Sohni und ich leben derzeit von ALG1, Kindergeld, Kindesunterhalt und Wohngeld.
Ab September arbeite ich wieder udn wir hätten dann erstmal mein Einkommen, Kindergeld und Kindesunterhalt. Ich möchte weiterhin Wohngeld beantragen bzw. den laufenden Bezug aktualisieren udn hoffe, dass ich auch noch etwas bekomme.
Geldmässig, also die Gesamtsumme ist dann in etwa gleich, weil ich ca. 200€ mehr verdiene als ich ALG1 bekomme udn das entspricht ca. der Summe, die wir aktuell an Wohngeld bekommen.
Nun frage ich mich, ob überhaupt ein Wohngeldanspruch besteht, wenn ich wieder arbeite. Ich hab die Onlinerechner bereits bemüht und es kamen unterschiedliche Summen raus. Aber einen Anspruch hätte ich demnach wohl. Verlassen mag ich mich auf diese Rechner allerdings nicht.
Wie wird das Wohngeld berechnet? Welche Freibeträge werden bei Arbeitnehmern berücksichtigt? Oder macht es keinen Unterschied, ob man ALG1 oder Einkommen bezieht?
Weiss das vielleicht jemand?