Vater des Kindes in Geburt einbeziehen.. ?

  • Hallo erstmal, ich bin neu hier, vllt bekomm ich ja hilfreiche Tipps...


    Zur Situation, ich bin seit Februar von meinem Mann getrennt, nach der Trennung kam raus das ich erneut schwanger bin (also haben schon einen zweijährigen Sohn) .. der Ausschlaggebende Grund war häusliche Gewalt, seitdem werde ich gestalkt, bekomme Beleidigungen& Drohungen, z.b. du wirst nie wieder Glücklich werden, werde dir dein Leben zur Hölle machen, unteranderm Satanistische Verschwörungen, dann kommen wieder Liebeserklärungen und Suizidale Äusserungen von ihm..
    Der Umgang zum kleinen wurde richterlich festgelegt, da eine normale Kommunikation mit ihm garnicht möglich ist, zur "übergabe" ist eigentlich immer jemand da von meiner Seite, damit alles friedlich verläuft..


    Nun meine eigentliche Frage, muss ich ihm bescheid geben wenn es mit Baby Nummer zwei so weit ist? Er ist türkischer Abstammung, bei der Geburt unserem ersten wurde regelrecht eine Volks Versammlung vor der Tür abgehalten, was sogar die Schwestern/Hebammen und Ärzte tierisch genervt hat und sie ließen sich auch nicht zu bringen das Krankenhaus zu verlassen, im Gegenteil.. mir graust es jetzt schon wenn ich nur dran denke.. Wie regelt man sowas am sinnvollsten?

  • "Blitzgeburt"....kann man die vorher ankündigen?


    ....ist mir spontan in den Kopf gekommen :D



    So ein Volksauflauf wuerde mich auch aengstigen.
    Ich wuensche dir viel Kraft!!
    Leider kann ich nicht mehr dazu sagen, kenn mich nicht damit aus wie das geregelt werden kann...sorry


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

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  • Als ich niederkam, ich glaube das ist der altmodische Ausdruck dafür, war nur der Vater anwesend. Wobei meine Eltern auch nicht in der Nähe gewohnt haben. Alle anderen mußten 1-2 Tage warten, war mir egal ob sie beleidigt sind. Als Gebärende hat man Recht auf Ruhe.

  • Denke auch das es darauf hin hinauslaufen wird, "Blitzgeburt".. wäre mir moment am liebsten :-)


    Danach wirds ja wahrscheinlich noch viel interessanter, Umgang mit dem Säugling, gibt es dabei irgendeine Toleranzgrenze von zwei/ drei Wochen, das sich Mutter/ Kind/ Säugling und Stillzeit erstmal anfreunden. Da mein (noch) Ehemann auch arbeitslos ist, somit keinerlei Zeitdruck versprüht und durch seine Familie sehr dickes Sitzfleisch vererbt bekommen hat, würde ich mich grade bei Stillphasen völlig unwohlfühlen und grade die zeit über sollte Mama sich doch einfach mal entspannt zurück lehnen können..


    Ihn zu beten dann doch zugehen, stelle ich mir schwierig vor, er ist ein sehr agressions geladener Mensch und wenn ihm was nicht passt, ist es ihm auch egal ob Kinder anwesend sind..

    :wow

  • Mit "Blitzgeburt" meinte ich eher, das du dein Kind ganz in Ruhe zur Welt bringst und erst dann Bescheid gibst,...Kind ist da."Tut mir furchtbar leid, kam so schnell ich konnte keinen mehr Informieren das es los geht."....


    Und du hast ein recht auf Ruhe.Umgang darfst du ihm nicht verweigern, aber wieviel Umgang bei einem Säugling stattfinden soll, ich denke da kann dir das Jugendamt Auskunft geben.
    Beim Stillen würde ich zum Beispiel in ein anderes Zimmer gehen, oder ihn in ein anderes Zimmer bitten.
    Dann muss er eben warten bis ihr beiden fertig seit.


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

  • Kind ist vor drei Monaten "spontan" auf die Welt gekommen.. habe dem Vater dann doch noch (zwei Tage später) bescheid gesagt.. dann wurde das Krankenhaus belagert, wo Schluss endlich von der Station die Polizei gerufen wurde. Frau sollte manchmal einfach aufhören nett zu sein ;) .. wenn's doch nur böse enden kann