Frage wegen anzeige wegen unterhaltspflichtverletzung

  • Hallo......


    ich habe eine frage wie in einem anderen Thema hier schon megal lang beschrieben habe ich vor 3 wochen endlich ein Urteil wegen den Kindesunterhalt bekommen *freu* nun ist es so das das urteil sofot rechtskräftig gemacht wurde und mein ex sofort den neu berechneten unterhalt zahlen soll.......


    hat er aber nicht gemacht .... sondern nur den alten unterhalt gezahlt ...... wie in der vergangenheit hat er sich immer wieder gesträubt ..... so nun rät man mir für die differenz vom alten unterhalt und neuen Unterhalt plus kuh rückzahlungen die errechnet wurden anzeige zu erstatten ..... da mein ex nicht auf auf das urteil reagiert......... er hatte es genau so wie ich 2 wochen schon vorliegen .....



    ich bin mir aber unsicher ob ich diesen schritt gehen soll das schlimme ist ich habe 2,5 jahre kämpfen müssen und ihn endlich vor gericht zu bekommen da ausunftsverweigerungen stattgefunden haben( siehe anderes thema von mir) ......


    was würdet ihr machen ...? er weiß schon seit dem verfahren was er zu zahlen hat aber tut es nicht sondern zahlt immer nur den gleichen alten unterhalt was zu wenig ist


    über eine antwort wäre ich danklbar


    liebe grüße
    Flames

  • Hallo,


    eine Anzeige nach § 170 StGB würde meiner Meinung nach hier nicht greifen. Es wird ja Unterhalt geleistet, nur eben zu wenig.


    Du hast den Beschluss eines Familiengerichtes über den zu zahlenden Unterhalt. Wenn das barunterhaltspflichtige Elternteil diesen Betrag nicht voll bedient, hast Du die Möglichkeit, den Differenzbetrag durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen. Gehaltspfändung, Kontopfändung....


    LG nero

  • vielen dank nero für deine antwort.......


    ja deswegen hab ich hier noch mal nachgefragt da ich eine anzeige wirklich als aller letzten aus weg sehen würde ....



    mein ex hat selber vor gericht gesagt das er leistungsfähig sei .....und nun wiedersetzt er sich der rechtssprechung der richterin und will einfach nicht den erhöhten unterhalt zahlen frech finde ich das schon gilt das auch für den Kindesunterhaltsrückstand der wirklich emens ist .... das sind nicht mal ebend paar hundert euro sondern mehr ........er ist verpflichtete worden den rückstand sofort auszuzahlen aber auch da streubt er sich ... dieses ergeht auch aus dem urteil ......aber er sagt immer wieder er wird diesen nicht zahlen ..........


    lieben gruß flames

  • Wenn das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist, kannst du nun einen vollstreckungsfähigen Titel bei Gericht beantragen (falls die das nicht schon vorab gemacht haben). Dann kannst du den fehlenden Betrag pfänden lassen.


    Erstaunlich allerdings, dass einerseits dein Ex im Gericht auf Rechtsmittel verzichtet und das Urteil damit rechtskräftig macht, aber gleichzeitig sagt, er würde nicht zahlen. In anzuzeigen könnte zu einer Bestrafung führen. Aber die Bestrafung führt nicht zwingend dazu, dass er dann zahlt. Geld siehst du nur über den gerichtsvollzieher. Und da solltest du die Lohnpfändung beantragen beim Arbeitgeber des Ex. Das funktioniert dann wenigstens - wenn er genug verdient.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • huhu lena


    nein es liegt kein wiederspruch vor ....sowas hat mein ex mann damals auch beim vergleich gemacht einfachn icht zahlen wollen was im vergleich geregelt war erst als man ihm 3 mal angedroht hat dies mit einer anzeige zu ahnen und vollstrecken .....


    selbst die richterin mußte ihm noch mal nahelegen das er zu zahlen hat da er eindeutig zahlungsfähig ist ..... mehr als eindeutig .. er macht das um mir wieder mals eins auszuwischen ...er weiß das wir drauf angewiesden sind und läßt uns zappeln.........seine neue frau und er wollen am besten garnichts zahlen so wurde dieses auch vorgetragen ... er brauche das geld für die neue familienkonstelation .....

    Einmal editiert, zuletzt von Flames67 ()

  • huhu Bap,


    er hat zwar immer wieder mit seinem anwalt durchblicken lassen (vor der verhandlung)das er sich weigern würde zu zahlen aber hat kein einwand gebraucht .... komisch oder? immer im nachhinein wettert er so das er nicht zahlen will und das geld bräuchte für die neue familienkonstelation und zahlt dann einfach nur den alten betrag .......ein wiederspruch liegt aktuel nicht vor die frist ist auch so gut wie rum ........ mein ex ist leistungsfähig er kann weit aus mehr zahlen als damals im vergleich festgesetzt wurde... demnach hat auch die richterin einen erheblichen KUH rückstand errechnet den er auszuzahlen hat .....dies verweigert er auch .........


    das urteil ist sofort rechtswirksam gemacht worden ........ich glaub ihm ist nicht wirklich bewußt was das für konsequenzen haben kann für ihn


    lieben gruß
    Flames

  • Das Urteil ist entweder sofort rechtswirksam gemacht worden oder es läuft die gesetzliche Widerspruchsfrist. beides geht nicht. Da Ex nicht ausdrücklich auf seine Rechte zum Widerspruch verzichtet hat, läuft das also noch. Und "so gut wie abgelaufen" heißt nichts anderes als: Wenn der Anwalt Widerspruch einlegt, wird er das in diesen letzten Tagen tun. Er will ja auch Zeit schinden.


    Und sagen braucht man in so Verhandlungen gar nüscht. Sein Anwalt wird schriftlich Stellung bezogen haben. Geht der Richter jetzt nicht drauf ein, geht man halt vors OLG. Warum soll man, so die Anwaltssicht, sich mit einem Richter rumärgern, der eh nicht auf die Argumente eingeht. - Das ist völlig normale Gerichtspraxis. Heißt: Im Moment hast du leider noch gar nix. Und noch muss dein Ex auch nix zahlen.


    Ca. zwei Wochen nach der Einspruchsfrist weißt du mehr.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • in der urteilssprechung steht sofort rechtswirksam... ich habe doch nichts anderes gesagt .. also nicht das ich das hier erlesen konnte.........vieleicht kam es anders rüber


    es steht drin was er zu zahlen hat schön aufgelistet......er hat vor den verhandlungen i immer wieder gewettert das er nicht zahlen will und es nicht tun wird...... bei der letzten verhandlung wurde ausdrücklich noch mal von der richterin gesagt das er zu zahlen hat das solle der anwalt seinen mandanten klar machen ...und somit erging dann auch das urteil...........um genau zu sein hätte er bis freitag zeit .... er wird keinen einspruch einlegen weil er den hoch haus verlieren würde weil er mehr als zahlungsfähig ist !!!!


    es liegt bei gericht kein einspruch vor und sein anwalt hat sich diesbezüglich auch nicht ans gericht gewandt.........es waren klare fakten und gegen diese faken kann selbst das OLG nichts machen vermögen ist vorhanden und das nicht zu wenig ..also was soll denn da greifen? verleugnen kann er dieses nicht .... er hat sogar zahlen noch verschwiegen diese wurden aber von meinem anwalt und gericht aufgedeckt ......

  • sollte jetzt normal rüber kommen ..... manchmal denkt man das es zickig rüber kommt oder so ..... nein das war normal(normaler ton) :-)

  • um genau zu sein hätte er bis freitag zeit


    Wenn er noch bis Freitag Zeit hat mit egal was auch immer - dann kannst du auch vorher nichts Sinnstiftendes unternehmen. Es ist ärgerlich, aber es gibt Fristen in unserem Rechtssystem. Und die muss man schlicht einhalten bzw. abwarten. Und zu deiner Ausgangsfrage: jemand anzeigen, weil er eine Sache vor Fristablauf nicht erledigt hat, das fällt dir furchtbar auf die Füße.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • das es gesagt hat das er leistungsfähig sei kam zustande in dem die richterin ihn sehr unangehnehme fragen gestellt hat ....( da zahlen vertuscht wurden ) und als die richterin ihn fragte ob er immer noch der ansicht sei nicht zahlen zu müssen ... gab er zu das er zahlungsfähig sei mit hoch roten backen..... das meinte ich damit .....

  • wenn man die frist setzen würde dann wäre es freitag..... wenn ich nur § sehe wird mir schwindelig :-)


    deswegen hatte ich ja hier nachgefragt weil viele aus dem bekanntenkreis meinten ich solle anzeige erstatten .... und ich mir sehr unsicher war ...... und hier eineige ja schon so einiges durch haben ... ja klar sowas ist ärgerlich aber ich hab mich innerlich gesträubt anzeige zu erstatten denn das würde übermäßige konsequenzen haben für meinen ex....... er ist beamter ..........klar denkt man was für ein a....... aber ihm die zukunft gleich zu erschweren muß auch nicht sein auch wenn ich die aussage das seine neue frau wichtiger sei und der standart den die beiden leben wollen wichtiger sind ..... ärgert einen total aber gleich so zu handeln .. das ist auch nicht mein dingen ......


    deswegen wollte ich hier mal nachfragen ........ man hat mir hier schon oft super tips gegeben ....... die auch erfolgreich waren ......

  • Wenn er einigermaßen intelligent ist und nicht völlig emotionsgeladen - und wenn im Urteil nicht etwas steht, das der gegenerische Anwalt meint aushebeln zu können - dann wird er auf den letzten Drücker zahlen. Oder vielleicht ein paar Tage später. Genug halt, um dich zu ärgern. Aber nicht genug, um den Gerichtsvollzieher in Gang zu setzen. Wenn Freitag Termin ist, dann hoffe mal auf Ende Juni mit dem Geld. In der Zwischenzeit beantragst du einen vollstreckbaren Titel bei gericht - dann kannst du in Zukunft jederzeit aktiv werden, wenn was klemmt. (Und für die eigene Seele tut das auch gut!)



    Edit sagt: Beamter. Prima. Viel besser als die Anzeige ist der hinterlegte Pfändungsauftrag beim Dienstherrn. Funktioniert mit 100 Prozent sicherheit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Edit sagt: Beamter. Prima. Viel besser als die Anzeige ist der hinterlegte Pfändungsauftrag beim Dienstherrn. Funktioniert mit 100 Prozent sicherheit.


    Vorallem sei da noch zu sagen das dich Gerichtsvollzieher vorerst Geld kostet.
    Kannst Du dann zurückfordern aber vorerst musst Du zahlen.

  • ich danke dir :-) ja das alles ist vielleicht etwas blöde formuliert worden von mir ... ich versuch mich da auch etwas schlau zu machen was die ganzen gesetze angeht aber halt sehr schwer ......


    sag ja wenn ich $ sehe wird mir schwindelig..... ich kenn mich ein wenig mit dem bgb aus das ist aber auch alles .... und auch schon einige jahre her und noch sich dran zu erinnern wie man mit § umgeht .....(4 Jahre schule) ....


    ja deswegen war ich mir sehr unsicher ..... und ich danke dir / euch für eure geduld..... und Tips...........bin echt froh das es dieses Forum hier gibt .....



    bitte mich nicht als die böse ex verstehen ich möchte nur das er das zahlt was den kids zu steht und mehr nicht ......alles andere was ihn betrifft interessiert mich nicht und er soll ja auch sein leben leben kein dingen ...

  • Huhu ihr lieben ........


    so nach dem jetzt zum zweiten mal nicht der volle unterhalt gezahlt wurde und beim ersten mal schon eine zwangsvollstreckung raus ging aber bis heute nichts gebracht hat ... warum auch immer .... denn er ist voll leistungsfähig..... und ab nächsten monat sogar um 50% mehr und das wird er auch nicht zahlen ... also ich bin da echt ratlos.......anwalt will nochmal nachhacken warum die zwangsvollstreckung so lange dauert...... jetzt kommen ja für diesen monat wieder neue uh schulden dazu.......


    jetzt ist es ja ersichtlich das es pure absicht ist .... er will einfach nicht zahlen obwohl er kann.... denn wer jedes we essen gehen kann und dieses von der neuen frau überall gepostet wird und was für tolle spielsachen die für das kind ( nicht von meinem ex) holen können


    finde ich es echt armselig das er von einen richter festgesetzten urteil nicht zahlt ... obwohl er weit aus zahlungsfähig ist .....


    ich weiß das mit der anzeige ist so nen dingen wie oben schon mal geschrieben aber ehrlich gesagt man sieht ja das eine zwangsvollstreckung nichts bringt


    weiß einer vielleicht rat?


    anzeige ja oder nein ?


    über paar antworten wäre ich sehr dankbar

  • Du solltest dich sachkundig machen, woran die Zwangsvollstreckung gescheitert ist.
    Was wurde denn beantragt?
    * Gehaltspfändung beim Arbeitgeber?
    * Kontopfändung?
    * Taschenpfändung?
    etc.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap


    also von anwaltlicher seite kam heute nur das er noch mal nachhackt warum das so lange dauert bzw woran es gescheitert ist ....... ich soll noch abwarten ........ er würde sich melden ....


    ich bin aber mittlerweilse so verärgert...... beim ersten mal hätte man ja sagen können das er es evtl verpaßt hat den dauerauftrag zu ändern aber nein jetzt wieder das gleiche ... er will den neu angesetzten unterhalt einfach nicht zahlen......... obwohl die verhandlung gezeigt hat das er absolut leistungsfähig ist .........


    ein neues auto konnte angeschafft werden es wird regelmäßig essen gegangen , party gemacht ect....... geschenke fürs kind gekauft ..... nicht sein kind .... und seine eigenen kinder kämpfen bzw wir kämpfen um unterhalt ...........


    die hüpfen locker flockig durchs leben leisten sich dinge 2 volle gehälter beide den gleichen dienstherren wie oben schon steht ........ und es wird einfach locker das urteil ignoriert..... er hat auch keinen sogenannten einspruch gemacht .......also das von der richterin sofort rechtskräftige urteil angefochten..... nix ....... aufforderungen werden so ignoriert.....


    hätte es überhaupt sinn anzeige zu erstatten? ein bekannter der bei der p.....arbeiten sagte ich soll sofort anzeige erstatten ....... aber irgendwie stützt das nicht die anwaltliche seite ......

  • ich verstehe nicht, warum Du nicht pfändest :frag
    Titel ist da, und zu holen ist auch was.....
    warum dann Unterhaltspflichtverletzungsklage :hae:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)