Hartz IV, dann Studium

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe gleich mal eine Frage an Euch. Ich weiß nämlich nicht so recht, wie ich meine Anträge bewerkstelligen soll.


    Zur Ausgangslage: Ich habe eine Ausbildung gemacht, dann für etwa ein halbes Jahr in Arbeit gestanden und bin im Anschluss in den Mutterschutz gegangen. Da ich - kaum anders zu erwarten hier ;-) - allein bin und so unsicher war, bin ich erst einmal zu meinen Eltern gezogen.
    Nun steht der Auszug bevor. Ich bleibe im gleichen Ort wohnen, aber wie es in einem Drei-Generationen-Haus eben so ist - es ist ständig stressig und ich fühle mich, als hätte ich weder ein eigenes Leben noch irgendeine Entscheidungsmacht über mein Kind :motz: Aber das ist gerade auch gar nicht das Thema.


    Niklas ist 17 Monate alt, damit liege ich schon drei Monate über der Elternzeit und bin nun Hartz IV-Empfänger.
    Nun geht es aber ans Medizin-Studium und ich weiß auch, denke ich, soweit schon, was ich nun alles beantragen kann und muss.
    Aber wie ist es mit Niklas? Wie erkläre ich dem Jobcenter, dass er wir weiterhin Kunde bleiben? Welche Anträge muss ich ausfüllen und was hineinschreiben? Für mich möchte ich den Alleinerziehendenzuschlag weiterhin bekommen. Am besten alles neu beantragen?


    Und wie ist das: Muss ich irgendwo dort absegnen lassen, dass ich dann jetzt studieren möchte?


    Viele Grüße,
    Sticks

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  • Hallo Sticks,


    ich kann dir leider nicht weiterhelfen, finde aber du solltest Realnamen entfernen ;)

  • Soweit ich weiß, kann man kein Hartz4 beziehen, wenn man studiert. :hae: Wollte ich nämlich auch gerne machen. Aber ich kann es nicht zu 100% sagen. Also mich würden diese Antworten hier auch interessieren!

  • Wie erkläre ich dem Jobcenter, dass er wir weiterhin Kunde bleiben?

    Wenn Du Dich an einer Universität immatrikuliert hast, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung. Solltest Du Dich in einem Fernstudium eingeschrieben haben, könnte (!!!) es anders aussehen.


    Auf jeden Fall mußt Du Dich so bald als möglich beim Jobcenter erkundigen, was machbar ist.


    Den anderen Weg, den Du dann noch gehen kannst, ist der über Bafög. Deine Eltern haben für Deine Erstausbildung schon geradegestanden (Erstausbildung hast Du ja schon abgeschlossen). Insoweit dürftest Du da einen Anspruch haben. Bafög ist aber - soweit ich das jetzt spontan sagen kann - ein Darlehen, dass Du später mal zurückzahlen mußt.

  • Also ich weiß, dass das Kind weiterhin bedürftig ist und man deshalb für das Kind auch Hartz IV beantragen kann. Auch den Mietanteil für das Kind kann man weiterhin bekommen. Vorausgesetzt natürlich, man bekommt keinen Unterhalt vom Kindsvater, was bei uns der Fall ist. Unterhaltsvorschuss ebenfalls nicht.
    Und in einem der anderen Beiträge hier heißt es auch, den Alleinerziehendenzuschuss kann man weiterhin bekommen, so steht es auch im Gesetzbuch.
    Den Regelsatz gibt es selbstverständlich nicht für Studenten, unanhängig davon, ob man nun BAföG bezieht oder nicht.

  • Es wird nur eine Ausbildung gefördert und sie hat schon eine Ausbildung - es gibt nur eine Ausnahme und so wie ich es verstanden habe - wenn sie zur NUR Berufsfachschule gegangen ist also ohne im Betrieb ausgebildet zu werden.

  • Ich kann mir in deiner Situation nur vorstellen, dass du mit deinem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft bildest und quasi ergänzendes ALG2 beantragst. Dann könnte es sein, dass dein kidn die Gelder weiterhin bekommt udn du dann noch den Alleinerziehendenzuschlag. Dazu müsstest du dann, wie bei einem Arbeistverhältnis, die üblichen Unterlagen zum Studium/Bafög (oder weovon wirst du leben wollen?) beim Jobcenter einreichen und die berechnen dir dann euren Bedarf.


    Ich bin mir jetzt aber nicht 100%ig sicher. Am besten gehst du zum Jobcenter und informierst dich direkt vor Ort.

  • Wenn Du Dich an einer Universität immatrikuliert hast, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung. Solltest Du Dich in einem Fernstudium eingeschrieben haben, könnte (!!!) es anders aussehen.


    Auf jeden Fall mußt Du Dich so bald als möglich beim Jobcenter erkundigen, was machbar ist.


    Den anderen Weg, den Du dann noch gehen kannst, ist der über Bafög. Deine Eltern haben für Deine Erstausbildung schon geradegestanden (Erstausbildung hast Du ja schon abgeschlossen). Insoweit dürftest Du da einen Anspruch haben. Bafög ist aber - soweit ich das jetzt spontan sagen kann - ein Darlehen, dass Du später mal zurückzahlen mußt.

    Nein, das ist so nicht richtig. In meiner Erstausbildung habe ich Geld verdient und allein gelebt, da stand niemand für mich gerade. Einen elternunabhängigen BAföG-Anspruch habe ich nicht, weil ich nur ein halbes Jahr gearbeitet habe. Es müssten zwei sein. Unabhängig davon, ob ich nun eine Ausbildung abgeschlossen habe oder nicht.


    Und nein, ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, aber es geht auch in erster Linie um mein Kind.


    Unser Jobcenter ist leider schwerlichst erreichbar. Seit März gibt es auch keinen Eingangsbereich mehr - ich war letzte Woche dort und musste das feststellen, zuvor musste ich kein einziges Mal dorthin... -, also fühlt sich auch niemand für meine Fragen zuständig. Am Telefon verweist man mich wieder auf das Jobcenter. :motz:

  • Es wird nur eine Ausbildung gefördert und sie hat schon eine Ausbildung - es gibt nur eine Ausnahme und so wie ich es verstanden habe - wenn sie zur NUR Berufsfachschule gegangen ist also ohne im Betrieb ausgebildet zu werden.


    Ich habe damals während meiner Ausbilödung BAB bekommen und während des Studiums (Bachelor) Bafög. U.U. hätte ich auch den Master durch Bafög finanziert bekommen.

  • Es wird nur eine Ausbildung gefördert und sie hat schon eine Ausbildung - es gibt nur eine Ausnahme und so wie ich es verstanden habe - wenn sie zur NUR Berufsfachschule gegangen ist also ohne im Betrieb ausgebildet zu werden.

    Meine erste Ausbildung war eine ganz normale Berufsausbildung. Ohne finanzielle Unterstützung durch Eltern oder den Staat. Ich habe meine Miete und meine Lebensunterhaltungskosten selbst getragen.

  • Unser Jobcenter ist leider schwerlichst erreichbar. Seit März gibt es auch keinen Eingangsbereich mehr - ich war letzte Woche dort und musste das feststellen, zuvor musste ich kein einziges Mal dorthin... -, also fühlt sich auch niemand für meine Fragen zuständig. Am Telefon verweist man mich wieder auf das Jobcenter. :motz:

    Das ist Land auf Land ab überall das gleiche. Die Jobcenter sind eine Katastrophe, und das hat auch System...


    Aber egal, ich habe Dir einen Link via PN zukommen lassen, da findest Du eigentlich alles, was Du wissen mußt. Hoffe ich jedenfalls...

  • Hallo Sticks,


    ich habe ebenfalls mit Kind studiert. Und nachdem ich das 3 Generationenhaus hinter mir gelassen habe, war ich wie Du übergangsweise auf das Jobcenter angewiesen.
    Als Studentin hast Du grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Hartz IV.
    Wie Du ja aber scheinbar bereits weisst, hat Dein Sohn möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe und Dir bleibt auch der Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag, abhängig von Deiner Einkommenssituation natürlich.


    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es eine ziemliche Rennerei war zwischen den verschiedenen Ämtern (Jobcenter, Wohngeldstelle, BAFöG-Amt, Jugendamt). Im Zweifel musst Du jede Menge Negativbescheide anderer Stellen heran schaffen, um Deine Antragsunterlagen für Hartz IV komplett zu bekommen. Wenn allerdings nacher nur 100 € im Monat rausspringen ist das jedoch relativ zum Aufwand aber immer noch ein ganz vernünftiger Studenlohn :-) .


    Ich würde einfach meinem Sachbearbeiter beim Jobcenter mein Vorhaben schildern, der sagt Dir dann schon, wie Du vorgehen sollst. Als alleinerziehende Studentin bist Du ein unwillkommener Sonderfall. Bei mir mussten Die auch erstmal nachlesen, wie das denn nun genau geregelt ist. Die würden dich gerne an ein anderes Amt "loswerden". Nur nicht abwimmeln lassen!


    Ich wünsche gutes Gelingen und starke Nerven! (Fürs Jobcenter UND fürs Studium ;) )

  • Es wird nur eine Ausbildung gefördert und sie hat schon eine Ausbildung

    Wenn das Studium eine weitergehende Qualifizierungsmaßnahme zusätzlich zu der Ausbildung darstellt, kann das als Weiterführung der Ausbildung gewertet werden, bspw. Kaufmann studiert BWL. Wenn Du dem Grunde nach Anspruch auf Fördermittel hast, aber nicht auf elternunabhängiges Bafög, dann wären wohl Deine Eltern in der Zahlungspflicht.

  • Hallo Dr. Dolittle,


    vielen Dank auch für deine Antwort.


    Meine Eltern sind ja aber nur für mich, nicht aber für mein Kind unterhaltspflichtig. Mal davon abgesehen, dass ich darauf wirklich gern verzichten wollen würde :rolleyes2: Aber das ist ein anderer Schuh, keine Frage.


    Nein, leider wird vor einem Medizinstudium nichts, aber auch gar nichts als "weiterführend" gewertet, noch nicht einmal der Krankenpfleger.


    Viele liebe Grüße,
    Sticks

  • Hm, da bin ich noch unsicher, ob das so stimmt. Ich würde versuchen, die Frage des Unterhaltes mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu klären und wegen der Frage der statlichen Unterstützung zusätzlich einen Anwalt für Sozialrecht fragen. Denke schon, daß für alles jemand zahlen muß.

  • Also für den Unterhalt meines Kindes ist nur der KV verantwortlich.
    Der hat bisher aber keinen Finger krumm gemacht. Nun kann ich nicht mehr anders und werde das Ganze auch über das Jugendamt laufen lassen. Ggf. bekomme ich dann Unterhaltsvorschuss für ihn, folglich - und nur folglich! - kann ich dann Hartz IV für meinen Sohn beantragen, stellvertretend. Natürlich bekommt er dann keinen Regelsatz oder so mehr, weil das ja schon durch Unterhaltsvorschuss und Kindergeld gedeckt ist, zum Glück, aber eben den Mietanteil.
    Nur weiß ich auch noch gar nicht, ob er überhaupt Unterhaltsvorschuss bekommt, denn auch unser Jugendamt stellt sich da schnell mal quer. Lustigerweise bekommt man hier (kenne ich von zwei Damen...) eher etwas, wenn man fälschlicherweise angibt, der KV wwäre unbekannt.

  • Bei mir liegt der Fall ein bißchen anders, da ich lange genug gearbeitet habe für elternunabhängiges Bafög. Aber grundsätzlich ist das sicher übertragbar: wir bekommen Kindergeld, den vollen Bafögsatz mit einem Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhalt. Allerdings läge ich auch ohne den Unterhalt wahrscheinlich über dem Hartz4- Satz, ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da etwas bekämen.

  • Vielen Dank, mima!


    Leider werde ich lange nicht den Höchstsatz BAföG bekommen. Ob wir Wohngeld bekommen, werden wir sehen.

  • Hallo Sticks,


    ich habe auch mit Kind studiert. Und folgendes habe ich bekommen:


    - Wohngeld für mich (1/2 der Miete, da ich mit Kind alleine gewohnt habe)
    - Kindergeld für Sohn
    - Unterhaltsvorschuss für Sohn
    - vom JC Mehrbedarf für Alleinerziehende für mich
    - Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom JC für Sohn ( davon wurde aber das Kindergeld und der UHV als Einkommen abgezogen)
    - und 1x im Semester gab es einen Bonus für studentische Eltern vom Studentenwerk, ca. 80€
    - dazu gab es dann noch jede Menge weitere Vergünstigungen, wie z.B. war der Kitaplatz komplett frei, wurde von der Stadt übernommen und das Essen fürs Kind in der Mensa war kostenlos


    Bafög hatte sich bei mir noch vor dem Kind erledigt, da ich zu oft das Fach gewechselt hatte, aber das ist ein anderes Thema. :rotwerd


    Beim JC hatte ich damals einfach eine Veränderungsbescheinigung eingereicht mit der Imma Bescheinigung und die haben dann alles weitere eingefordert bei mir oder den zuständigen Stellen.


    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!! Medizinstudium mit Kleinkind :respekt