Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater

  • Thessi: nochmal die Frage: WANN willst du denn dem Kind erzählen, dass dein Freund nicht der leibliche Vater ist?


    Sobald es alt genug ist intellektuell zu verstehen, keinen Tag später. Mir ist eine Familie mit adoptierten Kindern bekannt, denen bereits im Alter von 5 Jahren erzählt wurde, dass sie adoptiert wurden und damit auch super zurecht kamen. Find ich super und wesentlich besser als das zu verheimlichen, bis das Kind in der Pubertät ist.


    Zitat

    Ja, ich glaube du musst das so sehen um dein Verhalten vor dir selbst zu rechtfertigen...


    Ich glaube du wirst eher persönlich, weil scheinbar die Judikative nicht deine Meinung teilt. Ich muss mich für gar nichts rechtfertigen. Es ist rechtlich ein Adoptiversatz, das sieht der Gesetzgeber selbst so. Ist eine Adoption auch eine Lüge?


    Wie heuchlerisch diese Aufregung ist, habe ich ja bereits früher dargelegt.

  • Liz genauso verhält es sich doch, wenn die Frau ein außereheliches Kind hat. In dem Fall, auch wenn der biologische Vater bekannt ist, ist der Ehemann trotzdem der rechtliche Vater und steht in der Geburtsurkunde. Geändert werden kann es nur wenn der biologische Vater seine Rechte und Pflichten einklagt. Kann man in dem Fall auch als Lüge sehen, ist aber die gängige Praxis.


  • Sobald es alt genug ist intellektuell zu verstehen, keinen Tag später.


    Fraglich ob so was intellektuell überhaupt zu verstehen ist...


    Ich glaube du wirst eher persönlich, weil scheinbar die Judikative nicht deine Meinung teilt. Ich muss mich für gar nichts rechtfertigen. Es ist rechtlich ein Adoptiversatz, das sieht der Gesetzgeber selbst so. Ist eine Adoption auch eine Lüge?


    Ich finde nicht das ich persönlich werde. Du fragst nach Meinungen und bekommst welche. Ich teile eben deine Meinung nicht. Für mich ist eine bewusst unrichtige Behauptung eine Lüge - egal ob man dafür strafrechtlich belangt werden kann oder nicht. Wenn das für dich anders ist, ist das deine Sache.
    Eine Adoption ist in der Regel keine "bewusst unrichtige Behauptung", aber aus Adoptionen können Lügen resultieren, wenn die Adoptiveltern den Kindern die Adoption verschweigen. Gut ihr habt ja vor es irgendwann dem Kind zu sagen. Dennoch habt ihr aus meiner Sicht gegenüber dem Gesetzgeber bewusst unrichtig behauptet das dein Freund der KV ist... ihr werdet dafür jedoch nicht bestraft...



    edit: Liz genauso verhält es sich doch, wenn die Frau ein außereheliches Kind hat. In dem Fall, auch wenn der biologische Vater bekannt ist, ist der Ehemann trotzdem der rechtliche Vater und steht in der Geburtsurkunde. Geändert werden kann es nur wenn der biologische Vater seine Rechte und Pflichten einklagt. Kann man in dem Fall auch als Lüge sehen, ist aber die gängige Praxis.


    Nein ich sehe das schon anders, wird in einer Ehe ein Kind geboren so ist AUTOMATISCH der Ehemann der Vater... (was auch nicht richtig ist) aber da lügen die Eltern nicht bewusst sondern es passiert durch die aktuelle Gesetzgebung ... es ist also passiv... im Fall von TS wollen sie aktiv eine falsche auskunft geben

    Einmal editiert, zuletzt von Liz33 ()

  • Bewusst unrichtig würde ich mit "lügen" umgangssprachlich übersetzen...


    da steht dann also: lügen ist nicht strafbar (in diesem Fall)


    Das ist ein Auszug aus einer Zeitschrift. Du interpretierst die Formulierung eines Zeitschriftredakteurs als juristische Direktive? Les dir doch mal das vollständige Urteil durch und die darin angegebene juristische Literatur, anstatt nur mein Fettgedrucktes zu überfliegen.

  • Sobald es alt genug ist intellektuell zu verstehen, keinen Tag später. Mir ist eine Familie mit adoptierten Kindern bekannt, denen bereits im Alter von 5 Jahren erzählt wurde, dass sie adoptiert wurden und damit auch super zurecht kamen. Find ich super und wesentlich besser als das zu verheimlichen, bis das Kind in der Pubertät ist.


    Siehst du in deinem Beispiel überhaupt keinen Unterschied zu deinem Vorhaben? Ihr seit nur Freunde und eben KEINE Familie... Dein Motiv hattest du ja bereits genannt.


    Und natürlich lügst du dein Kind an und zwar so lange, bis du mit der Wahrheit rausrücktst... Da kannst du noch so oft schreiben, dass du nicht vorhast, das Kind zu belügen.

  • Das ist ein Auszug aus einer Zeitschrift. Du interpretierst die Formulierung eines Zeitschriftredakteurs als juristische Direktive? Les dir doch mal das vollständige Urteil durch und die darin angegebene juristische Literatur, anstatt nur mein Fettgedrucktes zu überfliegen.


    Ich kann das lesen so oft ich will, es fühlt sich dadurch für mich persönlich nicht weniger falsch oder weniger gelogen an.


    Aber es ist doch deine Sache... von daher kannst du es so machen... und ihr seit wegen Strafverfolgung aus dem Schneider...

  • Fraglich ob so was intellektuell überhaupt zu verstehen ist...



    Ich finde nicht das ich persönlich werde. Du fragst nach Meinungen und bekommst welche. Ich teile eben deine Meinung nicht. Für mich ist eine bewusst unrichtige Behauptung eine Lüge - egal ob man dafür strafrechtlich belangt werden kann oder nicht. Wenn das für dich anders ist, ist das deine Sache.
    Eine Adoption ist in der Regel keine "bewusst unrichtige Behauptung", aber aus Adoptionen können Lügen resultieren, wenn die Adoptiveltern den Kindern die Adoption verschweigen. Gut ihr habt ja vor es irgendwann dem Kind zu sagen. Dennoch habt ihr aus meiner Sicht gegenüber dem Gesetzgeber bewusst unrichtig behauptet das dein Freund der KV ist... ihr werdet dafür jedoch nicht bestraft...


    Deine Sicht in Ehren, aber der Gesetzgeber selbst teilt nicht deine Meinung, dass der Gesetzgeber angelogen wird. Nirgends steht im BGB, dass ein nicht-leibliche Vater kein juristischer Vater sein kann. Das ergibt sich schon allein dadurch, das man im Falle einer Ehe automatisch die Vaterschaft bekommt, egal ob man der leibliche Vater ist oder nicht. Würde der Gesetzgeber deiner Interpretation der rechtlichen Vaterschaft hintereifern, würde er auch in diesem Fall eine explizite Vaterschaftsanerkennung fordern, oder am besten gleich immer ein DNA-Test.

    Einmal editiert, zuletzt von Thessi ()

  • Tja moralisch gesehen kann es jeder werten wie man will.
    Fakt ist jetzt aber, dass es LEGAL ist.


    Ich persönlich würde dabei jeden Morgen mit reinem Gewissen in den Spiegel schauen können, denn ich wäre wirklich überzeugt, das Beste für mein Kind getan zu haben. Denn es ist immer noch 1000 Mal besser als gar keinen Vater zu haben. Ob es dabei der LG wäre oder wie im Fall der TS der beste Freund, kann man nur selbst beurteilen, wer in Frage kommt. Unbegrenztes Vertrauen ist dabei die Voraussetzung.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • oder am besten gleich immer ein DNA-Test.


    DAS wäre mMn die wohl beste und sinnvollste Maßnahme seitens des Gesetzgebers seit Urzeiten... Aber das bleibt wohl nur ein frommer Wunschtraum. Wem man damit alles in die Suppe sprucken würde - Ohje - das trauen die sich nicht.

  • Siehst du in deinem Beispiel überhaupt keinen Unterschied zu deinem Vorhaben? Ihr seit nur Freunde und eben KEINE Familie... Dein Motiv hattest du ja bereits genannt.


    Und natürlich lügst du dein Kind an und zwar so lange, bis du mit der Wahrheit rausrücktst... Da kannst du noch so oft schreiben, dass du nicht vorhast, das Kind zu belügen.


    Nö tue ich nicht. Ich sage nicht "hey, schau mal, hier ist dein leiblicher Papa" bis es 5 oder 6 ist.

  • Ich finde es nicht sinnvoll absichtlich und wissentlich zu lügen und ich finde das sollte auch der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen.


    Demjenigen, der die juristischen Zitate vollständig liest, sollte auffallen, daß die Rechtssprechung es offenbar zuläßt, daß ein Mann, der nicht der Erzeuger eines Kindes ist, trotzdem ganz legal die Vaterschaft anerkennen kann. Das heißt für mich, er kann mit der KM zum Standesamt gehen und ganz ehrlich sagen, daß er nicht der Erzeuger ist, aber gerne der Vater des Kindes wäre, mit allen Rechten und Pflichten. Daran ist nichts heuchlerisches, sondern ganz im Gegenteil wäre dies als edelmütig zu bezeichnen - wenn wir hier schon mit derartigen Begriffen hantieren. :kopf


    Zudem würde sie ihr Kind nicht belügen, wenn dieser Mann dem Kind als Vater gilt, denn er wäre ja der Vater mit allen Rechten und Pflichten und wohl auch im Herzen und das sogar aus freien Stücken. Zur Frage der genetischen Verwandschaft, welche allein die biologische Vaterschaft betrifft, muß ich mich ernsthaft fragen, wie man diesen Sachverhalt einem Säugling erklären wollte, oder wann auch immer die KM dieses Thema bereits anschneiden sollte, um sich hier nicht, wie behauptet, der Lüge schuldig zu machen. :kopf


    So ein bißchen mehr Bodenhaftung täte diesem Thread gut, meint Ihr nicht auch?

  • wieso glaube ich, dass dieses urteil, von unserem über alles und für komische urteile bekannte OLG hamm vom BGH zerissen wird.... weil es dem recht auf GSR des leiblichen vaters zuwiderläuft.

  • wieso glaube ich, dass dieses urteil, von unserem über alles und für komische urteile bekannte OLG hamm vom BGH zerissen wird.... weil es dem recht auf GSR des leiblichen vaters zuwiderläuft

    Das Urteil ist offenbar von 2007. Zu wann etwa erwartest Du das Urteil des BGH in dieser Angelegenheit?


    Mal im ernst: Du vermischst hier Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht - so funktioniert das nicht. Guck Dir mal die Verfahren an, wo ein Mann, der nicht im rechtlichen Sinne Vater ist, Rechte eingefordert hat. Bis vor kurzem hat der nicht einmal Umgang bekommen, wenn die rechtlichen Eltern das nicht wollten. Die neuen Vorgaben zum GSR schwächen bloß das Recht der KM auf alleinige Sorge für ihr Kind bei unverheirateten Paaren und sollen es erleichtern, das Sorgerecht bei Versagen der KM gegen ihren Willen auf den KV zu übertragen. Ganz andere Schublade als hier.

  • Das Urteil ist offenbar von 2007. Zu wann etwa erwartest Du das Urteil des BGH in dieser Angelegenheit?


    Mal im ernst: Du vermischst hier Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht - so funktioniert das nicht. Guck Dir mal die Verfahren an, wo ein Mann, der nicht im rechtlichen Sinne Vater ist, Rechte eingefordert hat. Bis vor kurzem hat der nicht einmal Umgang bekommen, wenn die rechtlichen Eltern das nicht wollten. Die neuen Vorgaben zum GSR schwächen bloß das Recht der KM auf alleinige Sorge für ihr Kind bei unverheirateten Paaren und sollen es erleichtern, das Sorgerecht bei Versagen der KM gegen ihren Willen auf den KV zu übertragen. Ganz andere Schublade als hier.


    naja... https://www.isuv-online.de/?p=148367


    hier steht u.a. "Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das am 13.7. in Kraft getretene Gesetz, in dem den biologischen nicht rechtlichen Vätern ein Umgangs- und Auskunftsrecht zugesprochen wird."


    das hat nix mit KM und SR zu tun... sondern in der Tat mit dieser Variante hier... auch wenn es sehr sehr sehr unwahrscheinlich ist das hier der Biol. KV jemals ans Tageslicht treten kann / wird :frag

  • @Dr.Dolittle...
    wenn es so einfach wäre, einfach zu sagen XYZ wäre der Vater,... könnte man sich das ganze gezeter wegen Adoption ja sparen. Desweiteren wird durch die WISSENTLICH falsche Angabe wer der Vater ist, es dem leiblichen Vater ja quasi unmöglich gemacht seine rechte durchzusetzen... beweis die Vaterschaft mal wenn die Mutter dem Vaterschaftstest nicht zu stimmt.... hmmm .... könnte schwer werden.


    Das BGH urteil wird es dann geben wenn einer gegen dieses Vorgen klagt... wobei Hamm ja des öfteren zu etwas sonderbaren rechtsansichten neigt.




    Das schöne ist, selbst wenn §169 stgb nicht greift bleibt immer noch
    § 271
    Mittelbare Falschbeurkundung


    (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


    (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


    (4) Der Versuch ist strafbar.

  • Es ist legal.


    Selbst bei der künstlichen Befruchtung ,wo Frau Spermien eines "anonymen" Spenders)
    erhält, wird nicht dieser rechtlicher Vater, sondern der Partner der Mutter.
    Nur unter der Voraussetzung ist das in D überhaupt möglich.
    Was dem Einen Recht ist dem Anderen billig. Wenn hier das Recht so gelebt wird, kann man
    TS wohl kaum mit der Moralkeule kommen, zumal es wohl praktisch ausgeschlossen ist den biologischen
    Vater zu finden.
    Ob das dann zwischenmenschlich funktioniert hängt von vielen Faktoren ab (die wir allesamt nicht beurteilen
    können!).


    LG
    Mami2511

  • Das schöne ist, selbst wenn §169 stgb nicht greift bleibt immer noch
    § 271
    Mittelbare Falschbeurkundung


    (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Schön und gut, aber wo siehst Du hier eine Falschbeurkundung, wenn der Mann ganz ehrlich sagt, er hat das Kind zwar nicht gezeugt, möchte aber trotzdem die Vaterschaft anerkennen und der Standesbeamte das dann annimmt? AFAICS geht es im § 271 StGB darum, daß ein Beamter nichts ausgedachtes und nichts unberechtigt vorgebrachtes beurkunden darf. Habe mir extra dazu gerade eben ganz frisch alle relevanten §§ aus dem BGB angeschaut und da steht nirgendwo drin, daß derjenige, der die Vaterschaft anerkennt, das Kind selber gezeugt haben muß. Nur dann, wenn der Standesbeamte annimmt, daß keine sozio-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem Mann entsteht, wäre laut § 1600 BGB die Vaterschaft anfechtbar und deshalb die Beurkundung entsprechend § 44 PStG abzulehnen.

  • ich muss mich leider korregieren... es gibt nen BGH urteil so wo drauf hingewiesen wird, dass das BGB leider eine anerkennung durch nicht leibliche väter NICHT ausschliesst und daher das auch rechtens ist...


    ompf