Die Auskunft ist ein Bescheid. Man kann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Da braucht es keinen Anwalt und Ordnungsgeld nur wenn der Bescheid rechtskräftig.
Danke.
Der Widerspruch wird dann mit Textbaustein abgelehnt. Danach habe ich n Wochen Zeit, Klage einzureichen. Tue ich das nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und muss zahlen UND immernoch Auskunft geben? Sehe ich das korrekt?