Was muss ich jetzt machen?

  • Hallo liebe Foris,
    heute habe ich mal eine Frage. Mein Mann und ich sind seit 7 Jahren getrennt und seit 4 Jahren geschieden. Wir haben 2 Kinder im Alter von 8 und 15 Jahren.
    Mein Ex-Gatte ist privatinsolvent, lebt allein und macht gerade eine Ausbildung zum Altenpfleger. Ich bin Krankenschwester, arbeite 50% und bin ALG2-Aufstockerin.
    Unterhaltsvorschuss habe ich für beide Kinder bekommen. Mein Ex-Mann hat 50 Euro monatlich an das Jugendamt abgezahlt.
    Jetzt macht er im August Examen. Seine Insolvenz läuft noch.
    Was sind jetzt meine nächsten Schritte um Unterhalt für die Kinder zu bekommen?
    Wie stelle ich das am besten an?


    LG
    Colorea

  • Mein Ex-Mann hat 50 Euro monatlich an das Jugendamt abgezahlt.

    Er zahlt Schulden statt Unterhalt ? Oder sind die 50 Euro Unterhalt und dann wird UVG aufgestockt ?


    Ich würde seinem Insolvenzverwalter die Ansprüche der Kinder melden - er dürfte einen Job finden,
    der KU setzt seine Pfändungsgrenze nach oben.


    Das heißt er hat mehr Netto, ihm bleibt das selbe Geld (Selbstbehalt), die Kids bekommen (teilweise) Unterhalt, die Schuldern bekommen weniger.

  • ja er zahlt 50€ monatlich an das JA zur Tilgung seiner Schulden, die aus dem Unterhaltsvorschuss resultieren. Ich beziehe schon lange keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

  • ja, das hat er mir zumindest erzählt. Ich selbst habe darüber keine Nachweise. Ich habe keine Beistandschaft eingerichtet bis jetzt. Auch keinen Anwalt.
    Ich dachte, ich muss diese Beistandschaften jetzt einrichten, muss man das nicht, wenn der andere Part privatinsolvent ist? Oder ist da ein Anwalt die bessere Möglichkeit?
    Ich habe bis jetzt noch nie einen Cent von ihm gesehen. Er wechselt nach dem Examen die Arbeitsstelle. Ich vermute, er wird sich einen Job z.B. in der ambulanten Pflege suchen, wo man dann zwar weniger verdient, aber vielleicht nur 2-Schichtsystem arbeiten muss, ohne Nachtdienste
    Irgendwer hat mir auch noch bösartigerweise erzählt, er hätte angekündigt, dann noch schwarz arbeiten zu wollen, " auf das Konto seiner Freundin"
    Ich hab überhaupt keine Ahnung ob so etwas möglich ist...
    Ich hab überhaupt keine Ahnung von irgendwas...
    :thanks: für Deine Hilfe

  • Da du ALG2-Leistungen kriegst, bist du gar nicht aktivberechtigt, sprich: kannst von dir aus keinen Unterhalt verlangen, da die Aktivberechtigung aufs Jobcenter übergegangen ist. Du musst denen Bescheid sagen, die regeln dann alles von Amts wegen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller