PW in der Steuererklärung - Kürzung von öffentlichen Mitteln

  • Ich hab es noch nciht ausprobiert - aber in der Theorie könnte ein Partner Kosten absetzen



    Elster sagt dazu als Hinweistext:

    Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt*, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft).
    In diesen Fällen können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.
    Gehört die unterhaltene Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen.
    Insoweit sind keine Zahlungsbelege erforderlich.


    * da weiß ich noch nicht, wie das gemeint ist


    und



    Entstehen Ihnen aufgrund außergewöhnlicher Umstände besondere Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) für die unterhaltene Person, können diese als andere außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden

  • aber wäre das nicht auch ein Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) das Thema haben wir hier ja oft - gerade wenn es um Zusammenzug von PatchworkFamilien geht und einer dann keine staatl. Leistungen mehr erhält und der andere Partner für alles (auch die Kids) aufkommen muss