Erbschaft ausschlagen...

  • Eben kam ein Anruf von meinem Ex. Seine Großmutter ist ja schon vor einiger Zeit gestorben. Jetzt meinte er, wir sollten das Erbe ausschlagen, weil da überwiegend Schulden sind. Er und seine Leute hätten das alle jetzt schon gemacht. Ich müsste das für unsere Tochter auch machen. Kennt sich da wer aus? Muss ich das wirklich machen? Ich habe hier nichts Schriftlich bekommen, das unsere Tochter überhaupt an das Erbe ran gezogen wird? Muss ich abwarten bis da was kommt oder jetzt echt schon vorab und unaufgefordert hingehen und was ausschlagen?


    Mich nervt des schon wieder zutiefst...weil die blöde Großmutter sich damals "Leistungen erschlichen" hat und wir jetzt wieder die Arbeit haben. Nicht das 1. Mal in seiner "tollen" Familie.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Hi,


    auf jeden Fall würde ich mir etwas Schriftliches vorlegen lassen.


    Ja, es ist möglich, dass an die Enkelkinder und auch deren Kinder herangetreten wird. In der Regel eben dann, wenn das Erbe negativ ist und die Erbberechtigten der ersten Grade ablehnen.


    Im Nomalfall solltest du auf jeden Fall aufgefordert werden oder zumindest etwas Schriftliches in der Hand haben.


    Du schlägst dann das Erbe im Namen deines Kindes aus. Dies kannst du bei deinem örtlichen Amtsgericht regeln.

    Einmal editiert, zuletzt von PeLuSo ()

  • Ja, das kenne ich auch..... Du solltest das für deine Tochter machen, das von Amtswegen ja nach weiteren
    Erben gesucht wird. Ihr als Eltern müsst - da sie noch minderjährig ist - das Erbe ausschlagen.
    Dazu müsst ihr auf dem Notariat eurer Unterschrift leisten und eine Gebühr entrichten (1998 waren es DM 20,00).

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Hatten das vor 2 Jahren, die Urgroßtante vom KV war gestorben.


    Ich bekam als gesetzlicher Vertreter Post vom Amtsgericht und musste dann innerhalb von 6 Wochen das Erbe für ihn ausschlagen.

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Machen musste ich das - für seine doofe Familie - auch schon mal, DAS ist nicht der Punkt. Aber ich meine mich zu erinnern, das es damals was Schriftliches gab. Mein Ex rief heute nur an und sagte, geh zum Amtsgericht und sag Du willst für deine Tochter der Erbe für XYZ ausschlagen. DAS kann doch nicht alles sein. Da muss ich doch erst mal kontaktiert werden, oder sonst irgendwie schriftlich aufgefordert werden Stellung zu nehmen für meine Tochter, oder?


    Mal abgesehen davon, das mir sogar 5 Euro derzeit verdammt weh tun, geht mir diese Familie einfach nur auf die Nerven! :flenn

    LG N. :winken:
    .
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    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Ich habe hier nichts Schriftlich bekommen, das unsere Tochter überhaupt an das Erbe ran gezogen wird? Muss ich abwarten bis da was kommt oder jetzt echt schon vorab und unaufgefordert hingehen und was ausschlagen?


    Du kannst warten bis die Kinder angeschrieben werden. Dann müßen beide Elternteile das Erbe für die Kinder ausschlagen.


    Ihr könnt aber auch bei dem Termin den dein EX hat beide kommen und es direkt mitmachen.

  • Warte bis Post vom Amtsgericht oder Notar kommt. Sollte deine Tochter Erbberechtigt sein , wirst du auf jeden Fall Post bekommen.

  • Laut dem Notar, bei dem wir vor kurzem 2 mal eine Erbschaft ausschlagen mussten (Mein Familienzweig, Ex musste natürlich auch mit wegen Sorgerecht) gelten die 6 Wochen Frist ab Kenntnisnahme. Soll heissen, egal, wie du es erfährst, du hast 6 Wochen Zeit um auszuschlagen, die Ansage deines Ex zählt da wohl auch.


    Besonders gemein an der Sache war bei uns, dass mein Ex beim Notar extra abgerechnet wurde und ich über meine Familie lief. 25€ für den "Spass".
    Soweit ich weiss, kannst du das auch über das Nachlassamt deines Wohnortes machen, ohne Notar usw, ggfls ist das dann nicht so teuer.


    Ich kann mir vorstellen, wie ätzend das sein muss, mir tat mein Ex auch sehr leid. Nicht mal ich hatte etwas mit den Verstorbenen zu tun, dass er da auch auftauchen musste und auch noch bezahlen musste, finde ich daneben. Aber besser als wenn die Kinder geradestehen müssen für so etwas.

  • Soll heissen, egal, wie du es erfährst, du hast 6 Wochen Zeit um auszuschlagen, die Ansage deines Ex zählt da wohl auch.

    Nein schriftlich zählt


    Besonders gemein an der Sache war bei uns, dass mein Ex beim Notar extra abgerechnet wurde und ich über meine Familie lief. 25€ für den "Spass".
    Soweit ich weiss, kannst du das auch über das Nachlassamt deines Wohnortes machen, ohne Notar usw, ggfls ist das dann nicht so teuer.


    Warum seit Ihr nicht zum Amtsgericht (Nachlasachen) gegangen. Da ist es kostenlos. Von denen bist Du eh angeschrieben worden.

  • Beim Nachlaßgericht werden die Personen, die das Erbe ausschlagen nach weiteren Verwandten befragt. Vermutlich hat Dein Ex Eure Tochter angegeben. Daher wird Du nicht weiter benachrichtigt.


    Die Frist fürs Ausschlagen läuft ab bekannt werden des Erbfalls.


    Dein Ex hat Dich benachrichtigt, wenn Du die Frist verstreichen läßt erbt Deine Tochter automatisch. Widerspruch hat seltenst Erfolg.


    L.G. Tani

  • Nein schriftlich zählt


    Stimmt nicht, bekannt werden reicht. Es dürfte schwierig sein zu beweisen, daß man nichts gewußt hat.


    Warum seit Ihr nicht zum Amtsgericht (Nachlasachen) gegangen. Da ist es kostenlos. Von denen bist Du eh angeschrieben worden


    Ist leider nicht kostenlos, allerdings ist es egal wieviele Leute gleichzeitig ausschlagen. Die Kosten sind die gleichen.


    Lieber 5 € Schreibgebühr als Tausen Schulden.


    L.G. Tani

  • Wir hatten kürzlich den gleichen Fall.
    Meine Geschwister und ich haben ein Erbe ausgeschlagen.
    Für unsere Kinder mussten jeweils beide erziehungsberechtigten Elternteile unterschreiben, auch mein Exmann.


    Du kriegst normalerweise auch keine schriftliche Benachrichtigung, weil dein Ex als Elternteil ja bereits informiert ist und dafür sorgen muss, dass der andere Elternteil unterschreibt, sofern er nicht möchte, dass seine Tochter Schulden erbt.


    Wenn alle Kinder und Enkelkinder der Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen haben, wird das Amtsgericht die nächsten Verwandten anschreiben.
    Die (und ihre Kinder/Enkel) haben dann wieder 6 Wochen Zeit zum Ausschlagen.


    ... so hat uns zumindest der Herr von unserem Amtsgericht erklärt.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von Flocke ()

  • Beim Nachlaßgericht werden die Personen, die das Erbe ausschlagen nach weiteren Verwandten befragt. Vermutlich hat Dein Ex Eure Tochter angegeben. Daher wird Du nicht weiter benachrichtigt.


    Die Frist fürs Ausschlagen läuft ab bekannt werden des Erbfalls.

    Nun wenn der EX da war und angegeben hat das er ne Tochter hat werden die sicher gefragt haben ob er für das Kind auch das Erbe auch ausschlagen will.



    Stimmt nicht, bekannt werden reicht. Es dürfte schwierig sein zu beweisen, daß man nichts gewußt hat.


    Woher soll das Kind das wissen? Es soll geschiedene Eltern geben die reden nicht miteinander.


    Ich habe jetzt schon 3x Erbe ausgeschlagen. 1x für meine Kinder. Uns hat immer ein Nachlassverwalter angeschrieben.

  • Soll heissen, egal, wie du es erfährst, du hast 6 Wochen Zeit um auszuschlagen, die Ansage deines Ex zählt da wohl auch.


    Also, ich habe heute Morgen rum telefoniert. Erst mit dem zuständigen Amtsgericht, dann mit unseren vor Ort und dann mit dem Ortsgericht.


    Resultat: Die 6 Wochen Frist gibt es wohl für alle Erbberechtigten, aber die gehen erst dann los, wenn die Erben die vorher dran sind (die gehen ja die Reihenfolge: Kinder, Enkel, Urenkel, usw. nach) und die Erbschaft ausgeschlagen haben. Sprich, mein Ex hat für sich selbst die Erbschaft noch nicht ausgeschlagen, also ist Tochter noch gar nicht an der Reihe. Nach jeder Ausschlagung gehen sie an den Nächst-Erbberechtigten und ab da gilt die 6 Wochen Frißt.


    Da ich den Scheiß so schnell wie möglich von der Backe haben will, kann ich selbst ein Schreiben aufsetzen, das ich im Namen meiner Tochter die Erbschaft ausschlage, mit dem Schreiben muss ich dann zum Notar oder Ortsgericht, ich unterschreibe vor Ort und dann wird es da beglaubigt, anschließend kann ich es zum zuständigen Amtsgericht schicken und bin die Sache los.


    Kosten für die Ausschlagung, egal wo und wie es gemacht wird, 20 Euro! Reizend. Echt, nur Ärger mit der Familie!!! :wand

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Dazu müsst ihr auf dem Notariat eurer Unterschrift leisten und eine Gebühr entrichten (1998 waren es DM 20,00).



    Kosten für die Ausschlagung, egal wo und wie es gemacht wird, 20 Euro!


    Ok, ich habe vergessen, dass DM zu Euro 1:1 umgesetzt wurde :-)


    Also ist "Dein" Kostenpunkt die Hälfte: € 10,00......

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • Spielt das eine Rolle?
    Ich dachte, die Gesamtrechnung des Notars beläuft sich auf € 20,,00.


    Und dann können die Kosten zwischen den Ex-Partner aufgeteilt werden, also begleicht jeder "seine" 10 Euronen.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • mein Ex hat für sich selbst die Erbschaft noch nicht ausgeschlagen, also ist Tochter noch gar nicht an der Reihe. Nach jeder Ausschlagung gehen sie an den Nächst-Erbberechtigten und ab da gilt die 6 Wochen Frißt.

    Ja und jedes Mal wird angeschrieben so kenne ich das.


    Da ich den Scheiß so schnell wie möglich von der Backe haben will, kann ich selbst ein Schreiben aufsetzen, das ich im Namen meiner Tochter die Erbschaft ausschlage, mit dem Schreiben muss ich dann zum Notar oder Ortsgericht, ich unterschreibe vor Ort und dann wird es da beglaubigt, anschließend kann ich es zum zuständigen Amtsgericht schicken und bin die Sache los.

    Warum gehst Du und dein EX nicht gleichzeitig ins zuständige Amtsgericht. Alles in einem Aufwasch machen. In Köln war das kostenlos.

  • Spielt das eine Rolle?
    Ich dachte, die Gesamtrechnung des Notars beläuft sich auf € 20,,00.


    Und dann können die Kosten zwischen den Ex-Partner aufgeteilt werden, also begleicht jeder "seine" 10 Euronen.


    Scheinbar nicht. Er geht mit seinen Leuten dahin und die können sich die Kosten dann teilen, ich bleibe bei meinem "Alleingang" der ja nicht anders machbar ist, auf meinen 20 Euro hocken. Nicht, das ihn das juckt...und ich wette, das wird nicht das letzte Mal in seiner Familie gewesen sein, wo ich den Spaß mitmachen darf! :kopf Es nervt so!!!!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(