hälftiges Kindergeld zurückforderbar?

  • Es ist im Grunde alle noch komplizierter denn fast alle haben hier Recht.


    Es ist unter Bestimmten Bedingungen das Einkommen des Kindes. Dies auch deshalb weil manche Sozialleitungen davon betroffen sind.
    Es" kann aber nicht" Einkommen des Kindes sein da es ein Vorschuß auch Kinderfreibetrag ist der den Eltern zusteht. Es ist also das Einkommen der Eltern.


    Der BET bekommt das Kindergeld nicht muss aber deshalb weniger KU zahlen. Würde er es nicht bekommen dann müsste er um diesen Betrag mehr KU zahlen.


    Man muss übrigens nicht so hoch verdienen. Es sind um die 55 - 60t. Dadurch hat man eine Steerlast von ca 25% Einkommensteuer. Dann zahlt es sich gut aus.


    Ganzen Kind auf Steuerkarte hat übrigens auch etwas mit Soli und Kirchensteuer zu tun.
    Neu ist ab Steuer 2012. Wer UV nach UVG bekommt der kann den Freibetrag nicht mehr übertragen lassen. Ob jemand dagegen vorgeht weiß ich noch nicht da ich die Steuer noch nicht gemacht habe denn UV sind keine 75% des Mindestunterhaltesund die bekommen dadurch mehr und können übertragen lassen.
    Mal sehen was mein Rechtsschutz sagt denn das ist viel Geld.

  • Neu ist ab Steuer 2012. Wer UV nach UVG bekommt der kann den Freibetrag nicht mehr übertragen lassen. Ob jemand dagegen vorgeht weiß ich noch nicht da ich die Steuer noch nicht gemacht habe denn UV sind keine 75% des Mindestunterhaltesund die bekommen dadurch mehr und können übertragen lassen.

    kannst du mir das bitte nochmal genau erklären ? :thanks:


    bekomme für 3 von 4 kids UVG, Kind Nr. 4 bekommt Kinderzuschlag, KV kann kein KU zahlen ... stehen mir dann alle 4 Kinder auf der Lohnsteuerkarte zu ?

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • @ goodluck1974:
    Ich kann Dich emotional hundertprozentig verstehen, denn bei uns ist es genauso (nur ein Kind und seit eineinhalb Jahren). Ich ärgere mich darüber auch total, denn dadurch, dass kein Kontakt mehr besteht, entstehen mir auf jeden Fall höhere Kosten als vorher (angefangen von normalen Mahlzeiten, über Ausflüge am Wochenende bis hin zu Urlaub, Geschenken zu Geburtstag und Weihnachten etc.).


    Jetzt bitte nicht alle gleich losschimpfen, ich mache das für mein Kind gerne und ist für mich selbstverständlich, aber das Geld fehlt einfach und ihm bleibt mehr. Und es ist auch sein Kind!


    Aber leider ist es so, dass man da keine Chance hat, denn wer Unterhalt zahlt, bekommt die Hälfte "gutgeschrieben".



    Nachtrag noch zum Thema Kindergeld Einkommen des Kindes:
    Wenn man sich eine Sozialhilfeberechnung anschaut, dann sieht man es ganz deutlich. Das Kindergeld wird als Einkommen des Kindes gerechnet und nur von den Eltern beantragt und an diese ausbezahlt.

  • kannst du mir das bitte nochmal genau erklären ?


    bekomme für 3 von 4 kids UVG, Kind Nr. 4 bekommt Kinderzuschlag, KV kann kein KU zahlen ... stehen mir dann alle 4 Kinder auf der Lohnsteuerkarte zu ?


    Du bekommst für die 3 Kinder nur jeweils 0.5 Freibetrag da es keine Übertrag mehr gibt wenn man für Kinder UV bekommt.
    Da Kind 4 keine UV bekommt kannst Du den Übertrag der 0.5 beantragen und bekommst ihn auch.

  • Wieso musst du die zusätzlich für die Kinder aufbringen? Wofür wendest du die 184€ auf? Für 4 Essen mehr im Monat?


    Wieso nur 4 Essen im Monat?


    Angefangen von normalen Mahlzeiten, über Ausflüge am Wochenende bis hin zu Urlaub, Taxi-Mama zu den Sportveranstaltungen,
    Geschenken zu Geburtstag und Weihnachten etc.


    Ich denke, DAS ist Argument genug..... ICH muss es begleichen, er nicht!


    @ goodluck1974:
    Ich kann Dich emotional hundertprozentig verstehen, denn bei uns ist es genauso (nur ein Kind und seit eineinhalb Jahren). Ich ärgere mich darüber auch total, denn dadurch, dass kein Kontakt mehr besteht, entstehen mir auf jeden Fall höhere Kosten als vorher (angefangen von normalen Mahlzeiten, über Ausflüge am Wochenende bis hin zu Urlaub, Geschenken zu Geburtstag und Weihnachten etc.).


    Jetzt bitte nicht alle gleich losschimpfen, ich mache das für mein Kind gerne und ist für mich selbstverständlich, aber das Geld fehlt einfach und ihm bleibt mehr. Und es ist auch sein Kind!


    Aber leider ist es so, dass man da keine Chance hat, denn wer Unterhalt zahlt, bekommt die Hälfte "gutgeschrieben".


    Danke!
    Genauso ist es!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • Kapitaler Fehler. Das Kindergeld ist ausschließlich und NUR Einkommen des Kindes


    http://www.arbeitsagentur.de/n…ruchsvoraussetzungen.html


    Zitat

    j) Anspruchsberechtigte
    Neben den leiblichen Eltern können zum Beispiel auch Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern anspruchsberechtigt sein. Auch wenn für ein Kind mehrere Personen als Anspruchsberechtigte in Betracht kommen, kann Kindergeld gleichwohl nur eine Person gezahlt werden. Wer das Kindergeld tatsächlich erhält, ist dem Kapitel mehrere Anspruchsberechtigte zu entnehmen.


    Irgendwie denkt die Familienkasse da wohl anders drüber.

  • Ok, ich war der Meinung Du hättest irgendwo geschrieben, dass er nur 100 Euro KU bezahlt und hatte das daher nun so geschrieben.
    Unser UET hat sich nicht einen Tag um "unseren" Sohn gekümmert und bekommt es trotzdem angerechnet.


    Wenn Du finanzielle Probleme hast bleibt Dir nur anderweitig Sozialleistungen zu beantragen wenn die Kriterien dazu bei euch passen.

    Einmal editiert, zuletzt von MaLu76 ()

  • Unser KV hat die ersten 8 Jahre keinen Unterhalt bezahlt


    naja... eigentlich hat er doch die ersten 8 Jahre in Summe 8.832 Euronen bezahlt. Weit weniger als die Standarderwartung aber eben doch mehr als gar nichts. ;)


  • Angefangen von normalen Mahlzeiten, über Ausflüge am Wochenende bis hin zu Urlaub, Taxi-Mama zu den Sportveranstaltungen,
    Geschenken zu Geburtstag und Weihnachten etc.


    Ich denke, DAS ist Argument genug..... ICH muss es begleichen, er nicht!

    Das ist überhaupt kein Argument weil der KU nicht in der Form berechnet wird, das innerhalb dessen ein zb. 14 tägiges Umgangsrecht inbegriffen ist. Wenn ein Vater also jede Woche die Kinder hat, dürfte er demnach einen Teil des KU einbehalten? Solche abstrusen Ansichten hatten wir hier ja kürzlich erst. Und was haben die Geschenke in deiner Aufzählung zu suchen? Das ist freiwillig von dir persönlich. Ebenso alle anderen Events die keinen notwendigen Zwang besitzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tom Dooley ()

  • naja... eigentlich hat er doch die ersten 8 Jahre in Summe 8.832 Euronen bezahlt. Weit weniger als die Standarderwartung aber eben doch mehr als gar nichts. ;)


    Kannst Du mir das bitte mal genauer erklären was Du damit meinst?
    Denn ich habe vom KV nicht einen Cent gesehen.
    Im Gegenteil.
    Er hat sich überall gerühmt wie er sein Geld schwarz verdient.

  • Das ist überhaupt kein Argument weil der KU nicht in der Form berechnet wird, das innerhalb dessen ein zb. 14 tägiges Umgangsrecht inbegriffen ist. Wenn ein Vater also jede Woche die Kinder hat, dürfte er demnach einen Teil des KU einbehalten?


    Nein, da er ja bereits seinen anteiligen Abzug erhalten hat!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Hey danke Moranano für dein post 17 !
    Ich les mir das jetzt 10mal gaaanz langsam durch, vielleicht fällt dann endlich bei mir der Groschen...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Interessante Diskussion.


    Wenn Yogis Ansicht stimmt dass das Kindergeld dem Kind und nicht dem Elternteil zusteht, was passiert dann damit wenn man den Steuerfreibetrag nutzt?


    Ich habe 3 halbe Kinder auf der Steuerkarte und zahle für alle 3 meinen Kindergeldanteil komplett an's Finanzamt zurück um den Steuerfreibetrag zu nutzen.
    Dann müsste das Finanzamt die Kohle ja dann zügig an meine Kinder weiterleiten... :hae:

  • Ich habe 3 halbe Kinder auf der Steuerkarte und zahle für alle 3 meinen Kindergeldanteil komplett an's Finanzamt zurück um den Steuerfreibetrag zu nutzen.


    Abgesehen davon das man den nicht zurückbezahlt: Bist Du dir sicher das bei dir der Steuerfreibetrag besser ist?
    Wenn ja dann gratuliere ich dir zu deinem Einkommen denn mit 1/2 Kind ist da nicht so einfach möglich.
    Man müsste mit 0.5 Kind mehr als 2100 Euro Steuern sparen bei einem Freibetrag von 3500 Euro. Beim 3. Kind ist es sogar noch mehr an KG.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Mein Ex bezahlt für die beiden Kinder den Mindestunterhalt laut DD.

    Er kümmert sich seit vier Jahren überhaupt gar nicht um die Kinder

    Das passt so nicht. Er zahlt ja Unterhalt. Also kümmert er sich auch. Zumindest finanziell.


    Ist er überhaupt "berechtigt", dass er das anteilige Kindergeld von € 184,00 behalten darf?

    Er "behält" nichts. Das hälftige Kindergeld wird fiktiv angerechnet.


    Und selbst wenn er Umgang hätte, hättest du deswegen nicht mehr Geld.
    Er hätte weniger weil er für die Umgangskosten aufkommen muss.
    Alle Punkte die du anführst (Sport, Freizeit, Mamataxi etc.) sind Privatvergnügen.
    Du musst das ja nicht mit den Kindern machen.


    Wenn du mit der Unterhaltszahlung nicht einverstanden bist, dann hast du nur die Möglichkeit alle zwei Jahre seine Einkommenssituation durch Anwalt / Jugendamt / Gericht überprüfen zu lassen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Nein, da er ja bereits seinen anteiligen Abzug erhalten hat!


    Ich habe nicht von Kindergeld gesprochen, sondern von einem Abzug des KU. Ich kann es auch so ausdrücken, dass es deinem logischen Verständnis dienlich ist. Wenn ein UET sehr häufig die Kinder hat, muss der BET dann auf seinen Anteil am Kindergeld verzichten?


    Es ist eben so: Eine hälftige Anrechnung dessen hat nichts mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts zu tun. Sondern mit der Unterhaltsleistung an sich. Wird angemessen KU geleistet, wird auch das KG angerechnet.

  • Er "behält" nichts. Das hälftige Kindergeld wird fiktiv angerechnet.


    Falsch! Das ist keine fiktive, sondern eine reelle Anrechnung!


    Die DD-Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei
    Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge.


    1. und 2. Kind (Einkommensstufe 1 = bis 1.500 Euro)
    0 - 5 Jahre = 225 --> + halbe KG-Anrechnung = € 317,00 Grundwert
    6 - 11 Jahre = 272 --> + halbe KG-Anrechnung = € 364,00 Grundwert
    12 - 17 Jahre = 334 --> + halbe KG-Anrechnung = € 426,00 Grundwert




    Wenn du mit der Unterhaltszahlung nicht einverstanden bist, dann hast du nur die Möglichkeit alle zwei Jahre seine Einkommenssituation durch Anwalt / Jugendamt / Gericht überprüfen zu lassen.


    Das ist ja - wie schon bereits betont - nicht das Anliegen!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Ich habe 3 halbe Kinder auf der Steuerkarte und zahle für alle 3 meinen Kindergeldanteil komplett an's Finanzamt zurück um den Steuerfreibetrag zu nutzen.


    Abgesehen davon das man den nicht zurückbezahlt: Bist Du dir sicher das bei dir der Steuerfreibetrag besser ist?
    Wenn ja dann gratuliere ich dir zu deinem Einkommen denn mit 1/2 Kind ist da nicht so einfach möglich.
    Man müsste mit 0.5 Kind mehr als 2100 Euro Steuern sparen bei einem Freibetrag von 3500 Euro. Beim 3. Kind ist es sogar noch mehr an KG.


    Du schon wieder ... :-)


    Natürlich zahle ich das Kindergeld zurück und zwar centgenau. Es wird zu meinen errechneten Steuern addiert.


    Deine Rechnung stimmt aus mehreren Gründen nicht:
    Das hälftige Kindergeld ist nicht 2100 Euro sondern nur 1104 Euro, bei einem Freibetrag von 3500 Euro rechnet sich das also schon ab einem Steuersatz von 31,54%. Und der ist bei Steuerklasse 1 relativ schnell erreicht.
    Zudem ergeben 3 Freibeträgen zusammen 10.500 Euro, und damit spart man zusätzlich durch die (teilweise ausgebremste) Progression.

  • Und selbst wenn er Umgang hätte, hättest du deswegen nicht mehr Geld.
    Er hätte weniger weil er für die Umgangskosten aufkommen muss.
    Alle Punkte die du anführst (Sport, Freizeit, Mamataxi etc.) sind Privatvergnügen.
    Du musst das ja nicht mit den Kindern machen.


    :ohnmacht:
    PaaaapppppaaaaaaT@
    Wenn Umgang statt finden würde, hätte BET weniger Kosten! Dadurch mehr Geld für den restlichen Monat übrig.
    Und ob ich an den "ausfallenden Umgangs-WE" etwas mit den Kids unternehme oder den ganzen Tag vorm Fernseher chille...hungrige Mäuler in der Pubertät fressen dir schon mal die Haare vom Kopp ;-)
    Da die meisten hier knapp kalkulieren müssen, fallen 4-6 Umgangstage pro Monat schon ins Gewicht. Multiplizert mit der Anzahl der Kinder, kommen da kleine Vermögen im Jahr zusammen.

  • Du bekommst für die 3 Kinder nur jeweils 0.5 Freibetrag da es keine Übertrag mehr gibt wenn man für Kinder UV bekommt.
    Da Kind 4 keine UV bekommt kannst Du den Übertrag der 0.5 beantragen und bekommst ihn auch.


    Ich habe das komplette Kind auf meiner Steuerkarte, KV zahlt Unterhalt, aber weniger als 75% des Mindestunterhaltes von 317€. Das wäre doch auch bei Unterhaltsvorschuss so, oder nicht? Oder kann man das nicht miteinander vergleichen?