Wohngeldberechnung

  • Sohni und ich leben derzeit von ALG1, Kindergeld, Kindesunterhalt und Wohngeld.


    Ab September arbeite ich wieder udn wir hätten dann erstmal mein Einkommen, Kindergeld und Kindesunterhalt. Ich möchte weiterhin Wohngeld beantragen bzw. den laufenden Bezug aktualisieren udn hoffe, dass ich auch noch etwas bekomme.


    Geldmässig, also die Gesamtsumme ist dann in etwa gleich, weil ich ca. 200€ mehr verdiene als ich ALG1 bekomme udn das entspricht ca. der Summe, die wir aktuell an Wohngeld bekommen.


    Nun frage ich mich, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht, wenn ich wieder arbeite. Ich hab die Onlinerechner bereits bemüht und es kamen unterschiedliche Summen raus. Aber einen Anspruch hätte ich demnach wohl. Verlassen mag ich mich auf diese Rechner allerdings nicht.


    Wie wird das Wohngeld berechnet? Welche Freibeträge werden bei Arbeitnehmern berücksichtigt? Oder macht es keinen Unterschied, ob man ALG1 oder Einkommen bezieht?


    Weiss das vielleicht jemand?

  • Hallo,


    beim Arbeitnehmer werden die Werbungskosten ( Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Fachliteratur etc) berücksichtigt sowie alleinerziehenden Freibetrag, pro Kind und pro Monat 50 €.


    Gruß

  • Fachliteratur? Steht das ohne genaue Bezeichnung einfach unter Werbungskosten? Also gibt es eine Pauschale dafür?


    Wird das nicht eher bei der Steuer berücksichtigt?


    Weil bei den Onlinerechnern werde ich ja zb auch nicht gefragt, wie weit ich zur Arbeit fahren muss. Das wird doch auch beim Wohngeldantrag nicht angegeben?

  • Zähle ich zum ERmitteln nun das Kindergeld dazu oder lass ich das komplett aussen vor?


    Und so würden mir vom durchschnittlichen monatlichen Einkommen 6% abgezogen werden und zusätzlich ein Freibetrag für ein Kind unter 12 Jahren sowie Fahrtkostenpauschale? Oder fällt das unter den Pauschalfreibetrag von 1.000€?


    Also wäre es dann so, dass ich folgendes rechnen müsste: Mein Einkommen+Kindesunterhalt(+Kindergeld?)-6% Abzug-1.000€ Pauschale=Gesamteinkommen aufs Jahr gerechnet. Davon dann den monatlichen Durchschnitt und ich müsste in meinem Fall dann bei 1.100€ als Einkommensgrenze liegen? Mitestufe 3, 2 Personen. Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler?

  • Das kann ich Dir nicht sagen, ich weiß nur, dass es in die Berechnung nicht einfließt.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Dein Einkommen abzgl Werbungskosten ( das was du in der Steuererklärung ansetzen kannst ) und 30 % Pauschale für Renten, Kranken, - und Pflegeversicherung= Dein Einkommen


    Kindesunterhalt abzgl 6 v.H= Kindes Einkommen


    Gruß

  • Dein Einkommen abzgl Werbungskosten ( das was du in der Steuererklärung ansetzen kannst ) und 30 % Pauschale für Renten, Kranken, - und Pflegeversicherung= Dein Einkommen


    Kindesunterhalt abzgl 6 v.H= Kindes Einkommen


    Gruß


    Magst du mir das vielleicht in fiktiven Zahlen mal genauer aufschlüsseln?


    Wie ist die Summe der Werbungskosten? Und wie kommst du auf 30% Versicherungen?

  • Magst du mir das vielleicht in fiktiven Zahlen mal genauer aufschlüsseln?


    Wie ist die Summe der Werbungskosten? Und wie kommst du auf 30% Versicherungen?


    Also bei den WK ist es so, dass nur deine tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden. D.h du kannst deine Fahrtkosten zwischen Whg und Arbeitsstädte auf ein Jahr angeben. Wenn du mit dem Bus zur Arbeit fährst so setzt du deine Monatsfahrkarte x 12 an oder eben die Km Pauschale. Musst du gucken was für dich besser lohnt.


    Also praktisch die WK die du in der Steuererklärung einträgst, machst du hier auch. Der einzige Unterschied hier ist, dass du beim Wohngeld deine Aufwendungen alle genau aufzählen muss ( alles 1 J. Prognose ) während bei der Steuererklärung geprüft wird ob für dich 1000 € Pauschale oder tatsächlichen Kosten günstiger sind.


    Das bei den Versicherungen ist es so, dass die 30 % vom Einkommen abziehen, weil die bei der Berechnung erst vom Brutto Einkommen ausgehen und da sind SV Beiträge noch nicht abgezogen. Warum dass 30 % sind keine Ahnung, ich denke RV, PV, KV und alle anderen die man noch hat.


    Und der Freibetrag für alleinerziehenden wird erst bei dem Gesamteinkommen abgezogen. Anschließend wird alles durch 12 geteilt um auf einen Monatseinkommen zu kommen.


    Gruß