Um- (zurück)zug der KM

  • Hallo ins Forum,


    die KM unseres Sohnes würde gerne wieder zurückziehen.
    Vom Umkreis Dortmund wieder in die Heimat; ganz nah zu ihrem Sohn.
    Sie ist HartzIV-Empfänger (böses Wort).
    Hat jemand Infos, was man da machen oder beachten muß?
    Da unser Sohn davon nur profitieren kann, würde ich ihr gerne dabei helfen.
    Grüßele

    Nichts ist wirklich.
    Und wenn, ist es wirklich wirklich?
    Oder ist es dann nicht wirklich wirklich?
    Und wenn nicht wirklich, ist es wirklich nicht wirklich?
    Und dabei kann es wirklich nicht wirklich wirklich sein.
    Und wirklich ist es niemals wirklich.
    Nicht?

  • Sie kann umziehen, wann und wohin sie will.


    Kostenübernahme (Umzugskosten und Kautionsdarlehen) gibts allerdings nur, wenn das Jobcenter
    eine Notwendigkeit bestätigt.
    Die besten Chancen, die Kosten erstattet zu bekommen, hat man mit Arbeitsaufnahme am Wunschort.


    In eurem Fall wird das Jobcenter keine Notwendigkeit erkennen, dennoch kann sie versuchen, einen
    Antrag auf Umzugskosten zu stellen.


    Ansonsten: vor dem Einzug in die neue Wohnung die dortige Angemessenheit gem § 22 SGB II beim
    dortigen JC bestätigen lassen.
    Viele Orte sind hier gelistet, da kannste mal schauen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Beim alten JC abmelden und beim künftigen JC Neuantrag stellen.


    Falls sie Kaution benötigt: gibts wie gesagt nur bei Notwendigkeit, dann auch nur als Darlehen,
    was mit 10% des Regelsatzes monatlich gleich getilgt wird.


    Alle Kosten sind grundsätzlich VORher zu beantragen, rückwirkend gibts nix mehr.