Ich nehme mal ein wenig die Luft aus dem Thema und lasse mal Fakten sprechen.
Mein Sohn ist im Mai 2009 geboren, mein Einkommen war gut und dann wurden eben die besagten 115% als Grundlage genommen und der Unterhalt an die KM gezahlt.
Immer pünklich...
Im Oktober 2010 hat mir die KM das Kind einfach so entzogen...das Jugendamt hat mir geraten zu Klagen...es gab mehrere Verhandlungen...Im Juli 2012 wurde der Umgang per Gerichtsbeschluss angeordent...Jugendamt und Verfahrensbeistand haben meinen Antrag auf Umgang unterstützt...in der ganzen Zeit habe ich meinen Sohn nicht sehen dürfen.
Das ganze hat mich nervlich so zermürbt das ich Medikamente nehmen musste weil ich mit Job und Familienstress nicht mehr klar kam.
Ich habe ein Gutachten von einer Klinik wo ich 4 Monate zur Reha war das ich nicht mehr zu 100 % arbeiten muss
Die KM hattte nichts besseres zu tun um beim OLG Beschwerde ein zu legen...das hat auch wieder gedauert...erst im Dezember 2012 wurde die Beschwerde der KM zurück gewiesen.
Seit Januar 2013 sehe ich meinen Sohn und es wurden von mir immer der Unterhalt bezahlt...
Die KM hat 2 mal den Umgang vereitelt und sie wurde mit einem Ordnungsgeld von 2000,00 Euro + 1000,00 Euro Gerichtskosten bestraft
Es ist schwierig...aber ich beisse mich da gerade durch.
Ohne die Hilfe von meinen Freunden wäre ich bestimmt schon im Erdboden versunken.
Wer für mich einen Wohnung in Köln hat die bezahlbar ist...immer her damit...aber ich möchte nicht das mein Sohn inin Chorweiler aufwächst...weil Papa da nun mal wohnt.
Die 1200 Euro sind wahrlich nicht viel...aber ich brauche kein Essen kaufen...das kann ich mir kostenfrei aus der Firma mitnehmen
Eine Lohnsteigerung ist ja auch noch drin...aber eben nur 150-250 Euro...innerhalb des nächsten Jahres wenn ich mich bewähre.
Die Nummer mit dem Auto...war nicht die feine Englische Art...aber meine EX ist angesprungen wie ein guter Mercedes Motor...nur das sie jetzt gegen die Wand fährt.
Mal schauen was der Richter diese Woche dazu sagt...erst dem Vater das Kind entziehen und dann auch noch Mehrbedarf für den Kindergarten fordern.
Habe mit meiner Rechtsanwältin gesprochen...Die Beistandschaft vom Jugendamt kann viel fordern....aber die KM ist dem KV auch zur Auskunft verpflichtet.
Heisst im Klartext...Ich kann auch Arbeitsvertrag,Gehaltsnachweise,Mietvertrag,Kontoauszüge verlangen um zu sehen ob der Mehrbedarf gerechtfertigt ist.
So schließt sich der Kreis