Umgang für Beerdigung

  • Hallo zusammen,


    mein Vater ist eben gestorben. Leider hat mein Sohn ihn nie kennengelernt. Er wollte zwar gerne, aber es hat nie geklappt, das zu organisieren.


    Zumindest möchte ich, dass er bei der Beerdigung dabei sein kann. Der Termin ist noch nicht bekannt, wird aber wahrscheinlich ausserhalb der Umgangszeiten liegen. Daher habe ich meine Ex um Zusage gebeten. Es kam aber nur eine Beileidsbekundung als Antwort. Auf nochmalige Nachfrage kam keine Antwort mehr.


    Da meine Ex in den letzten Jahren seid der Trennung alle Hebel gezogen hat, um mich zu bekämpfen und den Kontakt zwischen unserem Sohn und mir zu stören, muss ich davon ausgehen, dass sie auch diesmal nicht kooperieren will. Ich werde also morgen bei Gericht einen Eilantrag stellen.


    Hat damit jemand Erfahrung? Was sollte ich beantragen? Die zeitweilige Übertragung des ABR für diesen Tag, oder einen zusätzlichen Umgangstag?


    Ich denke, das beste würde sein, dass ich ihn am Tag zuvor im Kindergarten abhole und am Tag danach wieder in den Kindergarten bringe.

  • Also erst mal auch mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.


    Jetzt aber zur Sache:

    Ich denke, das beste würde sein, dass ich ihn am Tag zuvor im Kindergarten abhole und am Tag danach wieder in den Kindergarten bringe.


    Er geht in den Kindergarten? Er wollte immer Opa kennenlernen aber nie hat es geklappt? Und jetzt soll er Opa auf dessen Beerdigung "kennenlernen"?


    Sorry, aber dafür fehlt auch mir das Verständnis. Das Kind hat gar keinen Bezug zu seinem Opa gehabt. Jetzt kann es diesen auch nicht mehr aufbauen. Im Gegenteil. So eine Beerdigung mit weinenden und trauernden Menschen in Schwarz ist ja wirklich kein "Familienfest".


    Ich würde dir ganz dringend raten deinen Sohn aus der Sache raus zu halten.
    Ihr könnt ja Opas Grab besuchen gehen. Ganz ohne Zwang, einfach so auf einen Spaziergang.


    Deine Idee mit "ABR für einen Tag" ist definitiv keine gute Idee. Abgesehen davon, daß ich noch nie von einem solchen Konstrukt gehört habe würde das ja nun wirklich die ganze Geschichte noch mehr aufbauschen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Er hätte seinen Opa gerne kennengelernt. Leider hat das nie funktioniert. Wegen Krankheit des Opas und auch, wegen ständiger Umgangsboykotte der Mutter.


    Ich möchte ihn jetzt nicht auch von der Beerdigung ausschließen.
    Ich habe mir das gut überlegt - und ich denke, er wird mitwollen.
    Dafür wird der Gang zu Gericht wohl leider notwendig sein.

  • Ich kann mich der Meinung von PapaT nur anschließen.


    Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass Kinder auch die Möglichkeit haben, sich bei einer Beerdigung von geliebten Menschen zu verabschieden.... auch schon im Kindergartenalter. Aber von einer Person, die sie nicht gekannt haben ... auch wenn es der Opa ist.... nein, wirklich nicht. Da mutest Du dem Kind definitiv zu viel zu!


    Überleg Dir das nochmal.... verarbeite selber den Verlust und geh dann, wenn es sich ergibt, mit Kind auf den Friedhof.

  • Hallo,



    Ich kann Dich da gut verstehen. Eine Beerdigung ist auch eine Gelegenheit, Abschied zu nehmen - auch, wenn die beiden sich nur indirekt gekannt haben. Solche Erfahrungen sollte man auch den Kindern nicht vorenthalten. Vielleicht besteht die Möglichkeit, ihn während der Aufbahrung zu sehen? Das wird das Bestattungsunternehmen oder das Krankenhaus sicher würdevoll und begleitet möglich machen können.


    Ich würde erst beim Jugendamt vorsprechen und den zusätzlichen Umgangstag beantragen; auch die Mutter zur Beerdigung einladen. Das Jugendamt kann Dir dann am ehesten sagen, was Du für Möglichkeiten hast. Zusätzlich kannst Du bei Gericht anrufen und fragen, was Du tun kannst - erstmal, ohne direkt einen Antrag zu stellen, es sei denn, sie raten dazu.


    Beileid zu eurem Verlust,
    diadem

  • Lieber Flin,


    auch von mir mein Beileid zu dem Tod Deines Vaters...


    Ich kann Deine Intention, Deinen Sohn mit zur Beerdigung zu nehmen sehr gut verstehen... aber meiner Erfahrung nach ( ich habe meine Ex- Schwiegermutter ebenfalls im Kiindergartenalter von Herrn Junior beerdigt und mich lange und intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt) ist es für die Kids, wenn sie es nicht wirklich wollen, keine geeignete Veranstaltung...


    Darüber hinaus halte ich es für schwierig, hier einen solchen Verlust, auf dem Rücken des Kindes, Umgangsfragen zu klären.. ich denke, es ist in der Sache nicht angebracht...


    Besser wäre es - wenn Du - wir meine Vorschreiber geschrieben haben, mit Deinem Kind im Nachhinein das Grab besuchst..


    Bei allem Verständnis für Deine Situation und dass es sehr traurig ist, dass die beiden sich nicht kennenlernen durften... vermische die Geschichten nicht miteinander...


    Ich drück Dich aus der Ferne und wünsche Dir viel Kraft für die bevorstehende Beerdigung... dieser Schritt wird kein leichter sein... :(

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo Flin,


    auch von mir herzliches Beileid!


    Auch ich würde Dir empfehlen diesen Tag für Deinen Vater und für Dich zu begehen. Dein Kind hat den Opa (aus welchen Gründen auch immer) bedauerlicherweise nicht kennengelernt....und daher stellt sich mir die Frage, weshalb ein so kleines Kind zu einem solchen Anlass mitzugehen hat...
    Einen Eilantrag für eine Beerdigung eines Kindergartenkindes, das keinerlei Bezug zu seinem Verwandten hatte? :hae:
    Da stellt sich die Frage, wer den Wunsch hat, dass das Kind dabei sein "muss".


    Lass das und denke an Dein Kind - nutze es als letzte Zusammenkunft zwischen Deinem Vater und Dir. Besuche lieber später gemeinsam das Grab und erzähle von Opa......


  • Ich möchte ihn jetzt nicht auch von der Beerdigung ausschließen.
    Ich habe mir das gut überlegt - und ich denke, er wird mitwollen.
    Dafür wird der Gang zu Gericht wohl leider notwendig sein.


    Sorry, aber nein!
    Würde er nicht wollen.
    So eine Beerdigung, wo alle erwachsenen Verwandten weinen, kann sehr verstörend für ein Kind in
    dem Alter sein.
    Und er hat seinen Opa ja auch nicht gekannt.


    Ich kann deinen Schmerz und deinen Wunsch verstehen. Aber ist dein Wunsch, nicht der deines Sohnes.


    Meine Tante ist am Mittwoch letzter Woche verstorben.
    Ich habe mich sehr schweren Herzens entschieden nicht mit meinem Bübchen auf die Beerdigung zu gehen.
    Obwohl er sie kannte. Aber er hatte keine tiefe Bindung zu ihr.
    Es wäre für mich zwar wichtig gewesen, aber für mein Kind zuviel.
    Es hat ihn ja schon verstört und traurig gemacht, dass ich einige Tage ständig unvermittelt in Tränen ausgebrochen bin.


    Ich kann mich noch an meine "erste Beerdigung" erinnern.
    Es war furchtbar meinen Vater, seine Brüder und alle Verwandten so weinen zu sehen.
    Ich konnte gar nicht verstehen was da los war. Es war schrecklich. Es hat mir Angst gemacht.
    Und ich war da "schon 6".


    Du würdest ein Gezerre starten, um deinen Sohn einem solchen Erlebnis auzusetzen.
    Das ist nicht richtig.


    Trotzdem mein herzliches Beileid.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Ich habe mir das gut überlegt - und ich denke, er wird mitwollen.


    Er wird deshalb mitwollen, weil du es willst. Von sich aus wird er nicht das Bedürfnis entwickeln mit zur Beerdigung wollen. Es ist sicher nicht gut, wenn du ihm überhaupt die Frage stellst, wenn du davon ausgehst, dass die KM das nicht zulassen wird.
    Auch wenn ich deine Beweggründe verstehe, ist es nicht im Sinne des Kindes, ihn in eure Konflikte zu ziehen.

  • Danke für das Beileid an Alle. Das tut auch gut.


    Dieser eine Gang zum Gericht wäre nicht das Problem. Um die Situation kurz zu verdeutlichen:
    Es waren in den letzten drei Jahren seit der Trennung 17 Gerichtsverfahren, inklusive drei längere Umgangspflegschaften notwendig, nur um den Umgang sicherzustellen und das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Die Mutter hat dabei alle Register gezogen, die in Trennungskonflikten denkbar sind. Von Kindesentführung über Missbrauchsvorwürfe bis zu monatelangen Umgangsboykotten.
    Auf dringendes Anraten des Helfersystems wurden insgesamt 13 Elternberatungen, Mediationen oder Therapien begonnen - und allesamt von der Mutter abgebrochen. Das diese Situation eine Kindeswohlgefährdung darstellt, ist klar.


    Ich versuche daher weiterhin, etwas zu bewegen. Da die Mutter gerade mit unserem Sohn umgezogen ist, hat das neue Jugendamt schon zu einem Gesprächstermin eingeladen. Der wird aber erst in zwei Wochen sein, also nach der Beerdigung. Da das neue Jugendamt die Situation noch nicht kennt, denke ich, dass es schwierig werden wird, dort für die Frage der Beerdigung Unterstützung zu bekommen.


    Jedenfalls wird die Situation aber durch einen weiteren Gerichtsantrag kaum verschlechtert werden.


    Ich habe eben mit dem VafK telefoniert. Der rät zu einem gerichtlichen Eilantrag auf Umgang. Da der Beerdigungstermin noch nicht bekannt ist, wird vorgeschlagen den Termin nachzureichen. Ich werde also wohl morgen zur Rechtsannahmestelle fahren und dort einen Antrag stellen. Wenn jemand dafür noch Tips hat, bin ich dankbar.

  • Hallo Flin,


    warum sollte ein Gericht (das beantragt man nicht beim Jugendamt...) einem derartigen Antrag stattgeben?


    Ist diese Beerdigung zum Wohle des Kindes?
    Sicher nicht. Viel eher besteht die Gefahr, es könnte geschockt oder traumatisiert sein nach dieser Veranstaltung.


    Grundregel bei derartigen Auseinandersetzungen:
    Abweichungen von der Regel gibt es nur, wenn sie deutlich zum Wohle des Kindes sind.


    Du solltest Dir die Kosten für den Antrag sparen und den Ärger auch.


    Beste Grüße und Beileid zum Verlust
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Guten Abend,
    auch von mir mein Beileid.


    Ich kann den meisten Vorschreibern nur zustimmen...


    ich kann deinen Wunsch verstehen, sehe es aber auch eher als deinen Wunsch.


    Wieso sollte in einem (Kindergartenkind - genaues Alter??) Kind der Wunsch vorhanden sein, seinen Opa auf einer Beerdigung "kennenzulernen"...


    Bei größeren Kindern könnte ich das nachvollziehen, aus Neugier an der Beerdigung an sich.


    War euer Kind denn schon Mal auf einer anderen Beerdigung?


    Ich würde den Tag für dich und deinen Vater zum Abschied nutzen.


    Du kannst das Grab mit deinem Kind ja an einem deiner Umgangstage besuchen...


    Ich habe auch im Text irgendwo etwas von Aufbahrung gelesen?!
    Ein Kind selbst im höheren Alter halte ich für so was nicht geeignet.


    In meiner Familie gab es auch einen Todesfall und ein Kind aus meiner Familie war 10 zum Todeszeitpunkt und wollte nicht mit, obwohl inniger und intensiver Kontakt zum Verstorbenen bestand... ich war auf der Beerdigung und muss im nachhinein sagen, selbst für viele Erwachsene ist das hart ... Kinder gehören da nur in Ausnahmen hin ... (meine Meinung)




    Am Rande... willst du das unbedingt gerichtlich durchsetzen, sehe ich die Chancen eher gering.
    Besonders wenn das Kind nicht explizit dahin will... und da setzte ich wieder am Beginn meines Beitrages an... warum will ein Kindergartenkind unbedingt zu einer beerdigung mit Aufbahrung eines Menschen den das Kind nicht kennt?


    :frag



    edit: habe gerade erst deinen letzten Beitrag gelesen... das der Vafk zum Antrag rät wundert mich nicht
    das es für euch als Eltern nicht "schlimmer" geht bei den ganzen Anträgen mag sein
    aber du willst hier gerade einen antrag stellen auf Umgang wegen einer Beerdigung eines Menschen den das Kind nicht kennt...
    wenn du das durchbekommst ... dann verrat uns WIE

    Einmal editiert, zuletzt von Liz33 ()

  • Ich kann da nur von mir und meinen Kindheitserinnerungen ausgehen - und ich hätte mir gewünscht, als Kind dabei zu sein. Weil es sozusagen die letzte Gelegenheit ist, zumindestens diesen Teil des Opas zu erleben. Auch, wenn es ein trauriger Teil ist.

  • Hallo,


    warum sollte ein Gericht (das beantragt man nicht beim Jugendamt...) einem derartigen Antrag stattgeben?


    Ist diese Beerdigung zum Wohle des Kindes?
    Sicher nicht. Viel eher besteht die Gefahr, es könnte geschockt oder traumatisiert sein nach dieser Veranstaltung.


    Manchmal überraschen mich wirklich einige Aussagen hier im Forum.


    Die Chance, vom Großvater Abschied zu nehmen, ist eine wichtige Erfahrung. Umgang mit Tod und Vergänglichkeit zu erlerenen gehört natürlich zum gesunden Aufwachsen. Gerade Beerdigungen sind vor einigen Jahrtausenden geschaffen worden, um den Tod ohne "Schock und Trauma" zu verarbeiten.


    Wenn Du befürchtest, daß so eine Argumentation kommt, würde ich den Pfarrer bitten, eine Stellungnahme zu schreiben und eine seelsorgerische Betreuung des Kindes anzubieten.


    Es gab in den 90ern eine Serie, "Six Feet Under" (k.A., wie sie auf Deutsch heißt), deren Autor meinte, er habe die Serie vor allem kreiert, weil in seiner Heimatstadt Los Angeles überhaupt kein Umgang mit Tod und Vergänglichkeit mehr stattfände, das Thema werde völlig verdrängt und träfe die Angehörigen und Freund daher völlig unvorbereitet, wenn es mal eintritt. Ich bekomme den Verdacht, daß das jetzt auch hier so ist - und DAS ist auf jeden Fall gegen das Kindeswohl, das Kind damit alleinezulassen aus Angst vor "Traumatisierung".


    Nach den jetzt geschilderten Fakten ist der Eilantrag wohl wirklich das beste.


    Gruß
    diadem

  • Dieser eine Gang zum Gericht wäre nicht das Problem.


    Für dich wäre der Gang zum Gericht kein Problem.
    Für deinen Sohn wären eventuell aufkommender Stress und Unruhe zu Hause indirekt aber schon ein Problem.


    Wie wäre es alternativ mit einer Mail an die KM?
    Du könntest dort darlegen, warum du meinst, dass es für euer Kind wichtig ist an der Beerdigung teilzunehmen, und wie sehr es dir das am Herzen liegt.
    Dann hätte sie übrigens auch die Möglichkeit dir ihre Einwände mitzuteilen.


    Eine andere Möglichkeit könnte übrigens auch noch sein, dass du einen Brief mit deinen Gedanken zu dem Thema für deinen Sohn schreibst, den er bekommt, wenn er älter ist.
    Dann kannst du ihn auf diese Weise daran teilhaben lassen, ohne ihn mit euren Eltern-Konflikten zu belasten.

  • Du löst bei deinem Kind so nur noch mehr Verlustängste aus oder verschlimmerst diese, weil er diese so und so durch die Trennung automatisch hat. Dein Sohn sorgt sich um dich, deshalb sagt er, dass er mitkommen will. Du sollst dich aber um deinen Sohn sorgen. Ein Kindergartenkind ist noch zu klein. Wenn die beiden sich sehr nahe gestanden hätten, würde ich es sehr gut verstehen. Ich weiß, du willst ihn bei dir haben, weil er dir nahe steht, so wie du deinem Vater nahe gestanden hast.


    Siehe es doch so: die Verbindung bricht nie ab, einen Teil von deinem Vater wird dein Sohn immer mit sich tragen und geerbt haben.


    Es reicht aus, dass dein Kleiner jetzt einen traurigen Papi hat, für den er sich vermutlich noch verantwortlich fühlt. Das ist schon viel für Kinderschultern. Schultere ihm nicht noch mehr auf. Und ja du darfst trotzdem traurig sein. Setz dich dann mit deinem Sohn zusammen, schau Bilder an erzähl vom Opa. Geh mit ihm dann zum Grab. Ich war mit meinem Kind diesen Sommer an Opas Grab, der ist im Januar gestorben, sie ist 4 und auch da hat sie gespürt und begriffen, was Tod bedeutet, da war sie mehrere Tage sehr traurig. Eine Beerdigung hätte sie schwer verkraftet, die beiden haben sich gekannt, wenn sie ihn auch nicht soviel gesehen hat (er wohnte in einer anderen Stadt). Das ist einfach nix für Kinder, wir sind dafür da unsere Kinder zu trösten, nicht unsere Kinder uns.