Es ist im Grunde alle noch komplizierter denn fast alle haben hier Recht.
Es ist unter Bestimmten Bedingungen das Einkommen des Kindes. Dies auch deshalb weil manche Sozialleitungen davon betroffen sind.
Es" kann aber nicht" Einkommen des Kindes sein da es ein Vorschuß auch Kinderfreibetrag ist der den Eltern zusteht. Es ist also das Einkommen der Eltern.
Der BET bekommt das Kindergeld nicht muss aber deshalb weniger KU zahlen. Würde er es nicht bekommen dann müsste er um diesen Betrag mehr KU zahlen.
Man muss übrigens nicht so hoch verdienen. Es sind um die 55 - 60t. Dadurch hat man eine Steerlast von ca 25% Einkommensteuer. Dann zahlt es sich gut aus.
Ganzen Kind auf Steuerkarte hat übrigens auch etwas mit Soli und Kirchensteuer zu tun.
Neu ist ab Steuer 2012. Wer UV nach UVG bekommt der kann den Freibetrag nicht mehr übertragen lassen. Ob jemand dagegen vorgeht weiß ich noch nicht da ich die Steuer noch nicht gemacht habe denn UV sind keine 75% des Mindestunterhaltesund die bekommen dadurch mehr und können übertragen lassen.
Mal sehen was mein Rechtsschutz sagt denn das ist viel Geld.