Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater

  • Genau. Weil es mein Kind ist und ich für mein Kind sorge. Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht mir oder meinem Freund.


    Ich kenne dich nicht. Aber das kann ich kaum glauben.
    Du würdest das dann ok finden, wenn dein Kind zum "Vater" zieht...
    naja.


    allein weil ich mein kind nie belügen würde, würde ich das nicht machen. und ein falscheintrag auf der urkunde ist eine massive lüge.


    Ja.


    Aber TS hat ja jetzt gesagt, dass sie von der Idee weggekommen ist.



    Adoption.... ich bin mir nicht sicher, aber geht das ohne Einverständnis des biol. Vaters?
    Man kann also einfach das Kind einer AE Mutter mit Vater unbekannt in der Urkunde adoptieren?
    Ich glaube nicht, und könnte mir auch sehr gut vorstellen warum es nicht geht.



    Im Moment wird ja biol. Vätern immer mehr Recht eingeräumt z.b. für Kinder die in Ehen geboren werden und wo der biol. nicht der rechtl. Vater ist... das wird einen Grund haben...


    Kinder wollen wissen wo sie herkommen... TS sagte sie will diesbzeüglich nicht lügen und dem Kind sagen: ich weiß nicht wer der biol. Vater ist...


    m.E.n. sollte TS alles unternehmen um den biol. Vater zu finden... wenn er dann nicht KV sein will ok... aber dann kann sie ihrem Kind mal sagen wer der KV ist... vielleicht hat TS aber auch alles schon unternommen und findet KV nicht... das ist dann im Moment so... doof aber ist so... dadurch würde ich trotzdem nie auf die Idee kommen, meinen besten Freund zu heiraten, ihn das Kind adoptieren zu lassen (Vaterschaftsurkunde ist ja scheinbar raus)... :frag

  • Jedenfalls interessiert es mich, wie es mit Euch weitergeht.


    Eine Adoption ist natürlich möglich, auch wenn der Vater unbekannt ist, bzw. das glaubhaft dargestellt wird.
    Es ist sogar eine Adoption möglich, wenn Vater und Mutter unbekannt ist (Babyklappe)

  • Dann könnte man doch mit dem Freund erst Mal eine private, schriftliche notarielle Verfügung erstellen und wenn es 1-2 Jahre gut läuft kann er das Kind adoptieren...

  • Nemesis, wie ist es denn mit deinem Kind? Ist der KV jetzt eingetragen als Vater?? Sieht er das Kind??
    .


    Nein tut er nicht. Er hat das Kind nicht anerkannt und hat den definitiven Wunsch geäußert, jemals weder das Kind, noch sein Foto zu sehen bzw überhaupt seinen Namen zu hören. Er kann auch nicht mal das Wort "Kind" aussprechen, für ihn ist es "dieses Wesen".
    Die Beistandschaft klagt zwar weil ich UVS beantragt habe, aber die haben mir schon gesagt dass sie im Ausland nichts erreichen werden.


    Daher, hätte ich jemand wie der Freund von TS, würde ich eine Adoption jederzeit begrüßen. :D Alles ist besser als solche Wurzeln, die einen verleugnen.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Thessi,


    meine harschen Worte nebst Ponnyhof und Co richteten sich primär an alle, die hier ehr in Richtung Vaterschaftsanerkennung wider besseren Wissens argumentieren. Ich habe sehr wohl herausgelesen, dass du keinen Betrug gehen willst.


    Du fragst, was ist, wenn ihr heiratet. Wenn ihr das vor der Geburt macht, ist er automatisch rechtlicher Vater mit allen Rechten und Pflichten mit unter lebenslang - auch dir gegenüber. Das sollte ihm klar sein.


    Allerdings gibt es auch die Scheinehe. Die Ehe ist nach dem GG her besonders geschützt. Wird der Bund der Ehe eingegangen, ohne den Willen, eine Lebensgemeinschaft zu führen, kann auch das strafrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere, wenn dabei Vorteile "erschlichen" werden zB bei der Steuer. Hier solltet ihr euch ganz detailiert absprechen, am besten mit einem Fachanwalt, um nicht spärter einmal gehörig auf die Füsse zu bekommen. Mit der Ehe, wird dein bester Freund auch komplett für dich aufkommen müssen, oder du verdienst dein eigenes Geld. Macht euch schlau... Krankenkasse, Steuererklärungen (gemeinsame oder getrennte Veranlagung, Steuerklassen).


    Wie du selbst schreibst " Das Gesetz schreibt halt nunmal sehr explizit vor, wie man dabei vorgehen muss" ;)


    Wann wollt ihr dem Kind denn die Wahrheit erzählen?

  • Ich versteh euer hin & her nicht....


    Von der Tatsache her, dass der nicht erzeuger in der Geburtsurkunde steht ändert sich doch nichts wenn geheiratet wird?!


    Dann steht da auch der falsche Vater. Und wenn ihr dass so böse böse findet, kann euch keiner helfen.


    Es komt allein auf IHN an. Wenn ER irgendwann mal nicht mehr mitspielt DANN wirds nach hinten losgehen. Ansonsten wenn keiner einen Mux macht in die Richtung dass er nicht der Vater ist wirds auch nie rauskommen.


    Auch wenn man das Kind belügt in dem Moment - aber weiß das das Kind? Nö...


    Aber vllt wirds TS es dem Kind auch sagen? Oder versuchen zu erklären.


    Also warum noch diese Diskussion?

  • weil das Kind nicht weiß das es belogen wird, deswegen macht es nix? :hä
    naja...


    Ich würde den "besten Freund" weder heiraten noch als Vater eintragen lassen...


    Ich frage mich nicht nur wie TS das jemals dem Kind erklären will (und das will sie ja scheinbar)
    sondern auch einem neuen Partner...


    du ich bin schon verheiratet... ich liebe den mann nicht wir haben nur wegen Geld und Sicherheit geheiratet und nun kann ich dich nicht heiraten... TS ist doch wohl auch noch jung... da wird wohl noch ein neuer Mann kommen...


    Mein Mann hätte das nicht verstanden... und ich umgekehrt auch nicht.

  • Hallo.


    Ich bin's mal wieder.


    Wir haben uns in der Zwischenzeit mal über die rechtlichen Möglichkeiten informiert, und die Vaterschaftsanerkennung durch einen nicht leiblichen Vater scheint doch legal zu sein.


    Siehe z.b. Urteil Oberlandesgericht Hamm, 1 Ss 58/07 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_58_07urteil20071120.html :



    Was das Urteil besonders klar macht, ist, dass eine biologisch falsche Vaterschaftsanerkennung durch den Vater rechtlich keine falsche Angabe ist, und dadurch auch nicht (wie in diesem Fall) Strafbarkeit in anderen Angelegenheiten (hier: Aufenthaltstitel) gegeben ist. Das würde insbesondere heißen, dass Steuerhinterziehung nicht vorliegen würde, wenn der rechtliche Vater den Unterhalt von der Steuer absetzen würde, usw, da der Akt der "biologisch falschen" Anerkennung rechtlich nicht falsch und somit nicht strafbar ist. Wenn man die Vaterschaft anerkannt hat, ist man nunmal Vater im Sinne des Gesetzes und somit darf man auch so handeln. Das macht das Urteil sehr deutlich klar.


    Hier ein weiteres Zitat aus der Zeitschrift "Das Standesamt 2007, 183":


    Mod.-Mitteilung: Zitat entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Bitte hier keine Zeitschriftenartikel einstelle. Das Forum kann dafür Kostenpflichtig abgemahnt werden. Volleybap


    Das heisst, mein bester Freund könnte sehr wohl die Vaterschaft anerkennen und wäre damit Vater mit allen Rechten und Pflichten und keiner würde sich strafbar machen.

  • Daran sieht man mal wieder das nicht alle Gesetze sinnvoll sind :ohnmacht:


    Wie kommst du zu dieser Meinung? Sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte als auch die juristische Literatur scheinen der Meinung zu sein, dass es sinnvoll ist. Irren sich alle, aber du nicht?

  • Daran sieht man mal wieder das nicht alle Gesetze sinnvoll sind :ohnmacht:


    Yo... was der Gesetzgeber nicht alles zulässt, damit der Staat sich schadlos halten kann. Auweia... Aber was anderes war aus Hamm auch nicht zu erwarten.


  • Wie kommst du zu dieser Meinung? Sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte als auch die juristische Literatur scheinen der Meinung zu sein, dass es sinnvoll ist. Irren sich alle, aber du nicht?


    Ja genau alles absolut alles was der Gesetzgeber macht ist ganz ganz toll, nicht wahr??


    Ich finde es nicht sinnvoll absichtlich und wissentlich zu lügen und ich finde das sollte auch der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen.


    Man bringt seinen Kindern bei: Du darfst nicht lügen, aber der Gesetzgeber darf Lügner schützen...


    Ich nenne das Doppelmoral. Aber vielleicht bringst du ja deinen Kindern bei: Den Gesetzgeber anlügen ist ok, denn er bestraft dieses Verhalten nicht?!

  • Mein bester Freund, der meine Sorgen mitbekommen hat, hat mir dann angeboten, dass er die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen kann. Er meinte, da er viel verdient, ist er auch bereit das Kind in Form von Unterhalt finanziell zu unterstützen, er würde sich auch um das Kind kümmern, wenn ich nicht kann und mich dabei begleiten. Eben so wie es wäre, wenn es wirklich sein Kind wäre und wir uns getrennt hätten, meinte er. Er ist selbst zeugungsunfähig (weiß aber keiner außer er und mir) und würde sich so auf eine kleine Familie freuen.

    Also ganz ehrlich: Ich hätte da schon so meine Bedenken. Auch wenn Du Deinen besten Freund schon 10 Jahre lang kennst, bleiben ihm noch fast das doppelte an Jahren, damit Eure Wege sich trennen...


    Was wäre denn, wenn Dein bester Freund in 6 Jahren seinen Job verliert? Er wäre trotzdem Unterhaltspflichtig und könnte in eine Zwangslage geraten.


    Wieso gleich eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben? Dein bester Freund kann doch auch ohne Vaterschaftsanerkennung für das Kind da sein. Euch bzw. das Kind unterstützen.

  • Ja genau alles absolut alles was der Gesetzgeber macht ist ganz ganz toll, nicht wahr??


    Das ist ein Strohmann-Argument. Ich sagte nicht, dass "alles absolut alles" "ganz ganz toll" ist, sondern dass sowohl Gesetzgeber, als auch juristische Literatur als auch die Gerichte der Meinung sind, dass diese Regelung sinnvoll ist.


    Zitat

    Ich finde es nicht sinnvoll absichtlich und wissentlich zu lügen und ich finde das sollte auch der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen.


    Das ist der Punkt. Es ist keine Lüge. Man gibt gegenüber dem Standesamt nicht den leiblichen, sondern den rechtlichen Vater an. Dass dieser üblicherweise auch der leibliche ist, ist dem Gesetzgeber erstmal egal.


    Zitat

    Man bringt seinen Kindern bei: Du darfst nicht lügen, aber der Gesetzgeber darf Lügner schützen...


    Siehe oben. Es hat nichts mit Lügen zu tun.


    Zitat

    Ich nenne das Doppelmoral. Aber vielleicht bringst du ja deinen Kindern bei: Den Gesetzgeber anlügen ist ok, denn er bestraft dieses Verhalten nicht?!


    Das Kind wird erfahren, dass er nicht der leibliche Vater ist, wie bereits schon mehrmals gesagt. Keiner wird angelogen, keiner begeht deinen fiktiven Tatbestand einer Doppelmoral oder Lüge.

    Einmal editiert, zuletzt von Thessi ()

  • Wieso gleich eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben? Dein bester Freund kann doch auch ohne Vaterschaftsanerkennung für das Kind da sein. Euch bzw. das Kind unterstützen.


    Auf die Frage hat Thessi bereits Antwort gegeben... Sie will sich nicht auf sein Wort verlassen, sondern will eine (einklagbare) Rechtsgrundlage für die (finanzielle) Absicherung ihres Kindes schaffen. Und wenn Hamm sie in Schutz nimmt und das Kind irgendwann man die Wahrheit erfährt, wird ja auch niemand belogen.


    Thessi: nochmal die Frage: WANN willst du denn dem Kind erzählen, dass dein Freund nicht der leibliche Vater ist?

  • Das ist der Punkt. Es ist keine Lüge. Man gibt gegenüber dem Standesamt nicht den leiblichen, sondern den rechtlichen Vater an. Dass dieser üblicherweise auch der leibliche ist, ist dem Gesetzgeber erstmal egal.


    Ja, ich glaube du musst das so sehen um dein Verhalten vor dir selbst zu rechtfertigen...


    Wenn du damit leben kannst, dann ist doch alles supi.

  • An der Stelle wäre interessant zu wissen ob es immer möglich ist, falls keine Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater vorliegt.
    Rein theoretisch müsste es ja möglich sein, denn auch wenn der biologische Vater mit Namen irgendwo erwähnt wurde, das Kind aber nicht anerkannt hat, könnte man trotzdem mit jemand anderen die Vaterschaftsanerkennung machen, denn man würde ja in dem Fall den rechtlichen Vater angeben, der ja, wie Thessi schreibt, nicht unbedingt der leibliche sein muss.


  • Die versehentlich oder bewusst unrichtige Anerkennung ist weder nach § 169 StGB strafbar noch gemäß § 134 BGB nichtig.


    Bewusst unrichtig würde ich mit "lügen" umgangssprachlich übersetzen...


    da steht dann also: lügen ist nicht strafbar (in diesem Fall)

  • Als Beschuldigter vor dem Strafgericht darf man auch lügen und wird dafür nicht bestraft.


    Vor dem Familiengericht wird am allerhäufigsten gelogen bis sich die Balken biegen. Dieses ist zwar nicht erlaubt, wird aber so gut wie nie bestraft... moralisch also alles einwandfrei... Da fällt es auch nicht auf, wenn man sich selbst belügt... Freier Blick in den Spiegel :)