Hilfe! Ich weiß nicht weiter

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier und hoffe hier kann mir geholfen werden!
    Ich bin alleinerziehende mama einer wunderbaren 6jährigen Tochter mit alleinigem sorgerecht. Ich habe einen neuen freund nur leider kommen die beiden im Moment nicht so gut klar (mein freund möchte das aber ändern).
    Nun zu problem: Mittwoch abend rief mich die Mutter des kv an und begrüßte mich mit dem satz "ich habe als oma rechte und möchte das du dir jetzt einen kalender nimmst und guckst wann ich sie alle 4wochen haben kann..." ich war erstmal baff... muss dazu sagen das sie bis jetzt erst 1x gefragt hat ob sie dann und dann das kind haben kann, was ich nicht verneint habe, enger kontakt besteht auch nicht, habe sie gefragt warum sie mir jetzt so kommt und nicht einfach anruft und fragt?! Konnte sie mir keine antwort geben! Ein wort ergab das andere bis es zur Diskussion kam. Am ende des telefonates knallte sie mir an die birne ich hätte das "münchhausen Syndrom" weil ich das kranke kind nicht zum kv geben wollte ab Donnerstag. Und auch die anderen kinder schützen wollte das sie sich anstecken! Jetzt mach ich mir voll gedanken das die zum JA rennt, diese lüge weiter tratscht und ich Schwierigkeiten mit dem JA bekomme obwohl ich eigentlich nichts zu befürchten habe... das letzte mal war ich vor 6-12 monaten beim doc mit ihr...meinem kind geht es bei mir gut.

  • :lach


    Zitat

    Hilfe! Ich weiß nicht weiter


    DESWEGEN????


    Zitat

    habe sie gefragt warum sie mir jetzt so kommt und nicht einfach anruft und fragt?!


    ?

    Zitat

    Mittwoch abend rief mich die Mutter des kv an und begrüßte mich mit dem satz "ich habe als oma rechte und möchte das du dir jetzt einen kalender nimmst und guckst wann ich sie alle 4wochen haben kann..."


    Sie hat Rechte. Sie ist in gerader Linie verwandt und hat deswegen - Recht(e). (z.B. können die Grosseltern zu Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter herangezogen werden, wenn Kindesvater nicht leistungsfähig sein sollte, und wo eine Pflicht, da auch ein Recht ;) ). So einfach ist das. ;) Das mag Dir nicht gefallen, mir gefällt auch vieles nicht :troest


    Klar ist das blöd, es so vor den "Latz" geknallt zu bekommen :nudelholz Verstehe ich.


    Zitat

    meinem kind geht es bei mir gut.


    Das bestreitet doch niemand. :-) Sie (die Oma) doch auch nicht :winken:


    Komm etwas runter, sieh doch mal die Vorteile ;)
    Du wirst entlastet? Hast Zeit für Dich? :winken:


    LG

  • Klar, es ist immer blöd, wenn da jemand zu einem kommt und Forderungen stellt.
    Da fühlt man sich überrumpelt, unter Druck gesetzt und überfahren.
    Geschickter wäre es wohl gewesen, wenn die Oma erst mal nur nett gesagt hätte, was sie sich wünschen würde und
    nicht was sie "will"....


    Wie schaut es denn aus dem dem KV?
    Kümmert er sich auch so inbrünstig um die Kleine?
    Wie oft nimmer er sie denn?


    Wenn die Kleine die Oma gerne mag und gerne zu ihr geht, würde ich mir über dieses Angebot mal Gedanken machen. :daumen


    Was allerdings der neue Freund, der sich bei dem Kind positiv einbringen will [ja, klar, was sonst, alles andere wäre auch wohl indiskutabel. oder?!],
    damit zu tun hat, versteh ich nicht!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Am ende des telefonates knallte sie mir an die birne ich hätte das "münchhausen Syndrom" weil ich das kranke kind nicht zum kv geben wollte ab Donnerstag. Und auch die anderen kinder schützen wollte das sie sich anstecken!


    das letzte mal war ich vor 6-12 monaten beim doc mit ihr...meinem kind geht es bei mir gut.



    Das versteh ich jetzt gerade nicht,erst die Aussage das kind ist krank,drum kein Umgang und dann das der letzte Arztbesuch ca 6-12 Monate her ist :hae:


    Zitat von Sto<woltlab-metacode-marker data-name=

    Jetzt mach ich mir voll gedanken das die zum JA rennt


    DAS ist ihr gutes Recht Umgang zu haben,inwiefern sie dir aber die Pistole auf die Brust setzen kann und dir vorschreibt wann und wie das Kind zu ihr kommen soll,das kannst du über das JA klären.
    Sprich ein Umgangsplan ggf über das JA erstellen,falls Oma sich nicht willig zeigt,sich nach DEINEN Kriterien zu richten.Den Vorschreiben kann sie dir nichts ;)

  • Naja nun bleibt mal locker.
    Ja Großeltern haben das Recht ihre Enkel zu sehen wenn es dem Kindeswohl dient.
    Allerdings heißt es auch "Wie es in den Wald hineinruft so schallt es auch wieder hinaus."
    Anzurufen und der Mutter die Pistole auf die Brust zu setzen und ihr auch noch psychische Krankheiten vorzuwerfen sind da wohl nicht der beste Weg.
    Da hàtte man mal ganz nett anrufen und fragen können,ob man eine Regelung treffen könnte,dass Oma und Enkelin öfter Kontakt haben.


    Des weiteren hat diese Oma einen Sohn den sie genauso hätte fragen können warum er ihr keinen Umgang gewährt.


    Was das Kranksein angeht.
    Nicht jedes Mal wenn ein Kind krank ist rennt man mit ihm zum Arzt.


    Der TS würde ich raten erst einmal Luft zu holen und sich nicht in Panik zu versetzen.
    Klar kann die Oma zum Jugendamt.
    Aber was soll denn da groß passieren?


    Denk ein paar Tage drüber nach was Du willst, frag Dein Kind was es will und dann schreib der Oma einen Brief zu was ihr bereit seid oder euch freuen würdet.
    Aber auch, dass das gegenseitige kommunizieren und Auftreten dem anderen gegenüber nicht in so einer Art und Weise sein sollte wie am Telefon.
    Das trägt in keinster Weise dazu bei, dass ein positives Miteinander möglich ist.
    Und das sollte doch das Ziel sein.

    Einmal editiert, zuletzt von MaLu76 ()

  • Guten Morgen,


    ich kann mich MaLu nur voll und ganz anschließen. Der Ton macht die Musik... und da hat sich die Oma wohl ganz gehörig im Ton vergriffen. Und die Art von Anschuldigungen geht gar nicht.
    Ich würde als erstes ein Gespräch beim JA anstreben, dort dieses Telefonat darlegen und um Vermittlung bitten. Damit hast du schonmal allen Gerüchten vorgesorgt da du von dir aus den Kontakt gesucht hast. Dann mal die Oma zu einem Gespräch zum JA einladen, damit sie dort von der SB hört, das psyhische Erkrankungen unterstellen und Kontakte "einfordern" nicht so der glückliche Weg sind.


    Ja, Sie hat das Recht ihre Enkelin zu sehen, nein.. nicht nach Ihren Wünschen und nicht so. ;) Andererseits wie oben bereits geschrieben... du hast eine weitere Kontaktperson für dein Kind und wirst entlastet.


    Bei mir war der Fall, das ich den Großeltern väterlicherseits immer wieder gesagt habe, sie könnten ihren Enkel jederzeit holen wenn sie möchten.. kurzer Anfruf obs passt, und ich pack ein Täschchen... das haben sie leider nie in Anspruch genommen, da sie der Meinung waren, ich müßte Sohnemann hinbringen und abholen.. (damals habe ich Sozialhilfe bezogen). Mein Tankvorrat war mit 30 Euro im Monat festgelegt.. wenn Geld alle und Tank leer mußte Auto stehen bleiben... dann mal extra 4 x Strecke á 25 km fahren hätte mein Budget dermassen belastet, das ich fand, das man sich das entweder teilen bzw. die Großeltern (da mit 2 Verdienern und noch Schwarzarbeit) doch hätten übernehmen können. (ja ich habe darauf hingewiesen, das mein Geld begrenzt war, da ihr Sohn zu dem Zeitpunk weder für sein Kind noch für mich gezahlt hat, und ich sehen mußte, wie ich alleine klarkomme, und alles bei Gericht lag).
    Sie haben ihren Enkel nicht einmal genommen... seufz.. schade das Menschen sich so verhalten, denn ich wußte das Sohn dort gut aufgehoben war und gern hinging.


    Also ganz ruhig bleiben, wegatmen und in Ruhe eine Regelung finden, ohne sich dafür verbiegen zu müssen.
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • etzt mach ich mir voll gedanken das die zum JA rennt, diese lüge weiter tratscht und ich Schwierigkeiten mit dem JA bekomme obwohl ich eigentlich nichts zu befürchten habe... das letzte mal war ich vor 6-12 monaten beim doc mit ihr...meinem kind geht es bei mir gut.


    Wieso solltest du Schwierigkeiten bekommen, wenn doch nichts ist? Das Jugendamt ist nicht der große böse Wolf, die immer sofort losrennen und Kinder wegnehmen. Die sind auch zum helfen da, falls die Kommunikation nicht klappt, in Sachen Umgang, etc. Da kannst du dich also etwas entspannen.


    Als Großmutter hat sie ein Umgangsrecht, das stimmt schon (da gibts glaube ich nen Paragraphen für, in dem das geregelt ist), aber das hätte sie anders ansprechen können. Hat der KV regelmäßigen Umgang mit eurer Tochter? Dann könnte er in der Zeit ja mit ihr seine Mutter besuchen.

  • z.B. können die Grosseltern zu Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter herangezogen werden, wenn Kindesvater nicht leistungsfähig sein sollte


    Das trifft meines Wissens nur für den Kindesunterhalt zu.


    Die Reihenfolge:


    1. UET
    2. BET
    3. ALLE Großeltern seitens UET und BET im Verhältnis ihres Einkommens gequotelt.


    Das Überspringen von BET und Eltern von BET ist nicht drin.

  • Ja Großeltern haben das Recht ihre Enkel zu sehen wenn es dem Kindeswohl dient.


    Nein. Kinder haben das Recht auf den regelmäßigen Umgang mit ihren Großeltern, sofern es dem Kindeswohl dient - man muss es immer aus Kinderperspektive sehen. Genauso gilt das natürlich auch für andere Verwandte. Nur bei den Eltern wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Umgang mit ihnen dem Kindeswohl dient (außer es liegt akute Kindeswohlgefährdung vor).


    Hatte Ähnliches auch mit der Oma (mütterlicherseits) meiner Tochter, die ist deswegen sogar zu ihrem Rechtsanwalt gelaufen. Ergebnis: ein Umgangstermin pro Quartal.


    Ich würde an Deiner Stelle das Jugendamt von Dir aus einbeziehen mit einem konkreten Vorschlag, wie häufig die Umgänge aus Deiner Sicht stattfinden könnten. Vielleicht bittest Du mal um einen Gesprächstermin dort? Dort solltest Du auch klarstellen können, dass es Dir nicht darum geht, den Umgang mit der Oma zu verhindern.

  • Als Großmutter hat sie ein Umgangsrecht, das stimmt schon (da gibts glaube ich nen Paragraphen für, in dem das geregelt ist), aber das hätte sie anders ansprechen können. Hat der KV regelmäßigen Umgang mit eurer Tochter? Dann könnte er in der Zeit ja mit ihr seine Mutter besuchen.


    Der Umgang mit engen Bezugspersonen, wie z.B. den Großeltern ist im §1685 BGB geregelt.


    Die Umgangszeit der Großeltern darf nicht zu Lasten des Umgangs mit dem UET gehen. Die hat mit dem Umgang des UETs (hier Vater) nichts zu tun.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Besteht denn eine Bindung zwischen Kind und Oma? Denn das einklagbare Umgangsrecht hat sie nur, wenn bereits eine Bindung besteht und der Umgang nicht gegen das Kindeswohl geht.


    Ich sehe es auch etwas anders als Hucky: Es kann nicht sein, dass solche "Familienumgänge" immer nur von der Zeit des BET abgehen. Sonst kann es vorkommen, dass ein vollzeit berufstätiger BET das Kind weniger sieht als der UET...

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich sehe es auch etwas anders als Hucky: Es kann nicht sein, dass solche "Familienumgänge" immer nur von der Zeit des BET abgehen. Sonst kann es vorkommen, dass ein vollzeit berufstätiger BET das Kind weniger sieht als der UET...


    Das sieht die allg. Rechtsprechung aber so. Es ist ein eigenes Umgangsrecht unabhängig vom UET. Und bei Umgangsrecht für Großeltern reden wir von 1x im Monat bis 1x im Quartal (das meine Mutter 1x pro Woche Umgang hat ist wohl eher eine Ausnahme). An diesem einen Tag wir es wohl nicht scheitern, daß der BET auf einmal sein Kind zu wenig zu sehen bekommt. Es ist nun einmal die Aufgabe des BET Umgang zu gewären und nicht die des UET.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ich kann Huckys Ausführungen nur bestätigen.
    Habe mir nochmal ein paar Rechtsprechungen angeschaut. Sie lagen zw. 1x pro Monat und 1x pro Quartal.
    Eine richterliche Entscheidung ist immer individuell. D.h. es wird z.B. auf die bisherige Bindung etc geschaut. Fokus Kind.
    Ich hoffe, dass es der Oma auch klar ist, dass das Recht ihr Enkelkind zu sehen auch ihre Pflicht ist, wenn sie es nun plötzlich einfordert...
    Hinzuziehung einer Beratungsstelle ist sinnvoll, damit sich zw. den betreuenden Personen die Wogen glätten und das Kind nicht unter dem Unbehagen bzw. den Spannungen leidet.


    Ich selbst mache inzwischen alles mit dem KV schriftlich, weil der sich nicht gern an Vereinbarungen hält. So sind die ständigen Absagen seinerseits nachvollziehbar und können mir nicht hinterher als Verweigerung meinerseits ausgelegt werden.


    Hoffe, Ihr findet eine für Euch alle passende Lösung! :strahlen

    Frage nicht nach dem Warum, sondern nach dem wozu!

    Einmal editiert, zuletzt von Mainin2013 ()