Kann KV Urlaub innerhalb Europas und ein Wegfahren in Deutschland verbieten?

  • Guten Tag,
    Im moment habe ich ziemliche Probleme mit meinem Ex, auf die ich allerdings ungerne weiter eingehen würde, nun ist es so das ich gerne mit meinem Sohn (3), in Urlaub fahren würde, dies innerhalb von Europa, der Kindsvater verbietet es mir allerdings, ist dies von seiner seite aus rechtens? Ich würde auch gerne mal zu Freunden, die in Deutschland leben (~300km) fahren, allerdings verbietet er auch das.
    Ich wüsste gerne ob er dies darf, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, somit auch Aufenthaltsrecht.


    Liebe Grüße



    Karainina

  • Wie das mit Auslandsreisen ist, kann ich nicht sagen, aber zu Freunden in deutschland....kein Problem. Lass Dich nicht einengen!

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Da missversteht der KV den Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Das regelt nur den Wohnort des Kindes, keinen Urlaub oder Ausflüge. Beide Elternteile dürfen mit dem Kind verreisen ohne den anderen zu fragen, es sei denn, es geht in besondere Gebiete wie bereits von Lena erwähnt. Der Umgang muss nicht nachgeholt werden, dem KV stehen ja ebenfalls Urlaubswochen zu.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ist grundsätzlich gar kein Problem.


    Anwälte sagen meist, dass sich die Eltern die Ferien aufteilen sollten! Das Umgangsrecht könnte sogar bei Gericht durchgesetzt werden!


    Siehe hierzu § 155 FamFG oder § 1684 BGB !

  • In Ordnung, vielen Dank für eure Antworten! :blume
    Noch eine Frage, sollte ich ihm wenn ich diese 1-2 (mit einer Übernachtung dann) Tage in Deutschland "verreise" im voraus Bescheid geben? Ich hatte höflicherweise an eine Sms gedacht, da ich befürchte im Falle eines streits um den Aufenthalt des Kleinen könnte er mir ankreiden das Kind einfach weggenommen zu haben. Andererseits möchte ich auch Streit vermeiden, den er leider beginnen wird sobald er davon erfährt.
    Im moment kriselt es wirklich und ich versuche möglichst Provokation zu vermeiden, habe aber auch nur diesen Sommer die Zeit für Urlaube und Reisen und dann erst wieder im Winter.

  • Du MUSST ihn nicht informieren; er Dich ebensowenig, wenn er in seiner Zeit mit dem Kind wegfährt.


    Höflich ist es trotzdem, bei Angst vor Eskalation würde ich das wohl auch schriftlich machen.

  • Das Kind lebt auch bei mir, von Geburt an. Er hat mir aber angedeutet das er ihn bald zu sich holen wird, dies sei auch sein Recht, vorher war dies kein Problem und von ihm auch so gewünscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Karainina ()

  • Das Kind lebt auch bei mir, von Geburt an. Er hat mir aber angedeutet das er ihn bald zu sich holen wird, dies sei auch sein Recht. Zur erklärung, dieser Sinneswandel kommt daher das er von meiner neuen Beziehung erfahren hat, zuvor war es nie ein Problem das, das Kind bei mir Lebt.


    Oje. Also mal langsam... Mir scheint, Du brauchst etwas Stärkung. Er kann NICHT einfach das Kind "zu sich holen", nur weil Dein Freund ihm nicht passt. Dein KV schwimmt noch voll auf der Paarebene und will Dich im schlimmsten Fall nur ärgern.


    Es gibt Dinge wie Kontinuität und Kindeswohl, die vor Gericht sehr schwer wiegen. Er müsste schwere Gründe gegen Dich vorbringen können, damit ihm das Kind einfach so "zugesprochen" wird. Ich mag nichts Böses unterstellen, vielleicht ist es ganz anders und er möchte das wirklich um des Kindes Willen - mir klingt es mehr nach Schikane.


    Was Du nun tun solltest: Wende Dich mal an die Erziehungsberatungsstelle Deines JA. Heul Dich da mal so richtig aus, las Dir ein bisschen Rat geben. Vereinbare dann einen Termin zur Mediation - solltest Du KV dazu nicht einladen wollen, machen die das, lehnt er ab, schießt er sich ziemlich ins Aus, was alles weitere angeht.


    Evtl. lässt sich so etwas Ruhe reinbringen. Hilft das nicht oder beschreitet er direkt den Klageweg, suche Dir eine gute Familienanwältin und lasse Dich unverbindlich beraten - über Deine und seine Rechte, Abläufe von Verfahren etc.


    So einfach, wie er sich das vorstellt, ist es nicht. Bewahre Ruhe, dabei können Gespräche mit Fachleuten (s. o.) viel helfen. Fahre in den Urlaub. Teile ihm alle relevanten Termine (Arzt etc.) per Mail mit, speichere dies. gehe Deinen Teil des Weges zu einer Elternebene, biete Gespräche an, ziehe Dich raus, wenn er schreit und bleibe dann wieder schriftlich.


    Das kann mitunter sehr nervenaufreibend sein, aber Dein Kind ist 3 Jahre alt und braucht Dich "heil", und Du wirkst auf mich so eingeschüchtert, wie ich vor Jahren mal war.


    Ich wünsche Dir viel kraft. Und Eurem Kind, dass Ihr es irgendwie von diesem "Kriseln" weg schafft. Das ist nämlich nur Eure Baustelle.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Juney ()

  • Wenn er ihn "zu sich holt" dann habt ihr einen Konflikt mit dem ABR wenn du damit nicht einverstanden bist.
    Eltern müssen sich über den gewöhnlichen Aufenthaltsort einigen, können sie das nicht muss das Gericht eine Entscheidung herbei führen.


    Lebt das Kind seit Geburt bei dir und gibt es keine Kindeswohlgefährdung ist die Wahrscheinlichkeit das der KV das alleinige ABR bekommt eher gering. Dafür muss er dann schon sehr gute Gründe haben.


    Du darfst mit dem Kind in Urlaub fahren. Kriegs- Krisengebiete, bedrohte Länder etc. sind da sicherlich was anderes... Aber ein Urlaub in Österreich oder so, sollte kein Problem sein.


    Ggf. je nach dem wie lange ihr wegfahren wollt fällt ja der KV-Umgang aus, daher würde ich ihn vorher schon informieren.


    Eine kurze Mail: "Wir fahren vom XX.XX.XX bis XX.XX.XX nach Land yx in Urlaub."


    Ggf. wird der Umgang nachgeholt... das müsst ihr klären.


    Wenn ich mit Kind 2-3 Tage innerhalb oder außerhalb von D. verreise und es den Umgang nicht verhindert, dann informiere ich den KV nicht.


    Wenn KV dann für 2 Wochen dein Kind hat, muss er dich jedoch auch nicht informieren, wenn er wegfährt...

  • Vielen dank für eure Beiträge, sie helfen und beruhigen mich ungemein.
    Das Jugendamt hatte ich bereits um einen Termin gebeten, die verwiesen mich an Familienhilfen wegen zuviel Arbeit.
    Habe aber dirt einen Termin und hoffe da es sogesehen noch nachweisen kann das ich nicht einfach Abgehauen bin, sondern mich Informiert habe.

  • Beratung ist sicherlich eine gute Idee...
    Aber nicht verunsichern lassen... du bist immer noch ein freier Mensch...

  • Soweit ich weiß, hat das mit GSR nichts zu tun. Mir wurde gesagt, dass das Umgangsrecht Reisen mit beeinhaltet und andersrum auch BET zu Reisen entsprechend berechtigt ist. Auch ins Ausland. Ausnahmen eben nur gefährdete Gebiete etc.

  • Selbst bei GSR kann der KV nicht einfach so eine Auslandsreise verbieten.
    Wenn ich bei GSR mit dem Kind 1 Woche z.B. nach Österreich verreisen will und in dieser Woche noch nicht mal der Umgang des KVs beeinträchtigt oder verschoben wird... will ich mal wissen wie ein KV das ablehnen und bei Gericht durchbringen will - mit welcher Begründung?


    Anders ist es sicherlich wenn man 6 Monate in ein Kriegs- od. Krisengebiet reisen will und 6 Monate nix von sich hören lässt und der Umgang ausfällt...
    Dazwischen liegen jedoch Welten.

  • KOPFTISCH hämmert....



    ich weiss nicht wie oft ich es schon hier runtergebetet habe....


    Im Familienrecht usw braucht ihr keine Zustimmung des anderen Elternteil.



    GAAANZ anders sieht es aber bei der Ausreise aus.
    Klar nach Spanien, Österreich, Italien und allen anderen Schengenstaaten gibt es keine Passkontrolle daher kann das auch keiner kontrollieren.
    Reisen nach England, Zypern, oder die die ganze restliche Welt sieht das ganz anders aus.
    Entweder nachweis über das alleinige Sorgerecht oder einverständnis Erklärung des anderen Eltern, dieser kann FORMLOS sein. ( es gibt tatsächlich welche die lassen das beim Notar machen )


    DAs ganze hat mehrere Gründe...
    Es gibt Länder die schreiben das vor,....
    Der andere Elternteil hat ein Recht darauf zu wissen, DASS sein kind ins Ausland reist
    nur weil man z.b. nach England reist, heisst das noch lange nicht dass das Kind da vor Kindesentziehung sicher ist, weil von Heathrow aus ja auch kaum Flüge in die ganze Welt gehen.



    Es ist jetzt glaube ich 4 Jahre her, wo ein deutscher Vater seine 4 Kinder mit nach Ägypten geflogen ist und dann nach Syrien ist und nicht mehr wieder kam.
    ES gab Fälle da sagten die Passagiere, sie können den anderen Elternteil ja anrufen... und wie sich dann herausstellte war es nur der/die Lebensgefährten
    Wir hatten schon Fälle wo das kind an der Passkontrolle stand und wie es isch später herausstellte einfach Bockig war und rumgemeckert hat es will nicht fliegen es will da bleiben usw...es war kein einverständnis des anderen ET da,... als blieben sie erstmal da bis der erreicht war.... der Flieger war dann allerdings weg.