Elterngeldberechnung

  • Hallo,


    ich bin z. Zt. noch in Erziehungsurlaub. Ich habe 14 Monate Elterngeld bezogen, nun lebe ich von ALG II. Ich habe ab ca. Mitte April 14 Teilzeit beantragt (3. Elternjahr). Nun bin ich erneut ganz frisch schwanger. Wenn alles gut geht, laut Berechnung würde ich dann ca. nur 6 Wochen arbeiten und wäre dann wieder in Mutterschutz. Weiß jemand, welche Monate nun die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist? Oder bekomme ich dann die 300€ Elterngeld?



    Danke füR Eure Hilfe
    D.

  • Glückwunsch :schwanger


    Ich fürchte es blebt bei 300 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus - evtl. sind die aber Anrechnungsfei, wenn du wieder ALG II beziehst - da ja, ein bißchen selbst erwirtschaftet - ich dürchte aber - nein

  • Nach meinem Wissensstand müsste das so sein wie Lena geschrieben hat. Normalerweise die letzten 12 Monate des Einkommens. Wenn du Krankengeld bekommen hast ist das genauso ein Einkommen, wie ALG II etc. also nimmst du du die Einkünfte der 12 Monate und gibst das mal in einen Elterngeldrechner ein, ob du dann mehr als die 300 bekommst. Aber wenn ich dich richtig verstehe warst du ein Jahr mit Elterngeld zu Hause und danach ALG II? Dann wird es "sicher" die 300 nicht übersteigen. (es sei denn die Teilzeiteinkünfte sind etwas höher)

  • Hi,


    Danke für Eure Antworten. So denke ich mir auch, dass es so ist. Allerdings diese 75€ Geschwisterbonus bekomme ich nicht (wird angerechnet).


    Wie ist das eigentlich, wenn man Zwillinge bekommt? Da gibt es ein neues Urteil, dass man doppeltes Elterngeld bekommt! Bekommt man da auch 2x 300€ (bei ALG II-Bezug) ohne Anrechnung?