Mich würde mal so theoretisch folgendes interessieren.....
Mein Ex bezahlt für die beiden Kinder den Mindestunterhalt laut DD.
Er bekommt dafür ja aber - wie üblich - auch 2 x ein halbes Kindergeld angerechnet (also 2 x € 92,00 = € 184,00).
Dadurch, dass er den Kindesunterhalt begleicht, hat er auch noch 2 halbe Kinder in der Steuerkarte eingetragen.
Er kümmert sich seit vier Jahren überhaupt gar nicht um die Kinder, es besteht keinerlei Umgang.
In der Zwischenzeit wurde ihm sogar (aus speziellen Gründen) das GSR entzogen.
Es kommt weder zu Weihnachten, noch zum Geburtstag irgendetwas an Aufmerksamkeiten.
Nun meine Frage:
Ist er überhaupt "berechtigt", dass er das anteilige Kindergeld von € 184,00 behalten darf?
Ich meine, er hat Null Komma Null Aufwand an Umgangskosten oder Betreuungskosten in irgendeiner Form.
Dadurch, dass die Kinder ihm keine Kosten am Wochenenden oder in den Ferien bescheren (Essen, Trinken, Aufenthalt etc.),
würde ja "emotional" der Betrag den Kindern zustehen.
Gibt es eine Handhabe, das Geld von ihm zurückzufordern, um den Kindern reell zukommen zu lassen?