Arbeitsunfähigkeit und Leistungen nach dem SGB II

  • Gilt dieser Passus eigentlich auch für Aufstocker, welche Vollzeit einer Tätigkeit nachgehen???? :hae::hae::hae:



    § 56 SGB II – Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit


    eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
    spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Gute Frage - ich bin auf die Antworten gespannt - hab mich nie beim Amt krank gemeldet, immer nur beim AG,
    hab ja auch keine Ortsabwesenheit beantragt, wenn ich Urlaub hatte.


    Ich denke (weiß es nicht) das es da nur um die nicht Vermittlbarkeit an diesen Tagen geht ???

  • Theoretisch schon.
    Praktisch isses aber so, daß kein Hahn danach kräht, solange keine Termine oder Maßnahmen anstehen.



    edit: falsch gelesen, sorry. Obiges gilt für nur-Leistungsempfänger.


    Wenn du dem AG die AU zukommen lässt, schick einfach ne Kopie ans JC.

    Einmal editiert, zuletzt von purple ()

  • Wenn Du aufstockend ALG II bekommst, dann füllt dein AG doch monatlich eine
    Bescheinigung aus, und wenn ich es recht erinnere, muss in dieser auch ausgefüllt werden wenn
    Du länger krank warst.


    Wobei es ja eigentlich erst dann zum tragen kommt, wenn Du mehr als 42 Tage
    incl. WE krank warst.


    :frag

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Wenn Du aufstockend ALG II bekommst, dann füllt dein AG doch monatlich eine
    Bescheinigung aus, und wenn ich es recht erinnere, muss in dieser auch ausgefüllt werden wenn
    Du länger krank warst.


    Wobei es ja eigentlich erst dann zum tragen kommt, wenn Du mehr als 42 Tage
    incl. WE krank warst.


    :frag


    Warum sollte der AG eine Bescheinigung ausfüllen für das JC :hae:


    Das JC verlangt allerhöchstens die Gehaltsabrechnungen...

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  • Eine "übliche" AU habe ich mir bisher bei Krankheit auch nicht ausstellen lassen.
    Aber aufgrund längerer "Nichtvermittelbarkeit" eine Bescheinigung vom Arzt.

  • Ist örtlich unterschiedlich geregelt.
    Hängt auch noch von schwankendem Einkommen ab.
    Inwiefern die "Nachweise" zu erbringen sind, entscheidet die Behörde.
    Manchen wollen zigtausend Wische ausgefüllt haben, andere nicht.

  • Ich musste denen nur mit dem WBA immer die letzten sechs Gehaltsabrechnungen zukommen lassen, da ich ein gleichbleibendes Einkommen habe. Wenn es aufgrund der SV-Beiträge oder Lohnsteuer zu Änderungen kam, habe ich denen das sofort mitgeteilt. Bin aber jetzt erstmal aus der Aufstockung raus.


    Aber der Gesetzestext liest sich schon etwas seltsam, da dieser wohl vom Grundsatz ausgeht, dass keiner der Leistungsbezieher einer Arbeit nachgeht.

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  • Bei uns arbeiten alle auf Stundenlohnbasis, dadurch schwanken die Einkommen sehr stark,
    darum müssen bei uns jeden Monat die Bescheinigungen für Aufstocker vom
    Lohnbüro erstellt werden.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"