Vergangene Woche billigte der Bundesrat einer Verkürzung des Insolvenzverfahrens zu.
Das Gesetz tritt aber erst am 01.07.2014 in Kraft.
Die Restschuldbefreiung ist nunmehr bereits nach 3 Jahren möglich, sofern der Schuldner 35 % der Schulden begleicht und die Verfahrenskosten tragen kann.
Das wird wohl in den meisten Fällen nicht der Fall sein und es bleibt also für die meisten bei der alten Regelung. Meiner Meinung nach ist es mehr ein Reförmschen....