Unterhalt Zahlen darf und alle sonstigen Verpflichtungen hat, nur um seiner Ex und deren Familie eins auszuwischen? Wirklich sehr Wahrscheinlich. ;)


    Ich musste bei meinen Verfahren Eidesstattlich Versichern der KM im Empfängnisszeitraum "beigewohnt" zu haben. Dies musste der Kläger mit Sicherheit auch schon wo er seine Klage eingereicht hat, also bist immer noch du diejenige die Blödsinn schreibt. ;) Ist nicht bös gemeint, aber ich habe den ganzen Mist durch und weiß wie das Abläuft, deswegen reagier ich da bissl Pampig wenn ich sowas Lesen muss von Leuten die da keine Ahnung haben :motz:


  • Glaubst du im Ernst, jemand Investiert mind. 10.000€ und 5 Jahre seines Lebens in Gerichtsverfahren, damit er Rechtlicher Vater eines ihm Fremden Kindes wird, ...

    Du hast, wahrscheinlich unabsichtlich, da etwas sehr Wichtiges geschrieben, was mich in meiner positiven Meinung über das Urteil bestätigt, denn auch er dürfte für das Kind ein Fremder sein :daumen

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  • Wer sagt dir dir denn das der Vater nicht gleich geklagt hat? Hast du ne Ahnung wie lange so ein Verfahren dauern kann? Weißt du überhaupt wie die Gesetzeslage in so einen Fall aussieht? Ich habe das gleiche Verfahren durch, hat über 1 Jahr gedauert. Und bei mir waren die Umstände noch deutlich einfacher. Also Interpretiere hier bitte keine Sachen rein von denen du keine Ahnung hast.


    Zu der Sache mit den Verheirateten Frauen. Es gibt genug Ehen die nur noch auf den Papier bestehen, aus den Unterschiedlichsten Gründen. War z.B. mit meiner Ex der Fall. Es geht hier ja auch anscheinend nicht um einen kleinen Seitensprung oder ONS, dann könnte ich deine Argumentation ja noch verstehen. Aber in den Fall war ja der Biologische Vater mind. vom Zeugungsakt bis 4 Monate nach der Geburt zusammen und erst nach weiteren 7 Monaten ist Sie dann warum auch immer zu den Ehemann zurück.


    Naja ich habe verstanden er hat die Klage erst eingereicht als sie wieder mit dem Ehemann lebte.
    Das mit den Affären mit verheirateten Frauen war ironisch gemeint.
    Aus dem Artikel gehen auch einfach zu wenig Infos hervor. Es fehlt eigentlich die wichtigste Info - wusste er überhaupt von Anfang an dass er der biologische Vater ist? Oder hat sie ihm das Kind als Kind vom Ehemann verkauft und er hat erst später die Vermutung gehabt, er könnte der Vater sein? Naja die sollte er aber sowieso haben, wenn er die ganze Zeit eine Affäre mit ihr hatte.
    Gab es überhaupt einen Vaterschaftstest?
    Wann genau hat er nun die Klage eingereicht?
    Lebte die KM auch die ersten 4 Monate vom Ehemann getrennt und war die Trennung auf Grund ihrer Affäre?
    Hat er sich überhaupt ums Kind gekümmert in den ersten 4 Monaten oder waren es nur sporadische Treffen mit der KM ohne Kind?
    Es gibt einfach zu wenig Informationen, um zu sagen, ja das Urteil ist daneben oder ja der biologische Vater ist selber schuld, oder ja, die KM ist eine ganz miese Schlange. Da sollten schon mehr Infos her.
    Und ich habe schon Ahnung von Verfahren - habe gerade selber eins durch wo es auch um die Vaterschaft ging.

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  • Liebe Männer wo ist euer Problem ?
    Ihr wollt Väter werden ??
    Na dann spätestens mit dem dicken Bauch her mit dem Ehering
    ( Frauen sind dann eh in Nestbaufieber) und Problem gelöst.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Eben Antje, so lässt sich jede Gesetzeslücke wunderbar umgehen. :D
    Auch deswegen - keine Affären mit verheirateten Frauen, die kann man ja nicht sofort heiraten...wie in den guten alten anständigen Zeiten! :D

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  • Hallo NemesisLady,


    also vom rein Logischen, würde ich doch nicht so lange Klagen und so viel Geld ausgeben, wenn ich mir nicht sicher währe der leibliche Vater zu sein, oder?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • @Vater 1971: kommt darauf an wieviel Geld man besitzt. :D
    Wäre ich Millionärin, würde ich gegen alles mögliche klagen, auch ohne Aussicht auf Erfolg, weil mir einfach Spass machen würde, den KV zu nerven. :D
    Aber Spass beiseite, normalerweise würde man es nicht tun, hast du schon Recht.
    Es bleibt aber trotzdem die Frage ob es wirklich einen Test gab. Man kann sich auch sicher sein, und die Wahrheit kann trotzdem ganz anders sein.

  • Du hast, wahrscheinlich unabsichtlich, da etwas sehr Wichtiges geschrieben, was mich in meiner positiven Meinung über das Urteil bestätigt, denn auch er dürfte für das Kind ein Fremder sein :daumen


    Leider Gottes wirst du wahrscheinlich Recht haben. Ich gehe davon aus das er den Rechtsweg nur Beschritten hat da ihm Umgang verweigert wird und er zum Zeitpunkt der Klageerhebung auch keine andere Chance hatte Umgang einzuklagen. Wie du sowas gutheißen kannst ist mir allerdings Schleierhaft.


    Warum geht ihr eigentlich immer davon aus das der Vater Jahrelang kein Interesse an den Kind hatte? Woraus nehmt ihr euer Wissen? Die bekannten Fakten geben das einfach nicht her. Ihr habt keine Ahnung von solchen Gerichtsverfahren, oder? Bei mir z.B. hat es 11 Monate von Klage Einreichung bis zum Urteil gedauert. Und dabei war bei mir in 30min und 1 Termin alles erledigt! In der Zwischenzeit hätte ich (wie auch der Kläger in diesem Fall) keinerlei Recht gehabt meinen Sohn zu sehen wenn das die KM nicht möchte!! Da kann man sich kümmern wollen wie man will, man hat keine Chance. Jetzt den Vater vorzuwerfen es ist ein Fremdes Kind für ihn weil er auch nach mind 4,5Jahren vor Gericht keine Chance hatte sein Kind zu sehen empfinde ich als Blanken Hohn den Vater gegenüber.


    Im übrigen, ich kannte (wie wahrsch. auch der Vater in diesem Fall) nicht die genaue Gesetzeslage und hätte nie vorher gedacht das man es als Biologischer Vater so schwer in Deutschland hat. Aber du kannst mir die entsprechenden Gesetze bestimmt genau benennen. Ach Nein, muss du ja gar nicht Wissen, als Frau ist deine Rolle ja genau bestimmt ;)


  • Ach Nein, muss du ja gar nicht Wissen, als Frau ist deine Rolle ja genau bestimmt ;)

    Wow, nur weil man(n) sich nicht mit Euch entrechteten und geknechteten Vätern solidarisch erklärt und eine eigene Sicht auf die Dinge hat, ist man(n) gleich eine Frau :rolleyes:

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  • Andi deine sind aber genauso Spekulationen. Aus dem Artikel geht nicht hervor wer sich wann und wie verhalten kann.
    Also kann man es in diesem Einzelfall auch nicht beurteilen.

  • Die sozialen Väter müssen schließlich nicht zwangsläufig wechseln, im konkreten Beispiel ging es um einen Vater, der eine längere Zeit keinerlei Interesse an seinem Kind gezeigt hat, worauf das Kind in eine Familie mit einem sozialen Vater hineinwachsen konnte! Hätte der Vater von Anfang an Kontakt gesucht, wäre das eine andere Angelegenheit... Wer aber erst nach Jahren auf den Trichter kommt, dass da ja ein leibliches Kind ist, braucht sich, so leid es mir tut, nicht zu wundern!


    Wo steht das?
    Aus dem Artikel ist nicht zu entnehmen, daß er kein Interesse gezeigt hat.


    Ganz abgesehen davon: Nach geltendem Gesetz wäre er auch dann nicht rechtlicher Vater wenn er Interesse gezeigt hat.

  • Und was ist, wenn die "sozialen Väter" wechseln, was ja zu erwarten ist?


    Hallo si_lence,


    Warum ist das zu erwarten?
    Weil das Deine Meinung über alleinerziehende Frauen ist?
    Weil Du nun mal gewohnt bist, diese bei jeder sich bietenden Gelegenheit abzuwerten?


    Lies genau, sie ist zurückgekehrt zum Gatten und den Geschwistern des Kindes und hat ihr Eheversprechen ernst genommen.
    Sie dürfte also exakt Deinem Menschenbild "trotz Fehltritte an der Ehe festhalten" genügen müssen.



    Also in diesem Fall führte die Mutter mit dem leiblichen Vater, bis das Kind vier Monate alt war, eine Beziehung und erst als das Kind 11 Monate war, machte die Mutter wieder auf heile Familie und lebte mit ihrem Ehemann und den Geschwistern des Kindes wieder in einem gemeinsamen Haushalt.


    Hallo Vater 1971,


    wenn man genau liest, wurde die Vaterschaftsanfechtungsklage abgewiesen.


    Die Frage ist doch, warum er niemals die Vaterschaft anerkannt hat.
    Das geht ganz einfach: Vater und Mutter gehen zum Jugendamt, unterschreiben die Vaterschaftsanerkennung. Der in Trennung lebende Ehemann stimmt dem zu. In einer Beziehung lebend mit der Kindsmutter oder direkt nach der Trennung dürfte das nun wirklich kein großer Aufwand sein.


    Diese Vaterschaftsanerkennung bewirkt: Am Tage der Scheidung wird der biologische Vater dann auch rechtlicher Vater des Kindes.
    Gerade in einer Beziehung mit einer verheirateten Frau muss man sich doch informieren?


    Weder während der Beziehung noch in den Monaten nach der Beziehung wurde dies jedoch angestrebt. Warum?
    Hier hat es der (mutmaßliche) Vater versäumt, zusammen mit der Kindsmutter Ordnung in seine Angelegenheiten zu bringen, bzw. die Vaterschaftsanfechtung rechtzeitig zu betreiben.


    Evt. wurde ja (wie in meinen Fall z.B.) schon vorher ein Privater Vaterschaftstest gemacht. Wenn nicht hätte das Gericht einen angeordntet bevor er überhaupt eine Chance gehabt hätte als Rechtlicher Vater zu gelten.


    Hallo andi0383,


    In Deinem Fall war die Vaterschaftsanfechtungsklage erfolgreich.
    Vermutlich weil Du freiwillig Unterhalt bezahlt hattest (und die Mutter diesen angenommen hat) und weil es den Test gab. Zudem war die Ehe "Deiner" Kindsmutter nur noch auf dem Papier vorhanden. Das waren andere Voraussetzungen.


    Du hast nicht irgendwann geklagt, sondern die Anerkennung der Vaterschaft seit Geburt des Kindes betrieben.


    also vom rein Logischen, würde ich doch nicht so lange Klagen und so viel Geld ausgeben, wenn ich mir nicht sicher währe der leibliche Vater zu sein, oder?


    Hallo Vater 1971,


    zu meinem allergrößten Leidwesen finanzieren zu viele Menschen ihre Klagewut auf Kosten der Allgemeinheit.
    Nirgendwo steht, der Mann hätte viel Geld ausgegeben. Wo hast Du das gelesen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .


  • Wo steht das?
    Aus dem Artikel ist nicht zu entnehmen, daß er kein Interesse gezeigt hat.


    Ganz abgesehen davon: Nach geltendem Gesetz wäre er auch dann nicht rechtlicher Vater wenn er Interesse gezeigt hat.

    Habe mich dazu bereits geäußert ;)


    Außerdem
    wäre das sehr wohl möglich gewesen, er hätte lediglich zusammen mit der
    Kindsmutter aufs JA spazieren müssen, das wäre nicht das Problem
    gewesen! Und ich denke zumindest während der viermonatigen Beziehung,
    hätte das auch im Sinne der KM sein können

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

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  • Andi deine sind aber genauso Spekulationen. Aus dem Artikel geht nicht hervor wer sich wann und wie verhalten kann.
    Also kann man es in diesem Einzelfall auch nicht beurteilen.


    Ich gebe ja gerne zu das ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen da etwas voreingenommen bin, aber aufgrund dieser Erfahrungen finde ich meine Interpretation der vorhandenen Informationen deutlich Realistischer. Ich glaube einfach nicht daran das sich jemand erst gar nicht um sein Kind kümmert und ihn dann nach Jahren einfällt sich durch alle Instanzen der Deutschen Gerichtsbarkeit zu Klagen um der Mutter eins auszuwischen. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


    Ich suche ja schon verzweifelt die Alten Entscheidungen vom AG und OLG, aber komischerweise sind diese nicht zu finden. Zumindest die vom OLG Dresden müsste doch eigentlich zu finden sein, aber da ist irgendwie nichts. Habe bort wesentlich Ältere Entscheidungen gefunden, kann mir jemand verraten warum die vom Bverg genannte nicht zu finden ist? Ich denke mit mehr Informationen könnten wir hier wesentlich Sachlicher Argumentieren.


    @Profiler mein ;) war nicht ganz ohne Hintergedanke :D

  • Naja Andi wenn man hier aber so schön über mögliche Gründe spekuliert, könnte es genauso gut auch so abgelaufen sein - sie haben eine Affäre, sie wird schwanger, sagt ihm du das Kind ist zwar von die, aber lass meinen Noch Ehemann als Vater eintragen, dann musst du auch keinen Unterhalt zahlen und das Kind ja eh deins, wie sind sowieso zusammen, aber so darf der Dumme zahlen und wir haben mehr Geld. :D
    Er willigt begeistert ein, nach ein paar Monaten geht es auseinander, der Noch Ehemann ist plötzlich nicht mehr der Dumme und sie geht wieder zu ihm zurück und als er die Felle wegschwimmen sieht, reicht er die Klage ein.
    So einen Grund für die Nichtanerkennung durch leibliche Väter gibt es doch oft.

  • Ich suche ja schon verzweifelt die Alten Entscheidungen vom AG und OLG, aber komischerweise sind diese nicht zu finden. Zumindest die vom OLG Dresden müsste doch eigentlich zu finden sein, aber da ist irgendwie nichts


    Hallo andi0383,


    ich lese den Satz "Der Beschwerdeführer hält die Abweisung seiner Vaterschaftsanfechtungsklage für verfassungswidrig".
    Ich vermute, seine Klagen wurden allesamt abgewiesen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Außerdem
    wäre das sehr wohl möglich gewesen, er hätte lediglich zusammen mit der
    Kindsmutter aufs JA spazieren müssen, das wäre nicht das Problem
    gewesen! Und ich denke zumindest während der viermonatigen Beziehung,
    hätte das auch im Sinne der KM sein können


    Wäre, hätte, könnte...
    Papa soll sich also so verhalten, wie Mama es gerne hätte. Wenn er das macht, wird er dann möglicherweise von ihr als rechtlicher Vater des Kindes anerkannt werden. Sorry, aber das ist doch alles Bullshit, denn die Vatereigenschaft ist logischerweise unabhängig von der Kindesmutter, eine Eigenschaft, die ausschließlich Vater und Kind betrifft.
    Es ist schlicht ein untragbarer Skandal, daß Väter austauschbar sind (sogar gegen ihren Willen), Mütter jedoch nicht. Stell Dir mal vor Dein Ex hätte sich das Kind gegriffen, wäre mit ihr zur Next gezogen, und Du dürftest erst einmal klagen ohne Ende, und per Umgangsrecht die Besuchstante sein. Na, viel Spaß.