Unterhaltsanpassung wegen Ausbildungskosten für Tochter

  • Bisher hat der Vater seit 7 Jahren den immer gleichen Unterhalt für beide Kinder bezahlt. Dieser wurde in der Höhe wegen gestiegenen Alters nie angepasst, d. h. ich habe keine weitere Überprüfung seines Einkommens veranlasst. Seit Monaten habe ich wegen Schulbesuchs meiner Tochter im Ausland sehr viel höhere Kosten für unser erstes Kind. Wie erreiche ich eine Anpassung des Unterhalts wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten bzw. Ausbildungskosten für meine Tochter?
    ( In der Vergangenheit hatte der Vater bereits Unterhalt nachzahlen müssen, weil er verschwiegen bzw. nicht mitgeteilt hatte, dass sein Einkommen gestiegen war. ) Er hat schon vor Jahren ein Haus gekauft, wieder geheiratet und noch ein Kind. Der Vater muss sich doch an den Kosten der Erstausbildung beteiligen. Das heißt hier konkret an den Schulkosten plus Metro-Ticket. Oder kann er sich dessen entziehen, weil er trotz seines relativ geringen Einkommens ein Haus gekauft hat?

  • Du kannst alle zwei Jahre Auskunft über sein Einkommen verlangen und dann den Unterhalt neu berechnen (lassen).


    Bezüglich des Auslandaufenthaltes muss man vorher die Kosten vorlegen und mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil abstimmen. Ob ein Auslandsschulaufenthalt zwingend notwendig ist für die Ausbildung, wird man im Streitfall belegen müssen. Hier hättest du vorher wohl mit demVater reden müssen. Jetzt wäre sein finanzieller Beitrag "Goodwill".


    Die Basisbeteiligung an der Erstausbildung ist der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das war die Entscheidung meiner Tochter. Sie ist 18.


    Da sie Lehramt studieren will, Mathematik und ein sprachliches Fach, hatte sie sich entschlossen ein Jahr ins Ausland zu gehen. Das muss natürlich nicht sein, ist aber sehr förderlich. Es geht mir nicht um die bereits angefallenen Kosten, daran hat sie sich beteiligt und nur ich als Mutter. Es ist mir bewusst und das habe ich nicht vor, dass ich Kosten, die schon entstanden sind und bereits von mir bezahlt worden sind, um anteilige Übernahme zu bitten. Bis hat der Vater nichts finanziert.


    Es ist nicht meine Entscheidung, sondern die meiner bereits volljährigen Tochter. Das ist nicht die Entscheidung von uns Eltern, sondern eine notwendige gute Vorbereitung für ihr Studium. Für die zukünftigen Kosten, wie Flüge nach Hause innerhalb ihrer Ferien, Sprachschule plus Zusatzkurse für anerkannte Zertifikate wünsche ich mir eine Beteiligung des Vaters. Gibt es da eine rechtliche Grundlage dafür?


    Dann habe ich noch eine Frage zu der Auskunft über sein Einkommen: Der Vater hat kein riesiges Einkommen, aber immerhin auch nicht schlecht. Aber wiederum nicht so gut, dass er das bezahlte, was man in der D-Tabelle ablesen kann. Er hat dadurch, dass er ein Haus gekauft hat, wohl einen höheren Selbstbehalt und muss dadurch weniger Unterhalt bezahlen. Auf der einen Seite bin ich gerade zurzeit sehr stark auf den Unterhalt angewiesen. Eigentlich ist dieser zu wenig, wenn ich mir die Tabelle ansehe, aber auf der anderen Seite kann es ja auch sein, dass er einen höheren Selbstbehalt wegen seines Hauskaufs vor einigen Jahren hat. (Wobei ich allerdings nicht verstehe, dass wenn jemand zu Unterhalt verpflichtet ist und diesen in der angemessenen Höhe bezahlen könnte, dann sich dieser aber reduziert, weil der Vater Zahlungsverpflichtungen gegenüber Banken aufgrund des Hauskaufs hat. Eigentlich sollte das Gesetz doch dahingehend sein, dass die angemessene Versorgung der Kinder Vorrang hat)


    Ich habe das allerdings die letzten Jahre nicht mehr überprüfen lassen. Zum einen, weil er schon einmal nach einer Prüfung des von mir beauftragten RA nachzahlen musste und ich davon ausgehe, dass er nicht noch einmal seiner Verspflichtung nicht nachkommt, ein gestiegenes Einkommen und dadurch den Anspruch der Kinder auf höheren Unterhalt.


    Der Vater hat sich noch nie an Kosten für Klassenfahrten, Musikunterricht, Instrumente etc. oder auch nur irgendetwas anderes beteiligt. Vielleicht sollte ich doch noch einmal versuchen, das Jugendamt zu beauftragen, die von dir vorgeschlagene Prüfung des Einkommens zu machen.


    Wie gesagt, es ist mir klar, dass er für vergangene Kosten des Auslandaufenthalts nicht beteiligt werden kann, aber für die zukünftig entstehenden Kosten muss es doch eine Regelung geben, oder bin ich da eher chancenlos. Es handelt sich um nicht unerhebliche Kosten und mein Einkommen ist zur Zeit sehr gering.

  • Hallo Waterbee,


    euer Kind ist 18 und somit seit ihr beide Barunterhaltspflichtig!
    Wenn euer Kind nicht mehr bei dir wohnt beträgt ihr Anspruch 670 Euro minus das volle Kindergeld in Höhe von 184 Euro, also müsst ihr (je nach eurem Anteil) zusammen 486 Euro an eure Tochter zahlen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Waterbee,

    Das war die Entscheidung meiner Tochter. Sie ist 18.


    Dann hat sie sich sicher auch Gedanken über die Finanzierung gemacht...


    Im Ernst:
    Deine volljährige Tochter steht im 3. Rang. Erst sind die beiden minderjährigen Kinder zu versorgen, dann hat evtl. die neue Ehefrau UH-Anspruch. Wenn dann noch Geld übrig bleibt, kommt die volljährige Tochter zum Zug.
    Vorrangig ist BAFÖG zu beantragen.
    Du kannst für das bei Dir lebende Kind eine Einkommensüberprüfung machen lassen.
    Für UH-Fragen der Großen ist sie selber verantwortlich, sprich sie muss Dich und den KV um Einkommenvorlage bitten um den möglichen UH-Anspruch berechnen zu lassen.
    Das der KV bisher an die große Tochter den gleichen Betrag zahlt, kann für ihn sogar von Nachteil sein, weil er evtl. weniger oder gar nicht zahlen müsste.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Dann werde ich das mit der Einkommensüberprüfung in Angriff nehmen.


    Dass die Große sich selbst darum kümmern muss, ist mir bewusst. Mein Anliegen ist, zu wissen, ob es für die Kostenbeteiligung eine rechtliche Grundlage gibt, denn an den Ausbildungskosten müssen sich beide Eltern beteiligen und das ist mit dem geringen Unterhalt nicht abgedeckt.


    Nein, weniger wird er nicht bezahlen müssen, denn sein Einkommen ist um einiges höher als meins. Er arbeitet VZ ich TZ. Seine Frau hat ein eigenes Einkommen. In der Vergangenheit musste er sogar nachzahlen, da er das höhere Einkommen nicht berichtigt hatte, was einen höheren Unterhaltsanspruch zur Folge hatte. (Dieses ist im Titel vereinbart)

  • Hallo Waterbee,

    Mein Anliegen ist, zu wissen, ob es für die Kostenbeteiligung eine rechtliche Grundlage gibt, denn an den Ausbildungskosten müssen sich beide Eltern beteiligen und das ist mit dem geringen Unterhalt nicht abgedeckt.


    Die rechtliche Grundlage ist:
    Bedarf des volljährigen Kindes, welches auswärts untergebracht ist: 670 Euro. Hier wird das Kindergeld abgezogen. Der Rest wird zwischen den Eltern gequotelt.
    Ob die 670 Euro für das Auslandsjahr reichen, spielt keine Rolle.
    Du hast den Vorteil noch ein minderjähriges Kind zu haben, so kannst DU für dieses Kind die Einkommensüberprüfung veranlassen. Damit hast auch DU dann den Überblick, ob für das Volljährige Kind noch Spielraum ist.
    Parallel dazu sollte Deine Große mal einen BAFÖG-Antrag stellen.
    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hallo waterbee,


    Zitat

    Nein, weniger wird er nicht bezahlen müssen, denn sein Einkommen ist um einiges höher als meins.


    Na wenn du so Klug bist warum fragst du denn hier!


    Zitat

    Er arbeitet VZ ich TZ.


    Wie währe es denn damit, das du auch Vollzeit arbeitest, oder bist du dir dafür zu fein?


    Zitat

    Seine Frau hat ein eigenes Einkommen!


    Also soll seine Frau für dein Kind bezahlen, wenn du nur Teilzeit arbeitest! Denke erstmal nach, bevor du eine andere Frau, zahlen sehen möchtest, für dein eigenes Kind!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Vater 1971,


    Wie währe es denn damit, das du auch Vollzeit arbeitest, oder bist du dir dafür zu fein?


    das nenne ich mal einen lösungsorientierten, aber leider ungebetenen Vorschlag - die Frage in der Folge des "Vorschlags" empfinde ich als beleidigend.


    Also soll seine Frau für dein Kind bezahlen, wenn du nur Teilzeit arbeitest! Denke erstmal nach, bevor du eine andere Frau, zahlen sehen möchtest, für dein eigenes Kind!


    Bei dieser Unterstellung hier frage ich mich, wo Du das lesen möchtest.
    Die Themeneröffnerin schildert die wirtschaftlichen Gegebenheiten von Vater und Mutter - wo möchtest Du lesen, dass der Vater seine derzeitige Frau heranzieht zur Begleichung seiner Unterhaltsschuld?
    Wo möchtest Du lesen, dass die Themeneröffnerin nicht nachdenkt über den Unterhalt für das eigene Kind?


    Noch ist es so in diesem Lande, dass Unterhalt nach Bedarf und Einkommen der Unterhaltspflichtigen errechnet wird.
    Die Frage der Themeneröffnerin hatte genau dieses Thema. Sie hatte nicht gebeten um Beurteilung ihrer persönlichen Lebensgestaltung oder um Beurteilung ihrer Denkfähigkeit. Ebensowenig dürfte wohl zur Debatte stehen, ob sie hier ihre Fragen hier im Forum für Alleinerziehende stellen darf.


    Vielleicht sollte ich doch noch einmal versuchen, das Jugendamt zu beauftragen, die von dir vorgeschlagene Prüfung des Einkommens zu machen.


    Da in der Vergangenheit bereits Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Unterhalts stattgefunden hatten, würde ich genau das auch empfehlen.
    Aufgrund der Tatsache, dass mehrere Kinder vorhanden sind und nur eines davon bereits 18 Jahre alt ist, kannst Du selbst das beim Jugendamt beauftragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Da die Älteste jetzt schon 18 Jahre alt ist, wird das mit der Berechnung tatsächlich sehr sehr schwierig. Wenn sich das JA nicht erbarmt und auch die große Tochter mit in die Berechnung mit einbezieht - was es auf heller und Pfennig nicht muss), ist das eine ganz verkorkste Situation. Geht es vor den Kadi, sind es zwei verfahren. Eines für die minderjährigen kinder. Eines für die Älteste. Dabei werden nicht, wie man nun eigentlich denken würde, einmal Berechnungen angestellt und die gelten dann für alle Kinder. Es werden in jedem Fall Berechnungen angestellt - und die können erstaunlicherweise sehr unterschiedlich ausfallen.


    Das es ein Mangelfall ist, ist der Knackpunkt das Haus. Hier kann eigentlich nur der Zins angesetzt werden. Denn die Tilgung dient ja der Vermögensbildung (könnte höchstens als 4% Altersversorgung einfließen bis zur Höchstgrenze). Dann wäre zu prüfen, ob Next mit Besitzerin ist. Dann wird auch gesplittet. Ist sie nicht Mitbesitzerin, müsste quasi eine Miete einbezogen werden, die dem Vater als Einkommen zuzurechnen wäre (da sie verdient).


    Grundsätzlich ist die Älteste, da in der ersten Ausbildung, gleichberechtigt mit den jüngeren Kindern. Aber zu ihrer Berechnung muss dein Einkommen zwingend mit hinzugezogen werden. Das wäre übrigens auch der Ansatzpunkt für eine zwingende neue Überprüfung.


    Je nachdem steht übrigens tatsächlich Bafög im Raume. Das würde zu einer Entlastung beider Eltern führen und könnte auch ein Anreiz für den Vater sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo FrauRausteiger und Vollaybap,


    ok war von mir nicht sehr nett geschrieben, dafür Entschuldige ich mich, aber der Inhalt war richtig!


    In diesem Fall ist es doch so, dass sehr Hohe Kosten verursacht wurden, obwohl diese nicht nötig waren! Unterhalt bis die Erstausbildung abgeschlossen ist, natürlich, aber dass heißt nicht, das die Eltern alles bezahlen müssen!


    Die TS schreibt doch:


    Zitat

    Oder kann er sich dessen entziehen, weil er trotz seines relativ geringen Einkommens ein Haus gekauft hat?


    Der Vater hat noch zwei Minderjährige Kinder für die er aufkommen muss, bei einem relativ geringen Einkommen! Dem gegen über steht eine volljährige Tochter die einfach mal so ein Jahr ins Ausland geht, obwohl das nicht nötig währe!


    Die Kosten für die Tochter sind bestimmt nicht gering!


    Die TS schreibt doch:


    Zitat

    Das heißt hier konkret an den Schulkosten plus Metro-Ticket.


    Zitat

    Für die zukünftigen Kosten, wie Flüge nach Hause innerhalb ihrer Ferien, Sprachschule plus Zusatzkurse für anerkannte Zertifikate wünsche ich mir eine Beteiligung des Vaters.


    Es sollte doch klar sein das BAB oder Bafög vorrangig zu beantragen sind, also vor Unterhalt! Wenn die KM nur TZ arbeitet und der KV ein relativ geringes Einkommen hat und noch zwei minderjährige Kinder unterstützen muss, gibt es bestimmt Bafög.


    So weit, so gut aber bekommt man Bafög in diesem Fall überhaupt? Da gibt es ja Richtlinien und vielleicht kennt sich ja da einer besser aus!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Volleybap,
    da würde ich Dir (zum ersten Mal) widersprechen:

    Grundsätzlich ist die Älteste, da in der ersten Ausbildung, gleichberechtigt mit den jüngeren Kindern


    Die Volljährige ist NICHT privilegiert, da sie nicht mehr zu Hause wohnt. Somit rutscht sie im Rang nach hinten. Ihr UH-Bedarf liegt dann aber auch bei den 670 Euronen (abzüglich dem KG).
    Flüge nach Hause oder sonst wohin müssen definitiv nicht von den Unterhaltszahlern (KM und KV) übernommen werden. Wenn sie möchten, dürfen sie natürlich. Es kommt aber sicher gut, das im Vorfeld abzusprechen.
    Und wenn das volljährige Kind selbst entscheidet, dass dieser Auslandsaufenthalt so wichtig ist, kann/ muss sich dieses volljährige Kind auch Gedanken über die Finanzierbarkeit machen. Sich breitbeinig hinstellen und denken, dass die Eltern diesen "Klacks" übernehmen "is nun mal nich"!


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Finde das Thema generell interessant :winken: .
    Zu dem speziellen Fall hier:


    volleybap:

    Zitat

    Du kannst alle zwei Jahre Auskunft über sein Einkommen verlangen und dann den Unterhalt neu berechnen (lassen).


    Weil natürlich das Einkommen des KV exponentiell steigt :lach ?! Oder warum?
    Sehe ich eben so. Hier heraus nachträglich ;) eine Rechtfertigung für:


    Zitat


    Zitat von »waterbee«
    Mein Anliegen ist, zu wissen, ob es für die Kostenbeteiligung eine rechtliche Grundlage gibt, denn an den Ausbildungskosten müssen sich beide Eltern beteiligen und das ist mit dem geringen Unterhalt nicht abgedeckt.


    gerade zu "basteln" zu wollen, halte ich für "gewagt". Um es mal vorsichtig auszudrücken. Über wie viele Euro p.M. theoretisch entgangener Unterhalt reden wir hier? 20, 30, 50? :winken:


    nochmal volleybap

    Zitat

    Bezüglich des Auslandaufenthaltes muss man vorher die Kosten vorlegen und mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil abstimmen. Ob ein Auslandsschulaufenthalt zwingend notwendig ist für die Ausbildung, wird man im Streitfall belegen müssen. Hier hättest du vorher wohl mit demVater reden müssen. Jetzt wäre sein finanzieller Beitrag "Goodwill".


    Sehe ich eben genau so so, warum MUSS die Tochter denn im Ausland zur Schule gehen? So weit ich weiß, ist das deutsche Schul/Ausbildungssystem eines der besten weltweit? Und noch dazu vollkommen kostenlos. Die Frage nach der Notwendigkeit (so denn gegeben) wurde hier überhaupt nicht gestellt? Was ist denn das für eine Schule, die Tochter jetzt besuchen "muss". Und warum? Erklärung bitte. Hier wird gefragt, wo bekomme ich Geld (oder genauer, bei wem hole ich es am leichtesten) um Zweck x zu erfüllen, nach dem Sinn (oder nicht) von Zweck x wird erst gar nicht gefragt. Warum nicht?


    volleybap:

    Zitat

    Die Basisbeteiligung an der Erstausbildung ist der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.


    So ist es.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Das volljährige Kind braucht den Auslandsaufenthalt für ihr anstehendes Studium. Sie hat den Erstwohnsitz zu Hause, wohnt dort wegen des Auslandsaufenthalts zurzeit nicht dort, aber wieder wenn sie zurückfliegt und einen Studienplatz nach Beendigung des Auslandsaufenthalts erhält.


    Lotta: Breitbeinig hinstellen und irgendwas verlangen tut mein Kind nicht ansatzweise.


    Dass wenn ein Vater eine privilegiertere finanzielle Situation im Rücken hat, seiner Tochter in der Ausbildung unter die Arme greift, ist doch normal. Dafür sollte der Vater seine finanzielle Verantwortung in die Hand nehmen. Nicht soviel Geld ist natürlich Auslegungssache. Also, er verdient nicht soviel, dass er privat versichert ist. Aber doch mehr als das Doppelte von mir.


    To whom it may concern:
    Unintelligente Äußerungen kann ich wunderbar ignorieren. Leider hat nicht jeder einen so großen Horizont, um in Betracht zu ziehen, warum die Fakten so sind und nicht anders ;)

  • Weil natürlich das Einkommen des KV exponentiell steigt ?! Oder warum?


    Nö, weil es eben das Gesetz so sagt. Hintergrund ist Lohnerhöhung die wohl alle 2 Jahre stattfinden kann. Tarife werden oft immer auf 2 Jahre geschlossen.
    Somit steigt das Gehalt alle 2 Jahre.