Umgang für Beerdigung

  • Sie ist erwachsen und hat auch einen eigenen Kopf.

    Ja, natürlich. Das soll ja auch so sein. Sie kann ihr Leben so leben, wie sie möchte.


    Ich werde erst in dem Moment aktiv, in dem sie übergriffig gegenüber unserem Sohn oder gegen mich wird. Würde ich das nicht, wäre ich mitverantwortlich für die daraus entstehende Situation.


    Sie ist nun mal Mutter und steht damit in der Pflicht, sich dementsprechen zu verhalten. Und das wird auch so bleiben.


    Von meiner Seite gibts keinen Grund für Streit. Von mir aus können wir uns jederzeit zusammen auf einen Kaffee treffen und entspannt alles besprechen, was unseren Sohn betrifft. Werden wir uns bei irgendwas nicht einig, können wir auf ein gut aufgestelltes Helfersystem zurück greifen, das uns gerne beraten wird.

  • Sowas kommt nicht von jetzt auf gleich. Ein BET, der in so einem Fall erst so spät Arzt oder Rettungsdienst verständigt, gefährdet Leib und Leben des ihm anvertrauten Kindes (und nicht nur das "Kindswohl").


    Diadem,
    über die gesundheidliche Bedeutung des Stillens bist du nicht informiert, das hast du an anderer Stelle gezeigt.
    Zu deiner Information: Bei einem Magen-Darm Virus kann es schnell dazu kommen, dass ein kleines Kind dehydriert.
    Auch wenn du es lieber siehst, dass die KM höchst verantwortunglos gehandelt hat: Es kommt häufiger vor, dass Eltern das nicht richtig einschätzen und mit ihrem Kind erst sehr spät zum Arzt gehen.

  • Geh, wenn Flin sich als Mutter dargestellt hätte, würde ihm jeder raten, gleich noch Verfahren 19, 20 und 21 bei der Gelegenheit auch einzureichen, oder?


    Wenn Flin ein rosa Zeichen statt eines blauen hinter seinem Namen hätte, dann würde ich trotzdem davon abraten, ein 4 1/2 Jahre altes Kind mit zu einer Beerdigung nehmen zu wollen, noch dazu zu einem Familienmitglied den das Kind gar nicht kennt.


    Das wäre also geschlechtsneutral. :brille

  • "99%" raten dem Vater ab, weitere Gerichtsverfahren anzufangen; davon 100% der Leute, die im anderen Thread zu einem Gerichtsverfahren geraten haben.


    unterstellung ich hab den anderen thread nicht mal gelesen! soviel zum thema totschlagsargumente und bei den haaren herbeigezogen. hmm past hier aber irgendwie hin.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Von meiner Seite gibts keinen Grund für Streit. Von mir aus können wir uns jederzeit zusammen auf einen Kaffee treffen und entspannt alles besprechen, was unseren Sohn betrifft. Werden wir uns bei irgendwas nicht einig, können wir auf ein gut aufgestelltes Helfersystem zurück greifen, das uns gerne beraten wird.


    udn wenn das immer noch nicht hilft das du deinen willen bekommst gehst halt zum gericht! hey soweit waren wir schon weiter oben.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken


  • Das hast du frei erfunden. Im anderen Thread hat eigentlich gar keiner der TS geraten, vor Gericht zu ziehen.
    Im Gegenteil, dort war es der KV, der bereits im Mutterschutz die TS vor Gericht gezerrt hat und dies JETZT auch angekündigt hat.
    Die Kommentare bezogen sich darauf, dass der Umgang den sie ihm aktuell gewährt, viel mehr ist, als er jemals vor Gericht bekommen würde. Und deshalb wenn er so verbohrt ist, dass ER es nicht versteht, dann soll ER eben seine Klagen fortsetzen, denn damit hätte er keinen Erfolg. Also bitte keine falschen Infos verbreiten. ;)

  • Diadem,
    über die gesundheidliche Bedeutung des Stillens bist du nicht informiert, das hast du an anderer Stelle gezeigt.
    Zu deiner Information: Bei einem Magen-Darm Virus kann es schnell dazu kommen, dass ein kleines Kind dehydriert.
    Auch wenn du es lieber siehst, dass die KM höchst verantwortunglos gehandelt hat: Es kommt häufiger vor, dass Eltern das nicht richtig einschätzen und mit ihrem Kind erst sehr spät zum Arzt gehen.


    Was mich gerade wundert: Vor 4-5 Jahren wurde ich während eines krankheitsbedingten Arztbesuch darauf hingewiesen, das ich eine U-Untersuchung um 1-2 Monate verpennt habe. Und das Kinderärzte dazu verpflichtet sind, dies aufgrund gewisser Vorkommnisse zu melden, wenn das Kind nicht regelmäßig erscheint. Was bei uns bis dahin nicht der Fall war, aber wenn die Zeitspannen zwischen den U's dann so lang werden, wie bei einem Grundschulkind, hat man es wirklich nicht mehr so auf der Agenda (jaja, schlechte Mutter ich bin :anbet).
    Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, oder warum ist das bei einem Viereinhalbjährigen, der ja nun vergleichsweise ständig aufschlagen muss(te), nicht aufgefallen und gemeldet worden?
    Wieder ein Zeitpunkt zum Wundern. Oder mangelnder Infos.

  • Ich versuche mal wieder Fragen bzgl. der Frage des TS zu stellen.


    Weiß Kind was Tod bedeutet?
    Weiß Kind was eine Beerdigung ist?
    Wie sieht eine Beerdigung in deiner Familie aus?
    Sind die Verwandten "stark" genug die evtl. Fragen von Kind zu beantworten?


    Ich frage nur deshalb, Kinder haben eine andere Wahrnehmung wie Erwachsene. Sie stellen Fragen die ein Erwachsener nie stellen würde. Ich habe vor ein paar Tagen meine Nichte verloren. Totgeburt um 5 Monat. Meine Kind hat meine schwester kurze Zeit später für mich persönlich "qualvolle" Fragen gestellt "Kommt das Baby zu Weihnachten wieder?" "gibt es im Himmel Zuckerwatte und Spielzeug?". ich hoffe du verstehst vorauf ich hinaus möchte. Gerade bei einer Beerdigung sind solche Fragen schon Grund für Tränen. Gerade weil dein Vater ein wichtiger Teil deiner familie gewesen zu sein scheint.


    Ich möchte dir nicht meine meinung aufzwingen. Ich möchte nur abklopfen, wenn es erlaubt ist, wie das Umfeld und die Beerdigung wäre. Ich zweifel nicht, dass du das Beste für Kind willst. Ich möchte nur alle Aspekte, die für einen Ratschlag bei so einem Thema wichtig sind, beleuchten.

  • Von meiner Seite gibts keinen Grund für Streit. Von mir aus können wir uns jederzeit zusammen auf einen Kaffee treffen und entspannt alles besprechen, was unseren Sohn betrifft. Werden wir uns bei irgendwas nicht einig, können wir auf ein gut aufgestelltes Helfersystem zurück greifen, das uns gerne beraten wird.


    ach, du Guter. Und wenn sie nicht so will wie du, dann halt den nächsten Eilantrag.
    Nur gut irgendwie, dass zumindest das Thema hier in ca. einer Woche obsolet sein dürfte.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Warum, ist nachvollziehbar: Man kann nicht ein kleines Kind therapieren, weil die Eltern sich streiten. Im Gegenteil würde man damit das Kind Pathologisieren. Vielmehr liegt der Ansatzpunkt bei den Eltern - und nicht beim Kind. Die Eltern müssen lernen, mit dem Streit aufzuhören.


    Was sinnvoll sein kann, ist eine entlastende Spieltherapie.


    Hallo Flin,
    du hast eine sehr genaue Meinung, was gut für dein Kind ist und was nicht und setzt deine Vorstellungen auch gegen die Ansichten der KM durch.
    Da handelst du nicht anders als die KM?


    Für mich sieht das so aus, dass ein GSR da dem Kindeswohl eher schadet, als nützt.
    Als Elternteile arbeitet ihr gegeneinander und letzten Endes ist es euer Kind, das darunter leidet.

  • Hallo Flin,


    ich habe bei Seite 2 "aufgehört" zu lesen, sehe jetzt, dass es um Gesundheitsfürsorge geht...
    Möchte nochmal zu Deinem Ursprung gehen:
    Habe ich es richtig verstanden, bisher 17 Verfahren/Anhörungen? Alle von Dir ausgelöst?
    Du würdest auch wegen einem Martinsumzug wieder vor Gericht gehen?


    Zur Beerdigung Deines Vaters:
    Einerseits verstehe ich Deine Motivation, es geht um "Abschied nehmen". Wie kann ich aber Abschied nehmen von jemanden, den ich gar nicht kannte? Und wie vermittle ich das einem Kindergartenkind?
    Das kann nicht funktionieren! Kinder in diesem Alter verstehen es gar nicht!
    Du möchtest den Abschied vom Opa mit dem Kind "zelebrieren", ok, die Frage ist doch eher wie gestaltest Du diesen Abschied. Eine Beerdigung ist sicher eine "Pauschallösung", alle und alles über einen Kamm und gut ist's!
    Das ist bei Deinem Kind aber wenig zielführend!
    Dein Kind hat den Opa ja noch gar nicht kennengelernt!
    Vielleicht hilfst Du dem Kind erst einmal den Opa kennenzulernen: War Opa bei Fussballspielen? Geh' da auch hin, war Opa gerne im Wald...macht das auch etc.


    Und dann kannst Du erklären, dass der Opa das nun nicht mehr machen kann, wenn es Deinem Kind aber Spaß macht, würdest Du es gerne mit ihm tun.
    Und dann kann Dein Kind Abschied nehmen, weil es den Opa etwas kennengelernt hat.
    Soweit die Softskills...
    Nun zu den Fakten: Das Eilverfahren wirst Du nicht gewinnen, zumindest mit der Argumentation, mit der Du hier angetanzt bist!


    Es gibt NULL kindswohlfördende Gründe! Im Gegenteil, wenn Du Pech hast, wird das neue Gericht Deine Klagewut als kindswohlgefährdend einschätzen...und Eilantrag wegen Martinsumzug ist sicher ein Teil davon!
    LG Lotta, die nur den Kopf schüttelt

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!


  • Das Kind ist auf der Intensiv gelandet, weil die Mutter es nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht hat.


    diadem


    Mein Sohn ist auch fast dehydriert und es war ganz knapp!!! Und es war mein drittes Kind!! Vorher hab ich
    1. so was noch nicht erlebt und ( diverse andere Krankheiten schon, auch Krankenhausaufenthalte!!!)
    2. war das über Weihnachten und ich war bei 2 Kindernotdiensten und jeder hat was anderes harmloses gesagt! Erst als ich nach den Feiertagen morgens um 8 in die Praxis unseres Kinderarztes kam, hat der sofort eine Einweisung fürs Krankenhaus gemacht!! Er hatte übrigens Salmonellen!!! Wahrscheinlich von weichgekochten Eiern, die Gottseidank Vater und Mutter zusammen gekocht und auch gegessen haben!!!! :tuedelue
    3. Gibt es mehr schlechte als GUTE Kinderärzte.
    4. Bin ich wieder mal überwältigt von deinem persönlichen Erfahrungsschatz im Umgang mit (gestillten und)kranken Kindern!!! Achtung IRONIE!!!



    Ich würde das Kind nur zur Beerdigung mitnehmen, wenn es den Verstorbenen sehr gut gekannt hätte. Als meine Oma gestorben ist, hat mein ältester Sohn sie auch noch gesehen. Ich habe mit ihm gesprochen und ihm alles erklärt. Da war er fast 8 und wollte sie nochmal sehen, das war für mich auch nicht einfach!!!! Hatte mit dem Wunsch auch nicht gerechnet!! Die anderen Kinder, zu diesem Zeitpunkt fast 6,4,2 habe ich nicht gefragt und alle sind nicht mit zur Beerdigung gekommen. Wir haben darüber geredet, Tochter mit fast 6 meinte kurze Zeit später:


    Bei uns sterben ALLE, zuerst der Hund und dann die Oma!!! Es kamen viele Fragen, und auch immer wieder der Hinweis der Kinder an mich, das sie nicht wollen das der und der stirbt. DAS muss man auffangen können....Dafür muss man sich Zeit nehmen....


    lg duechesse :strahlen
    die sich noch nicht mal vorstellen will, wie das ist so oft(und überhaupt) vor Gericht zu stehen und sich wegen Allem und Nichts zu streiten:nixwieweg :scared:mussweg

  • ... ich bin zwar erst kurz dabei und sollte meinen Mund vielleicht auch nicht aufmachen aber ich bin schon ganz schön erstaunt, wieviele User hier anscheinend nicht wirklich sachlich lesen und bewerten können. Oder aber die meisten sind hier so mit sich selbst beschäftigt, dass sie teils die Fakten nicht lesen oder auf sich selbst projezieren.
    Komisch wo hier doch alle Alleinerziehend sind und eigentlich alle das selbe wollen: glückliche Kinder !


    (btw Beerdigung: jede Familie geht unterschiedlich mit dem Thema Tod um. Es muss nicht unbedingt "traumatisierend" für ein kleines Kind sein. Womit nicht gesagt ist, dass ein Kind auf eine Beerdigung gehört - aber dagegen so anzugehen ist auch nicht unbedingt nötig.)

    Einmal editiert, zuletzt von Junic ()

  • (btw Beerdigung: jede Familie geht unterschiedlich mit dem Thema Tod um. Es muss nicht unbedingt "traumatisierend" für ein kleines Kind sein. Womit nicht gesagt ist, dass ein Kind auf eine Beerdigung gehört - aber dagegen so anzugehen ist auch nicht unbedingt nötig.)


    Nein, muss es nicht. Weiß man aber meist vorher nicht, schon garnicht wenn es die Situation so noch nicht vorher gab (wurde ja mehrfach gefragt, Antwort hab ich wohl überlesen). Auch wenn es da bei mir an Empathie mangelt, und ein einfaches Handauflegen nur für Profis eine Option ist.
    Und wenn, dann kann der Vater hier auch nur eine Nacht drüber reden, am nächsten Morgen geht das Kind dann wie geplant in die Kita, dann zur Mutter und wartet bis zum nächsten Umgang bis es sich wieder mit dem Vater darüber austauschen kann. 3 Tage, eine Woche, 10 Tage - weiß keiner auch der TS nicht.
    Mir wäre das Risiko zu hoch. Gerade bei einem Kind das ohnehin schon als Flummi dient, und bei dem es schon zu "Ausfällen" gekommen ist (siehe Kiga-Verstummen), wäre ich da hinter her.
    Ich denke aber nicht nur in dem Fall weiß der TS sowieso allein was richtig ist. Ganz sachlich, hätte ich mit so einem Umgangselternteil auch so meine Probleme.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Guten morgen Flin,
    solltest du den Antrag wirklich stellen, und ich denke das wirst du, tust du mir / uns den Gefallen uns schreibst uns wie es ausgegangen ist...


    Danke.

  • Also mal kurz zu diesem "17 Verfahren?! Du UNTIER!!"-Gezanke hier..


    1 - Mutter verweigert gemeinsame Sorge
    2 - zweite Instanz weil Mutter Beschwerde gegen GSR einlegt und es vor´s OLG geht
    3 - Mutter verweigert einvernehmlichen Umgang
    4 - Mutter geht in Beschwerde weil Umgang erstinstanzlich beschlossen
    5 - Mutter boykottiert Umgang - Ordnungsgeldvefahren
    6 - Beschwerde der Mutter gegen Ordnungsgeld
    7 - Verfahen Umgangspflegschaft die 1.
    8 - Beschwerde der Mutter gegen Umgangspflegschaft
    9 - Unterhalt
    10 - Unterhalt 2. Instanz
    11 - Mutter beantragt alleiniges ABR
    12 - Beschwerde der Mutter gegen Ablehnung alleiniges ABR
    13 - Umgangsboykott die 2. - Ordnungsgeld
    14 - Beschwerde gegen Ordnungsgeld
    15 - Umgangspflegschaft die 2.
    16 - Beschwerde gegen Umgangspflegschaft die 2.


    Wenn man die Instanzen als jeweiliges Verfahren bezeichnet - und so fühlt es sich für den Laien ja an - dann hat man mit einem boykottierenden Elternteil ganz schnell ein Dutzend und mehr Verfahren durch in wenigen Jahren.
    Dann zu sagen der, der klagt, ist der Böse, ist einfach ein Unding.


    Wir sind hier in einem Rechtsstaat, nicht in der dritten Klasse, in der man sich einfach auf den Boden wirft und bockt, bis man bekommt, was man will.

  • Hallo Tüftels,


    wie kommst du zu deinen Kenntnissen?
    Ist Fin damit einverstanden, dass du das hier schreibst?


    Oder beruhen die von dir aufgeschriebenen Punkte auf deiner Phanstasie? :hae:

  • Die von mir aufgezählten Punkte haben keinen direkten Bezug zu Fin. Es ging - und das ist auch ersichtlich, wenn man nicht fleißig darum bemüht ist auf der Metaebene irgendeinen Grund zu suchen, sich nicht mit dem Inhalt befassen zu müssen - darum aufzuzeigen, wie schnell man in 3 Jahren 17 Verfahren durch hat, wenn ein Elternteil blockiert.


    Das hat nichts mit vor-Gericht-zerren zu tun sondern mit der Hilflosigkeit unserer Justiz in Kindschaftsrechtssachen. In jedem anderen Rechtsgebiet würde nämlich beim vierten oder fünften Verfahren jemand - nämlich der, der einfach ignoriert, was die Gerichte beschließen - mit einer satten Geldstrafe nach Hause oder direkt ins Gefängnis wandern.

  • ach, du Guter. Und wenn sie nicht so will wie du, dann halt den nächsten Eilantrag.
    Nur gut irgendwie, dass zumindest das Thema hier in ca. einer Woche obsolet sein dürfte.

    :-) Ja, meine Ex wirft mir auch gerne vor, ich würde mich als Guten hinstellen.


    Von der Sache her, ist es so:
    Wenn wir als Eltern uns nicht einig werden können, können wir auf ein gut aufgestelltes Beratersystem zurückgreifen. Die Fachleute können uns sagen, was für unseren Sohn gut ist.


    Können wir als Eltern uns auf diese freiwillige Beratung nicht einlassen, wird das Jugendamt zuständig. Das Jugendamt wird die Situation prüfen und uns als Eltern eine Empfehlung geben.


    Können wir als Eltern uns darauf auch nicht einlassen, wird das Familiengericht zuständig.


    Die Situation ist nun die:
    Ich richte mich nach den Empfehlungen der Fachleute. Das ist aktenkundig. Meine Ex dagegen nicht. Das ist auch aktenkundig.
    Wenn ein Elternberater nicht das sagt, was sie hören will, bricht sie die Beratung ab. Das hat sie inzwischen bei mehr als einem Dutzend Beratern, Mediatoren und Therapeuten so getan.
    Wenn ein Kinderarzt nicht sagt, was sie hören will, wechselt sie den Arzt. Daher die ständig wechselnden Kinderärzte.
    Wenn ein Gericht nicht so beschließt, wie sie will, zieht sie um.


    Wie gesagt, gibt es nun zwei Möglichkeiten:
    1. Ich überlasse meiner Ex die alleinige Entscheidungskompetenz. Das bedeutet, dass unser Sohn mich nicht mehr sehen wird, und seine gesundheitliche Versorgung und seine emotionale Entwicklung fragwürdig werden.


    2. Ich gehe den oben beschriebenen Weg. Der Weg ist der übliche Verfahrensweg, der in Deutschland so vorgegeben und auch jedem bekannt ist, der mit Trennungssituationen zu tun hat. Mit meinem Willen hat das nichts zu tun. Ginge es nach meinem Willen, würde ich mich mit der Mutter einvernehmlich einigen. Wie schon gesagt.