Hallo,
da ich ja nun AE bin, habe ich gedacht, ich kann meinen Elterngeldbezug verlängern. Da kam nun die Antwort, dass das nur zutreffen würde, wenn ich das alleinige Sorgerecht oder zumindest ABR hätte.
Stimmt das denn? Wenn ja versteh ich das nicht so ganz, wo soll denn da der (finanzielle) Unterschied liegen? :hae:
Wenn das tatsächlich so stimmt, kennt jemand die Begründung? Würde mich mal interessieren.
Unterhalt zahlt der KV weder für Kind noch für mich (könnte zwar, will aber nicht), ist schon beim Anwalt, dauert aber natürlich alles ewig, ist ja aber fürs Elterngeld eh irrelevant denke ich.
LG texanerin