Unterhalt raushandeln im persönlichen Gespräch mit KV

  • Und noch ein Beitrag von mir heute:


    Ich treffe mich mit dem KV am Mittwoch, um mit ihm über die Höhe des KU zu reden. :laber
    Er bezahlt zurzeit den Mindestunterhalt von 225,- Euro (Tochter ist jetzt 5 Jahre alt).
    Ich weiss, dass er vermögend ist (eigene Firma, Porsche etc.), aber will keine Kämpfe vor Gericht und hatte es jetzt eine ganze
    Zeit so laufen lassen. Zähneknirschend...
    Er hat halt viel mehr Geld und damit auch die besseren Rechtsanwälte, aber das soll jetzt nicht Thema sein.


    Frage mich aber nun, was für einen Betrag ich ihm vorschlagen soll. Habe ihm eine freundliche Mail geschrieben, dass ich mit dem Geld
    absolut nicht mehr hinkomme und die Kleine auch jetzt zum Tanzen und Singen bringen will, da sie jetzt mehr Forderung und Förderung auch
    braucht für sich. Was sie auch möchte.


    Habt ihr Tipps, Ideen, Ratschläge?


    Ich will mich nicht über den Tisch ziehen lassen, aber das auch fair angehen für alle Beteiligten.
    Mir schwebt so ein Betrag etwa, ca. von 400 Euro vor, weiss aber nicht, ob das so klar geht.
    Zu viel, zu wenig? Was soll/muss ich beachten?


    Gruss


    Cata

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Ich will mich nicht über den Tisch ziehen lassen, aber das auch fair angehen für alle Beteiligten.
    Mir schwebt so ein Betrag etwa, ca. von 400 Euro vor, weiss aber nicht, ob das so klar geht.
    Zu viel, zu wenig? Was soll/muss ich beachten?


    Kann niemand - Glaskugel - dazu müßte man sein Einkommen/Steuererklärung kennen und/oder er sollte so fair sein, diese dir zu zeigen (letzten 3 Jahre) und ihr solltet aus der Summe ein Monatliches Netto errechnen und dann in die DDT gucken.


    Wenn du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichtest - geht das auch nicht vors Gericht - wenn er die notwendigen Unterlagen offenlegt.

  • Ich würde auch sagen - erstmal die Zahlen auf den Tisch, handeln kann man dann noch immer. Evtl. übernimmt er z. B. die Sportkosten und zahlt dafür Betrag x weniger. Wenn ihr euch so einigen könnt, ist das doch okay. Aber dafür muss man halt erstmal die Grundlagen kennen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern


  • Habt ihr Tipps, Ideen, Ratschläge?


    Klingt nach einem asiatischen Basar. Jeder der Lust hat hier zu schreiben wirft dann halt mal eine Zahl in den Raum. Wir wissen ja, er fährt Porsche... :hae:


    Ich würde den üblichen Weg wählen, übers Jugendamt gehen und die Einkommensverhältnisse überprüfen lassen. Und dabei wäre mir völlig egal ob er sich bessere Anwälte leisten könnte. Die Einkommensprüfung zur Feststellung des KU ist der normale Weg um diese Dinge ordnungsgemäß abzuwickeln. Diesbezüglich kommt man auch ohne Staranwalt zu seinem Recht. ;)

  • Frage mich aber nun, was für einen Betrag ich ihm vorschlagen soll. Habe ihm eine freundliche Mail geschrieben, dass ich mit dem Geld
    absolut nicht mehr hinkomme und die Kleine auch jetzt zum Tanzen und Singen bringen will, da sie jetzt mehr Forderung und Förderung auch
    braucht für sich. Was sie auch möchte.


    Habt ihr Tipps, Ideen, Ratschläge?

    Raushandeln :ohnmacht:


    Wenn ein Gespräch hast mit dem KV dann Frag doch einfach ob Er es auch so sieht das die Kleine mehr gefördert werden soll,
    und die Kosten für das tanzen und singen über nimmt.
    Also wenn es geht, zusammen zu den Stellen die das anbieten, KV übernimmt die Kursgebühren Du übernimmst die Fahrtkosten, Kurs bedingte Anschaffungen können auch noch anfallen.
    Hat den Vorteil das KV sieht wohin das Geld fließt bzw. exklusiv ausgaben sind die direkt seiner Tochter zugute kommen und nicht irgendwo im KU untergehen.
    :tuschel Kannst es Ihm auch damit etwas schmackhafter machen das er die Beiträge absetzen kann.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Nimm ihm einen Ausdruck der Düsseldorfer Tabelle mit (findest du hier im Leitfaden) und sag ihm, er solle anhand der Tabelle mal einen Vorschlag unterbreiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo cata,


    Zitat

    Mir schwebt so ein Betrag etwa, ca. von 400 Euro vor, weiss aber nicht, ob das so klar geht.
    Zu viel, zu wenig? Was soll/muss ich beachten?


    Dein Kind ist ja in der ersten Altersstufe und um ca. 400 Euro Kindesunterhalt zahlen zu müssen, bräuchte er ein bereinigtes Nettogehalt zwischen 4301 und 4700 Euro.


    Hat er so ein Hohes Gehalt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • die Kleine auch jetzt zum Tanzen und Singen bringen will

    Nur als Hinweis...


    Das ist juristisch gesehen kein Grund warum der Unterhalt erhöht werden muss.
    Solche Aktivitäten musst du schon aus dem "Standard-Unterhalt" besteiten können oder eben lassen.


    Der / Die nächste will dann das Kind zum Ponyreiten inkl. eigene, Pony schicken. Oder Kartfahren wie Schumi mit eigenem Kart.


    Der Unterhalt gem. DD Tabelle ist so gerechnet, daß alle üblichen Bedürfnisse erfüllt werden können.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Zitat: Klingt nach einem asiatischen Basar. Jeder der Lust hat hier zu schreiben wirft dann halt mal eine Zahl in den Raum. Wir wissen ja, er fährt Porsche... :hae:


    Ich würde den üblichen Weg wählen, übers Jugendamt gehen und die Einkommensverhältnisse überprüfen lassen. Und dabei wäre mir völlig egal ob er sich bessere Anwälte leisten könnte. Die Einkommensprüfung zur Feststellung des KU ist der normale Weg um diese Dinge ordnungsgemäß abzuwickeln. Diesbezüglich kommt man auch ohne Staranwalt zu seinem Recht. ;)[/quote]
    Zitat Ende.



    So was wie ein Basar wird es auch werden, war es vorher auch schon. Ich habe die Beistandsschaft vom Jugendamt, aber der Sachbearbeiter, wie soll ich schreiben, bewegt sich auf einer Nullinie und hat in meinen Augen kaum Ahnung noch die Gewieftheit, um das zu durchblicken und auszufechten. Er wirkt einfach hilflos... :nixwieweg


    Der KV hat seine Einkünfte gut gedeckelt und unter Selbständigkeit und Überschreibung an seinen erwachsenen Sohn auch. Offiziell ist er erwerbsunfähig, postet aber bei FB, dass er grad von der Arbeit kommt und taucht hier auch in Arbeitskleidung auf. :wand
    Ich weiss, dass er eine Überprüfung fürchtet. Ich denke mal, dass er in den letzten Jahren nicht so sorgältig war, deshalb die schnelle Bereitschaft, einen Deal letztendlich mit mir zu machen.
    Es könnte teurer kommen für ihn.


    Ganz locker schätze ich sein monatliches Einkommen auf ca. 8000, wenn nicht mehr, dazu Eigentum etc. Da kommst es auch nicht mehr drauf an, ob ihr Tanzverein vom KU abzudecken ist, mal ganz ehrlich.


    Ich denke immer, leben und leben lassen.


    Aber ich glaube, ich habe grad gutes gelesen von den Antworten und beim Schreiben dieser Antwort merke ich auch gerade, dass ich auf gutem Boden stehe für morgen.
    Das ist mir absolut eine Hife!
    Mal schauen, wie es morgen läuft... Nervös bin ich trotzdem.


    Danke und LG

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Hallo cata,


    Zitat

    Der KV hat seine Einkünfte gut gedeckelt und unter Selbständigkeit und Überschreibung an seinen erwachsenen Sohn auch. Offiziell ist er erwerbsunfähig, postet aber bei FB, dass er grad von der Arbeit kommt und taucht hier auch in Arbeitskleidung auf.


    Ich hoffe für dich dass du alles Beweisen kannst, ansonsten kann die Reaktion des Vaters deines Kindes sein: Anzeige gegen dich, wegen Verleumdung!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Vater 1971:


    Und ob, ich komme aus dem Justizbereich. Ich weiss, was ich mache.


    Zudem habe ich Zugriff auf sein FB, er hatte mir eine "Freundschaftsanfrage" geschickt. :hae:
    Sein Post dort habe ich ausgedruckt und gut verwahrt.

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss