UNTERHALT kommt nicht trotz Beistandschaft! Hilfe!

  • Liebe Alleinerziehende,


    ich brauche DRINGEND mal ein Rat:


    Ich habe seit Geburt meiner Tochter (14 Monate) die Beistandschaft beim Jugendamt, 2 LM habe ich kein unterhalt und keinen uv bekommen, dann wurde vereinbart uv, bis KV zahlt, dies dauerte bis zum 7 LM, dann 3 Monate gezahlt, dann wieder vergessen ( ich musste das Jugendamt darauf aufmerksam machen, da KV unterhalt ans Jugendamt zahlt und das Jugendamt an mich überweist), dann 2 Monate gezahlt, dann wieder nicht.
    Jeder ist vom KU abhängig, vorallem da ich es bei der Wohngeldstelle etc.angeben muss.


    Problem, ich rufe das Jugenamt an, ich schreibe fast wöchentlich emails, schicke Briefe und dann bekomme ich soeine Antwort:


    kurz vorab zur Kenntnis: Herr ... hat am 02.09.2013 wieder Unterhalt bezahlt, nachdem wir ihn angeschrieben haben.
    Diesen Unterhalt haben wir (abzüglich Differenz an UV-Kasse) an Sie weitergeleitet.
    Ich hoffe, dass die Zahlungen in den nächsten Monaten wieder pünktlich eingehen.

    Also wenn das die gute Frau schon hofft, was soll dann ich noch hoffen?



    Frage an euch?



    Sinnvoll die Beistandschaft zu beenden und ein Anwalt zu nehmen?
    Muss ich beim Anwalt auch betteln, da ich kein Geld hab ihn zu bezahlen, oder sagt er selbst Schuld dass sie die Beistandschaft aufgelöst haben?
    Oder finde ich mich einfach mit dem Unterhaltsvorschuss ab, geht aber nicht da ich Mitteilungspflichtig bin den andern Ämtern gegenüber und muss alle paar Wochen mich mit Ämter herumschlagen....HILFE!
    Ich bin echt verzweifelt...



    Danke für jeden Rat...bzw. Mutmacher
    :thanks:

  • Hallo,


    hier läuft wohl einiges schief....


    Zitat

    Diesen Unterhalt haben wir (abzüglich Differenz an UV-Kasse) an Sie weitergeleitet.


    Der laufende Unterhalt darf nicht mit den Rückständen beim Unterhaltsvorschuss verrechnet werden. Die Unterhaltszahlungen des KV müssen in voller Höhe an die KM weitergeleitet werden. Abtrag des Unterhaltsvorschusses ist dem laufenden Unterhalt nachrangig.


    EDIT: Es sei denn, es werden aktuell Leistungen nach UVG bezogen. Dann wird dieser Anteil abgezweigt.


    Wenn bereits ein Titel besteht, der Beistand aber nichts unternimmt, um regelmäßige Unterhaltszahlungen herbeizuführen, würde ich die Beistandschaft kündigen. Der Titel geht dann an das betreuende Elternteil. Dieses kann dann, unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Familienrecht, die Zwangsvollstreckung betreiben.


    Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuungselterteils entsprechend sind, kann es beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen. Die Kosten der Vollstreckung fallen dann dem Unterhaltsschuldner zu.


    LG nero

  • Oder finde ich mich einfach mit dem Unterhaltsvorschuss ab, geht aber nicht da ich Mitteilungspflichtig bin den andern Ämtern gegenüber und muss alle paar Wochen mich mit Ämter herumschlagen


    Genau aus diesem Grund ist es nicht ratsam, die Beistandschaft abzulegen-die Ämter bestehen teils hartnäckig auf diese,weil ja ggf so dann Unterhalt fließt.



    Bzgl JA würde ich mich direkt an den JA-Leiter wenden-da du laufende Kosten hast und dem Kind die Leistung am Monatsanfang zu stehen unabhängig,ob UH-Leister willig oder unwillig ist zu zahlen und du UHV erhälst-gerade dann ist eine pünktliche Zahlung nämlich am Monatsanfang von seiten des JA eigentlich zu erwarten.

  • Beistandschaft wie Anwalt können zuerst auch nur im Guten probieren, den Unterhalt zu bekommen. Klappt das nicht, können beide den Titel zum Gerichtsvollzieher tragen und eine regelmäßige Gehaltspfändung beantragen sowie die Rückstände pfänden. Das dauert allerdings auch einige Zeit - sechs Wochen, wenn es schnell geht, wenn es langsam geht 24 Monate ...


    Tipp wäre, beim JA darauf drängen, dass die den Gerichtsvollzieher einschalten. Zumindest die Rückstände sind pfändungsfähig. Das könnte ein Schuß vor den Bug sein. Keiner mag es so gern, wenn der Gerichtsvollzieher beim Arbeitgeber auftaucht und Lohn pfändet ... Problem ist, dass er mal zahlt und mal nicht zahlt. Das ist für Beistandschaften oft dann schon "einigermaßen erträglich" ... Da muss man - und du tust es ja schon - ein anderes Bewusstsein schaffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tipp wäre, beim JA darauf drängen, dass die den Gerichtsvollzieher einschalten. Zumindest die Rückstände sind pfändungsfähig. Das könnte ein Schuß vor den Bug sein. Keiner mag es so gern, wenn der Gerichtsvollzieher beim Arbeitgeber auftaucht und Lohn pfändet ... Problem ist, dass er mal zahlt und mal nicht zahlt. Das ist für Beistandschaften oft dann schon "einigermaßen erträglich" ... Da muss man - und du tust es ja schon - ein anderes Bewusstsein schaffe

    Nach einem Einschreiben von mir, vom 5.8, mit der Bitte den Gerichtsvollzieher einzuschalten, wurde KV nur angeschrieben und gebeten zu bezahlen. Anhand meiner Kontoauszüge,sehee ich dass kein weiteres Geld ausser UVS kommt. :rolleyes2:

  • Es wird UVS geleistet, dann hab ich wenigstens was...aber mal 92 euro im monat dazu, dann werden leistungen gekürzt, bekomme ich keine zusätzlichen 92 Euro zum UVS, da KV nicht zahlt, kriege ich von anderen Stellen auch keine Nachzahlung :kopf