Regelmäßige Umgangspflicht durchsetzen: Wer hat Erfahrung?

  • Ihr Lieben!


    Bitte gebt mir einen Rat, und zwar suche ich keine Meinungen, sondern Erfahrungen: Wer hat einen Kindsvater, der meinte, er könne Umgang so handhaben, wie es für seinen Terminkalender passt, durch einen Gerichtsprozess dazu gebracht, sich auf eine regelmäßige Planung einzulassen? Wie hat das geklappt?


    Meine Situation: Kind ist 9,5 Jahre alt, wir sind getrennt, seit sie 1,5 Jahre alt ist. Bis sie 8 war, sah der Umgang immer so aus: Jedes zweite Wochenende (regelmäßig Fr nachm-Mo morg, 50% Schulferien). Seit 1,5 Jahren hat er eine neue Partnerin mit zwei Stieftöchtern und will sich jetzt nur noch auf 14-tägige Wochenendebesuche einlassen, nciht mehr auf Ferienumgang. Grund: Ist ihm zu stressig, er hat so wenig Urlaub (32 TAge), möchte auch Zeit nur it seiner Partnerin haben. Alle diese Aussagen habe ich schriftlich.


    Wir arbeiten beide Vollzeit in anspruchsvollen Jobs - no Unterschied.


    Tips von Erfahrenen sind SEHR willkommen!


    MERCI ;-)) :strahlen

  • Wenn er nur die 14 tägige Umgangsregelung ausüben will, dann ist das seine Entscheidung. Dagegen kannst du nichts tun. Er kann auf eine Ferienregelung bestehen, einen Anspruch darauf das er es tut hast du jedoch nicht. Gerichtliche Auseinandersetzungen dahingehend werden scheitern, da ein Vater nicht gezwungen werden kann Umgang gegen seinen Willen auszuführen und es einem Kind nicht zuzumuten ist mit einem solchen Menschen Umgang zu haben.


    Du wirst also eine Ferienbetreuung finden müssen für dein Kind und kannst versuchen den Vater daran zu beteiligen finanziell. Oder du musst die Ansprüche in deinem Job runterschrauben.

  • Hi PiaLotta,


    ich würde meine Kinder niemals irgend wo hin schicken, wo sie nicht willkommen sind! :kopf


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Ich würde mein Kind nicht zum Umgang mit einer Person bringen wollen die diesen Umgang nicht möchte! Und ich würde die Erwachsene Person nicht zum Umgang zwingen. Wie soll sich das Kind denn dabei fühlen?


    Wenn er nur noch die 14 Tage Regelung will, dann würde ich das akzeptieren, oder ggf. eine Beratung versuchen. Oder ihm schreiben was deine meinung dazu ist.
    Gerichtlich würde ich dagegen nicht vorgehen.

  • Gegen den Willen des Vaters wird es sehr schwer werden, für alle eine sinnvolle Entscheidung zu erwarten. Ich sehe das auch sehr kontraproduktiv. Wenn der Vater nicht einsieht, regelmäßig seine Kinder zu sehen und zu lieben, dann geht der Schuss nach hinten los. Die Kinder müssen es wollen und der Vater auch, sonst sehe ich da wenig Sinn in einer gerichtlichen Umgangsregelung, welche erzwungen wird.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Wir haben das gleiche Problem und leider ist es tatsächlich so, dass man ihn nicht zum Umgang zwingen kann. Nicht mal als seine Tochter bei der Mediation darum gebeten hat, dass sie pro Ferien 3-5 Tage gerne bei ihm sein würde, war er bereit dazu. Er braucht seinen Urlaub für die NEXT und das Kind will auf keinen Fall mit hinfliegen aus sehr verständlichen Gründen. Allerdings ist er verpflichtet die evtl. Betreuungskosten anteilig mitzutragen. Und glücklicherweise gibts hier auch noch beide Omas, die das Kind nehmen können und nächstes Jahr bekommen wir das auch alleine hin. Ich muss ihm allerdings zu Gute halten, dass er der Tochter Ostern und auch jetzt in den Sommerferien ihren Wunsch nach 3 Tagen erfüllt. Wenigstens das!
    Ich sehe es wie die anderen, wenn er nicht will, dann soll er es halt lassen. Die Konsequenzen wird er tragen müssen!

  • Ich kann leider auch nur bestätigen, dass man den Vater nicht zum Umgang zwingen kann. Wohl aber das Kind, auch wenn es sich mit Händen und Füßen sträubt. So ist das in Deutschland.


    "Biete" dem Vater aber an, die anfallenden Betreuungskosten zu bezahlen. Die Reaktion würde mich interessieren.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich kann leider auch nur bestätigen, dass man den Vater nicht zum Umgang zwingen kann. Wohl aber das Kind, auch wenn es sich mit Händen und Füßen sträubt. So ist das in Deutschland.

    Das ist auch etwas, was mich so unglaublich wütend macht. Ich soll das Kind gefälligst zum Auto zerren, wenn es nicht will. Und warum will es nicht? Das liegt natürlich nur an der KM!
    Und er? Er lässt immer wieder Umgang ausfallen, nimmt sich statt ein freies WE gleich mal ein zweites direkt im Anschluss frei - Ausgleich wird dem Kind nicht angeboten. Oder er fährt mitten im Umgang in der Nacht weg und lässt seine Mutter antanzen. Dabei informiert er das Kind erst kurz vorher darüber und mich natürlich gar nicht - muss er ja nicht! Und deswegen wird es hier bei uns auch keinen Umgangszwang geben. Glücklicherweise geht sie momentan aber wieder ohne Probleme zum Papa.

  • Hier auch nicht. Nie im Leben! Und wenn, dann müßte der UET das erzwingen, womit er sich ebenfalls schaden würde, den dadurch würde ein Kind ja nicht eher wollen. ZUm Glück gibt es aber auch kluge UET, die nicht nur stur "ihr" Recht durchsetzen wollen, sondern stattdessen einen Gang zurückfahren, sich neu sammeln und einen neuen Versuch unter anderen Umständen beginnen. Und es ist auch nicht ganz so arg. Hab schon öfter gelesen, dass im Zweifel durchaus den Wünschen des Kindes nach Nichtumgang nachgegeben wird,nach einem Gespräch.


    Dennoch ist diese Entmündigung von Kindern unter dem Deckmantel des Kindeswohls ein echt trauriges Bild für dieses Land.



    Wenn der KV nicht will, dann laß ihn. Wer nicht will, der hat schon. Regelmäßigen Umgang gibt es ja offenbar dennoch.


    Das mit den Ferien bekommst du auch hin und genieß dann einfach die "Bonuszeit"



    Wichtig ist nur, dass man die WEge offenhält, was davon in Anspruch genommen wird, liegt in seiner Verantwortung.



    LG,



    Borte

  • Umgangspflicht durchsetzen ..ist in meinen Augen gar nicht machbar. Wie will man jemanden zum Umgang zwingen?

  • Umgangspflicht durchsetzen ..ist in meinen Augen gar nicht machbar. Wie will man jemanden zum Umgang zwingen?

    Aber es wird doch oft genug von den Kindern verlangt? Auch hier im Forum kommen immer wieder solche Kommentare. Kinder haben also eine Umgangspflicht, der UET nicht! So ist das!

  • Aussage von meinem SB dazu:
    Sie können den Vater zu nichts zwingen.


    Mein großer Sohn leidet nämlich furchtbar unter dem absolut unregelmäßigem Umgang. Er liebt seinen Vater und ist jedes Mal so unendlich enttäuscht, wenn sein Vater ihn mal wieder hängen lässt.


    Mein SB dazu:
    Sie können dem Umgang komplett untersagen, wenn das Kind unter der Unregelmäßigkeit leidet. Dann kann der KV, wenn er denn Interesse hat, den Umgang vor Gericht wieder einklagen.

    Eine Löwenmutter die für ihre Kinder kämpft!