Umgang zu Weihnachten

  • Der Vater meiner Tochter, hat vor zwei Jahren, erwirkt das meine Tochter alle zwei Jahre Weihnachten bei ihm ist und alle zwei Jahre bei mir. Letztes Jahr, war sie bei mir. Wie die sieben Jahre zu vor, habe ich dafür gesorgt, dass sie wieder einen Tag bei ihm ist! Weil ich finde, dass zu Weihnachten beide Eltern gehören. Sie wollte das auch so!


    Damals wohnten wir auch noch 250 km entfernt von einander und ich bin ihm bis auf 40 km entgegen gefahren. Nun wohnen wir nur noch besagte 40 km auseinander und meine Tochter und ich dürfen und überhaupt nicht sehen zu weihnachten? Es geht uns im Prinzip auch nur um Heiligabend!


    Meine Tochter ( 9 ) darf mich auch nicht anrufen, wenn sie bei ihm ist!!! :-( und er zieht in ihrer Gegenwart ständig über mich her.



    Und da soll man ruhig bleiben! :lgh ich bin in der 29 SSW Woche und habe seid 4 Wochen Frühzeitige Wehen. Habe schon zwei Krankenhaus Aufenthalte hinter mir und nehme drei mal tägl. Wehenhemmer. Ruhe bewahren, nur wie?

  • Hallo Fleur12,


    wenn ich es richtig verstanden habe, hat der KV erwirkt (vor Gericht vermutlich?), dass eure Tochter alle 2 Jahre an Weihnachten bei ihm ist? :hae: Warum nicht jedes Jahr, und das dann abwechselnd oder so? :hae: Dann solltest du versuchen, zu erwirken, dass deine Tochter an Heiligabend bei dir sein darf bzw. an den Feiertagen.


    Dass er schlecht über dich herzieht in der Anwesenheit der Tochter geht ja schon mal gar nicht! :nanana Was für ein Bild wird deiner Tochter dann von ihrer Mutter vermittelt? :kopf


    :wow Was?! Sie darf dich nicht mal anrufen, wenn sie bei ihm ist? :tuschel Kleiner Tipp dazu: Deine Tochter soll dir einfach heimlich, wenn sie mal auf Toilette ist, SMS schreiben. Dann seid ihr so in Kontakt miteinander. :tuschel


    Kein Wunder, dass du da nicht ruhig bleiben kannst, auch noch in der Schwangerschaft. Das ist Stress für beide, für dich und dein Kind. :kopf


    Ich wünsche dir alles Gute, du schaffst das schon! :daumen:-)


    :winken:

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Seit der Trennung, lief es so, dass sie immer ab einschließlich 2.Weihnachtstag bei ihrem Vater war! Warum sollte das nicht anders gehen?

  • Meine Tochter ( 9 ) darf mich auch nicht anrufen, wenn sie bei ihm ist!!!


    wenn deine Tochter das gerne möchte: gebe ihr ein handy, das ihr alleine gehört und welches sie zu den Umgängen mitnimmt. Der Vater kann ihr das wohl kaum wegnehmen.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Er hat also gerichtlich erwirkt, daß das Kind alle 2 Jahre Weihnachten bei ihm ist. Sind da auch Daten angegeben? Ansonsten sollte es doch kein Problem sein, da Heiligabend kein Weihnachtsfeiertag ist. Das sind gesetzlich der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.


    Soviel dazu, wenn man es streng rechtlich gesehen auslegt.


    Aber es sollte ja nicht im Streit geregelt werden. Es wäre sinnvoller, wenn die Eltern sich darauf einigen könnten, daß man sich da abwechselt und den Heilig Abend teilt. Aber das ist leider nicht immer möglich. Aber was spricht denn dagegen, wenn das Kind dieses Jahr heilig Abend und den 1. Feiertag beim Vater ist, und du das Kind den 2. Feiertag kriegst. Wäre das dann keine Lösung, die ihr beide evtl. tragen könntet?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Was willst du überhaupt erreichen das Sie Heiligabend bei dir ist oder das Sie bei beiden ist oder das Sie dich anrufen kann.


    40 KM sind Heiligabend evtl auch schon stress vorallen wenn man mit Familie feiert.


    Ich denke das es dann schon sinnvoller wäre wenn deine Tochter dann einen Der Weihnachtsfeiertage nach dir kommt.
    Telefonieren sollte an dem tag auch mal drin sein

  • Er hat also gerichtlich erwirkt, daß das Kind alle 2 Jahre Weihnachten bei ihm ist. Sind da auch Daten angegeben? Ansonsten sollte es doch kein Problem sein, da Heiligabend kein Weihnachtsfeiertag ist. Das sind gesetzlich der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.


    Soviel dazu, wenn man es streng rechtlich gesehen auslegt.


    :hae: Die Aussage zeigt, dass Du noch nie wegen Weihnachten mit einem Familiengericht zu tun hattest...... in der Realität wird das meiner Erfahrung nach anders gesehen.

  • Die Aussage zeigt, dass Du noch nie wegen Weihnachten mit einem Familiengericht zu tun hattest...... in der Realität wird das meiner Erfahrung nach anders gesehen.


    Oh, das würde ich nicht sagen. Der Umgang bei mir ist gerichtlich geregelt worden. Bezüglich der hohen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachten) gibt es da klare Regeln. Es sind übrigens die 3 Feste, die 2 Tage gefeiert werden: Ostersonntag und -Montag, Pfingstsonntag und -Montag, 1. und. 2. Weihnachtsfeiertag. Wer das Kind an welchem Tag kriegt wird normalerweise dann gerichtlich Festgelegt. Alles andere sind darüber hinausgehende Vereinbarungen.


    Der heilige Abend gehört normalerweise nicht dazu. Ist laut deutschem Recht und Gesetz auch kein Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag. Andere Regelungen beruhen alleine auf Tarifverträge oder good will der Arbeitgeber.


    Aber es mag ja sein, daß Familiengerichte das anders sehen. Aber da kannst du bestimmt entsprechende Gesetzestexte oder Urteile zu liefern.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ich würde auf gar keinen fall dem kind ein handy mitgeben und ihr sagen sie könnte ja heimlich...... in was für einen konflikt bringt man das kind dan? wobei ich neun jahre jetzt nicht zu jung finde das sie ihrem werten vater schon deutlich sagen kann was sie will. wenn sie es denn will. ansonsten ganz ehrlich? erspar dir und den beiden kindern den stress. ist ein sxch...verhalten von ihm tue es nicht genauso. klar wirds hart für dich aber gönn dem mädel ein schönes weihnachtsfest ohne schlechtes gewissen. lass dich auf das dumme getue und den machtkampf nicht ein so schwer es dir auch fallen wird. für beide kinder ist es besser.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Vielen Dank für eure lieben Antwirten!


    Wir sind seid 7 Jahren ständig bei Gericht, weil mein Ex nichts ohne Beschluss absprechen kann!


    Bisher war es immer so geregelt, das ihm der 2. Weihnachtstag gehört! Was wie gesagt auch völlig in Ordnung ist, und auch letztes Jahr von mir so praktiziert wurde, obwohl es ja ein gerades Jahr ist und ich dann unsere Tochter komplett hätte haben sollen! Laut neuem Urteil! Was von ihm nur gefordert wurde, weil er in einem anderen Thema seine wünsche nicht erfüllt bekam.



    Ich möchte wie gesagt nur einen Tag, mit meiner Tochter verbringen. :-(

  • Der heilige Abend gehört normalerweise nicht dazu. Ist laut deutschem Recht und Gesetz auch kein Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag. Andere Regelungen beruhen alleine auf Tarifverträge oder good will der Arbeitgeber.


    Aber es mag ja sein, daß Familiengerichte das anders sehen. Aber da kannst du bestimmt entsprechende Gesetzestexte oder Urteile zu liefern.

    Hucky: Es geht nicht darum, was ein "hoher Feiertag" per Definition ist.... das ist nicht der Knackpunkt.


    Vielleicht hilft Dir folgende Überlegung: Gerichte regeln, wenn Eltern sich nicht einigen können. Da gerade Weihnachten inkl. insbesondere Heiligabend besonders konfliktträchtig ist (und Du tatsächlich nicht der Erste bist, der darauf kommt, dass der Heiligabend formal kein gesetzlicher Feiertag ist), wird ein Richter einen Vergleich oder Beschluß schon so formulieren, dass genau hier für Weihnachten keine neue Baustelle aufgemacht wird... er will ja den Streit auflösen. Wie er das nach seinem Ermessen in einer Regelung gestaltet, dafür gibt es eine breite Spannbreite.
    Aber er will ja die Eltern nicht gleich nach dem ersten Weihnachten wiedersehen. Und es gibt nun mal keine Vorgabe, dass nur Feiertage zu regeln sind oder hälftig zu teilen sind o.ä. - das kann ein Richter nach Ermessen festlegen, wie er es für lustig und vertretbar (bzw. vor nächster Instanz beständig) hält.


    Oder mal als Gegenfrage- Anscheinend hast Du einen Vergleich/ Beschluss: Läßt dieser hinsichtlich des 24.12. Interpretationsspielraum, wo das Kind sich befinden wird? Ich tippe auf: Nein.

  • Oder mal als Gegenfrage- Anscheinend hast Du einen Vergleich/ Beschluss: Läßt dieser hinsichtlich des 24.12. Interpretationsspielraum, wo das Kind sich befinden wird? Ich tippe auf: Nein.


    Da der Tag nicht geregelt ist, ist das Kind bei BET. Mir steht der 2. Feiertag zu und ihr der 1.. Heilig Abend ist nicht explizit geregelt.


    Deshalb frage ich auch hier nach, ob es für den Heiligen Abend eine explizite Regelung gibt, weil sonst Heilig Abend kein "Weihnachtsumgangstag" ist, sondern nur der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Aber da ich das Umgangsurteil der TS nicht kenne, habe ich gefragt und darauf hingewiesen, daß wenn er es nicht ist, daß er dann auch nicht zum Weihnachtsumgang gehört.

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