Ummeldung - bitte um Rat

  • Hallo zusammen,
    kurz zum Sachverhalt: gemeinsames SR / gemeinsames ABR, Kind ist derzeit bei mir gemeldet, nun will ich umziehen (nur wenige km in der gleichen Stadt), Umgangsregelung wird nicht beeinträchtigt oder verändert... dauerhafter Aufenthaltsort bei mir


    der KV will der Ummeldung nicht zustimmen


    nun mein Problem... die Meldebehörde würde ggf. das Kind einfach ummelden ohne nach einer schriftlichen Einverständnis zu fragen...
    da ich aber weiß, dass der KV es nicht will wäre es ja ein familienrechtliches Problem...


    Nun meine Frage... einfach machen? Oder Antrag beim Gericht (Entweder Ersetzen der Unterschrift oder alleiniges ABR) ??


    Eigentlich will ich so oder so keine gerichtliche Lösung, aber ich will auch, dass das Kind umgemeldet wird.


    LG :thanks:

  • In unserer Stadt ist eine Einwilligung für eine Ummeldung innerhalb der Stadt nicht Notwendig, nur wenn ich mich aus der Stadt abmelde und in einer anderen Stadt anmelden möchte brauche ich eine Genehmigung. Frag mal nach.

  • der KV will der Ummeldung nicht zustimmen


    will er vielleicht das das Kind bei ihm gemeldet ist ?
    Wie lange seid ihr denn getrennt ?
    Ergibt sich aus dem Umzug ein Wechsel von Kindergarten oder Schule ?


    Unsere KM hat das auch schon zweimal erfolgreich mit nur einer Unterschrift gemacht, aber es wird ihr inzwischen eher negativ ausgelegt.

  • Ich würde das Anliegen schriftlich dem Jugendamt melden und dort in die Akte legen lassen.
    Das Jugendamt soll den Boykott-Vater anschreiben und ihm einen Termin geben, da es hier ja wohl um eine
    "Lappalie" geht. Wenn er nicht fristgerecht antwortet, dann melde das Kind dann um.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

    Einmal editiert, zuletzt von goodluck1974 ()

  • du brauchst für die ummeldung nicht nur keine zustimmung, sondern bist sogar verpflichtet das kind bei dir anzumelden,
    wenn es bei dir wohnt.


    wenn der vater möchte, dass es bei ihm wohnt, muss ER etwas unternehmen, z.b.
    das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    WILL er euer kind denn bei sich betreuen oder nur den umzug "sabotieren" :hae:

  • will er vielleicht das das Kind bei ihm gemeldet ist ?
    Wie lange seid ihr denn getrennt ?



    wenn der vater möchte, dass es bei ihm wohnt, muss ER etwas unternehmen, z.b.
    das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    Wenn die Trennung "frisch" ist, dann muss er gar nix beantragen - dann existieren nämlich noch keine "Fakten"
    Deswegen meine Rückfragen ...


    Noch ist unklar, ob es eine Lappalie ist oder ein "Boykott-Vater" oder ob es vielleicht berechtigte Gründe gibt. Okay ?


  • kurz zum Sachverhalt: gemeinsames SR / gemeinsames ABR, Kind ist derzeit bei mir gemeldet, nun will ich umziehen (nur wenige km in der gleichen Stadt), Umgangsregelung wird nicht beeinträchtigt oder verändert... dauerhafter Aufenthaltsort bei mir



    wenn der vater möchte, dass es bei ihm wohnt, muss ER etwas unternehmen, z.b.
    das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    WILL er euer kind denn bei sich betreuen oder nur den umzug "sabotieren"



    Wenn die Trennung "frisch" ist, dann muss er gar nix beantragen - dann existieren nämlich noch keine "Fakten"
    Deswegen meine Rückfragen ...


    Noch ist unklar, ob es eine Lappalie ist oder ein "Boykott-Vater" oder ob es vielleicht berechtigte Gründe gibt. Okay ?

    nun, deshalb habe ich auch nachgefragt :rolleyes2:


    ts schreibt aber oben was von "dauerhaftem aufenthalt bei ihr".



    wenn das kind schon länger als ein halbes jahr allein mit ihr wohnt, benötigt sie seine zustimmung nicht
    und da die meldestelle auf eine unterschrift des vaters verzichten will, vermute ich, dass das kind schon länger allein mit der mutter wohnt...

  • nun, deshalb habe ich auch nachgefragt :rolleyes2:


    Also sollten wir doch erst mal auf Details warten bevor jemand zum "Saboteur" oder "Boykott-Vater" erklärt wird.


    und da die meldestelle auf eine unterschrift des vaters verzichten will, vermute ich, dass das kind schon länger allein mit der mutter wohnt...


    Nö.
    Meldestellen optimieren ihre Arbeit auch gerne - Probleme kann man auch umgehen.


    Umgekehrt kann es aber für die KM ein Boomerang werden, da sie damit - je nach Sachlage - vielleicht dokumentiert, dass sie nicht an einer gepflegten Elternebene interessiert ist.


  • Also sollten wir doch erst mal auf Details warten bevor jemand zum "Saboteur" oder "Boykott-Vater" erklärt wird.

    ich habe niemanden zu irgendwas erklärt!!!!


    ich habe nachgefragt :rolleyes2:




    Meldestellen optimieren ihre Arbeit auch gerne - Probleme kann man auch umgehen.

    meldestellen müssen einfach nur dokumentieren wo jemand wohnt.
    familienrechtliches ist nicht ihre aufgabe!!!

  • du brauchst für die ummeldung nicht nur keine zustimmung, sondern bist sogar verpflichtet das kind bei dir anzumelden,
    wenn es bei dir wohnt.


    wenn der vater möchte, dass es bei ihm wohnt, muss ER etwas unternehmen, z.b.
    das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    WILL er euer kind denn bei sich betreuen oder nur den umzug "sabotieren" :hae:


    Das Kind wohnt bei mir. Er will nur den Umzug sabotieren :kopf

  • wenn das kind schon länger als ein halbes jahr allein mit ihr wohnt, benötigt sie seine zustimmung nicht


    Du kannst es tausend mal wiederholen. Deshalb wird es nicht richtiger. Du forderst hier zu einem Rechtsbruch auf. Ich kann nur jedem Empfehlen nie wieder auf deine Meinung zu hören denn die Rechtmeinungen sind fast immer falsch.


    Solange das ABR nicht gerichtlich bestimmt ist und beide das Sorgerecht haben darf Kind nur mit Zustimmung umziehen.
    Das ist Fakt, Gesetz und darf nicht gebrochen werden.


    Wer etwas anderes macht ist nicht besser als alle die sich nichts an Gesetz halten. Unterhaltsverweigerer, Steuerhinterzieher, Diebe, Vergewaltiger, Mörder, und sonstige Straftaten.


    Fast kein Gericht wird einer Mutter das ABR veweigern wenn Kind länger als 6 Monate bei ihr wohnt und sonst nichts dagegen spricht.
    Trotzdem muss sie aber erst dieses Recht bekommen und somit vor Gericht. Vorher hat sie dieses recht nicht.
    Dies ist aber nicht das gleiche wie euer faktisches ABR. Dieses gibt es nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Das Kind wohnt bei mir. Er will nur den Umzug sabotieren

    tja, dann hat er pech gehabt, weil du leider der meldepflicht nachkommen musst! :brille


    http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflicht


    sabotieren geht nicht, weil anmelden gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht zustimmungspflichtig,
    wenn kind schon bei dir gemeldet ist/war
    und ihr euch damit auch bereits auf den aufenthalt (abr) bei dir geeinigt hattet, erst recht nicht! :winken:


    lass ihn sabbeln! :wink

  • Noch Mal Ergänzung (ging nicht früher das Forum hats technisch nicht erlaubt)


    Das Kind hat immer schon bei mir gewohnt und war immer bei mir gemeldet (seit Geburt)... ich ziehe innerhalb der gleichen Stadt um...


    Ich bin wirklich ratlos, da es sehr unterschiedlich gehandhabt wird... je nach dem an welchen Sachbearbeiter man gerät braucht man entweder die Einverständnis oder eben nicht...


    rein familienrechtlich brauche ich sie, denn wir haben ja gemeinsames SR u gemeinsames ABR
    rein melderechtlich bin ich mir nicht sicher, aber würde ich sie eher nicht brauchen...


    so nun will ich das Kind aber auch nicht einfach so ummelden, denn ich habe ja das Wissen darüber, dass der KV die Ummeldung nicht will. Er würde auf jeden Fall versuchen mir hinterher einen Strick draus zu drehen, wenn ich das Kind jetzt gegen seinen Willen ummelde (auch wenn das dann melderechtlich ok wäre)...


    Das JA ist informiert aber hält sich eher raus bzw. rät einen gerichtlichen Antrag zu stellen... was ja leider auch immer mit Kosten verbunden ist... was ich dann in diesem Fall schon doof finden würde...


    der Kv weigert sich weil er das mal so entschieden hat und ich zahle dann für die Gerichtskosten :-( naja...


    Ich kann aber ja auch nicht das Kind "nirgendwo" melden... das ist eine echte Zwickmühle... ich will nichts falsch machen, was man mir hinterher doof auslegen kann, will auf der anderen Seite aber auch nicht zum Gericht (wegen Kosten aber auch weil ich das ganze wirklich lächerlich finde)


    Ich finde wenn es ihn so stört, dass sie bei mir gemeldet IST (und nicht erst jetzt plötzlich wegen der Ummeldung) dann soll er das sagen, hat er aber nie... nur jetzt wo er wieder etwas verhindern kann rührt er sich...




    Ach so, dass Kind bleibt in seinem gewohnten Umfeld ich ziehe nur wenige km weiter in eine andere Wohnung...


    Naja :(


    LG


  • Hallo, danke, aber ich fürchte mit dieser Einschätzung liegst du leider falsch... ich wünschte es wäre so...
    natürlich muss ich der Meldepflicht nachkommen... das ist MELDERECHT
    aber FAMILIENRECHTLICH haben wir gemeinsames ABR und da darf ich es eben NICHT...


    :-(

  • Das JA ist informiert aber hält sich eher raus bzw. rät einen gerichtlichen Antrag zu stellen... was ja leider auch immer mit Kosten verbunden ist... was ich dann in diesem Fall schon doof finden würde...

    Dir wird aber nichts anderes übrigbleiben.


    Wenn der Umzug sinnvoll ist (!) und Du nicht immer umziehst wenn die Wohnung schmutzig ist (!) dann wird eurem Umzug vom Gericht her nichts im Wege stehen.


    Wenn Du aber ohne seine Erlaubnis umziehst und er auf die Barrikaden geht, bist Du diejenige, die das Problem hat und die Kosten und nicht er.

  • Mod-Mitteilung:


    Der Thread wird vorübergehend zwecks Klärung geschlossen.



    Viele Grüße,


    Czeltik.

  • Der Thread wird wieder freigegeben... allerdings mit dem eindringlichen Hinweis, dass wir als AE Team die von VTD genannten Beispiele als nicht förderlich für eine sachliche Duiskussion ansehen.


    Die Fragestellung von Liz zielt in eines der klassischen Streitfelder des Sorgerechts hinein. Das Kind lebt bei ihr - und das seit langer Zeit und unbestritten. Damit würde nach aktueller Rechtsprechung das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihr übertragen werden, wenn es denn eingeklagt werden würde. Nun ist ein Umzug generell ein Bereich, der im Sorgerecht als wesentlich angesehen wird. In der Praxis bedeutet dies: Der Betreuungselternteil muss sich für jeglichen Umzug die Zustimmung des Umgangselternteils holen. Eigentlich sogar, wenn man im selben Haus in eine andere Wohnung zieht.


    Der Umgangselternteil kann die Zustimmung verweigern, muss dies aber - spätestens vor Gericht - sinnstiftend begründen. Die Gründe werden dann gegen die Gründe des Betreuungselternteils abgewogen, ebenso gegen das Kindeswohl. Im Streitfall sind das immer Einzelfallentscheidungen. Allerdings hat sich eine klassische Linie durchgesetzt.


    Im Normalfall wird der Umzug genehmigt innerhalb des gleichen Ortes. Auch Schulwechsel und KiGa-Wechsel stehen dem nicht entgegen. (Denn die Gerichte gehen davon aus, dass neuer KiGa und neue Schule keinen bleibenden Schaden bei einem Kind bewirken ...). Wegezeiten von bis zu 2 1/2 Std. werden meist als zumutbar angesehen, also Entfernungen von bis zu 150 Kilometern, wenn dafür Gründe vorliegen. Dies kann die bessere Wohnung sein, die preiswertere Wohnung, ein (besserer) Arbeitsplatz für den Betreuungselternteil, das bessere soziale Umfeld (Betreuungsmöglichkeiten durch Oma/Opa etc.) Allein schon das bessere Lebensgefühl des Betreuungselternteils kann hier höher wiegen als die vorhandenen Rechte des Umgangselternteils.




    Allerdings gilt nicht die Selbstjustiz. Mit diesem Wissen im Hintergrund kann und darf man nicht der Entscheidung eines Gerichts vorausgreifen, wenn der Umgangselternteil den Umzug schnöde ablehnt. Man muss dann die Gerichtsentscheidung herbeiführen. Und hat zumeist einen Teil der Kosten am Hals.




    Die Diskussion über das Ummelden ist an der Stelle müßig. Liz darf nicht umziehen ohne Einverständnis. Das ist das probklem.


    An einem anderen Beispiel wird das klar: Die Situation ist so als würde Liz keinen Führerschein haben (jetzt im Beispiel) und würde mit einem Auto beim TÜV vorfahren und die Plakette haben wollen. Die würde sie vielleicht sogar bekommen - aber damit dürfte sie das Auto immer noch nicht fahren. Da hilft auch nicht das Argument, das Auto sei doch jetzt im Monat fällig für den TÜV und es sei Pflicht, zum TÜV zu gehen ... Die Plakete gibt nicht das Recht zur freien Fahrt. Die Ummeldung legitimiert nicht den Wohnungswechsel ... Das muss anderes geregelt werden.


    In diesem Sinne hat auch Vatertochterduo argumentiert. Sicherlich nicht hilfreich ist die Gleichsetzung eines Meldevergehens mit Vergewaltigung und Mord. Wir mögen das zwar alles irgendwo in den gesetzen finden, aber es ist nur wirklich juristisch, geschweige denn ethisch-moralisch ein himmelweiter Unterschied. Und damit gewiss kein hilfreicher Vergleich für eine zielgerichtete Diskussion hier im Forum.

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Danke Dani das war sehr sehr hilfreich...


    Ich habe nur 1 immer noch nicht verstanden... wie kann der KV mir den Umzug erlauben und die Ummeldung nicht... das macht doch überhaupt keinen Sinn... Und ich frage mich ob für die Ummeldung das gleiche gilt wie für den Umzug... also was du diesbezüglich geschrieben hast...


    Aber ich denke es wird so oder so nicht ohne gericht gehen...


    aber eine weitere Frage beschäftigt mich...


    darf man umziehen und dann die gerichtliche Entscheidung herbei führen


    oder


    muss man erst die gerichtliche Entscheidung herbei führen und darf dann erst umziehen...



    ???


    LG

  • nach den vorstellungen vom gesetzgeber habt ihr euch zu EINIGEN, bzgl. des aufenthaltsortes!


    das habt ihr getan, das kind lebt (schon immer) bei dir.


    wenn ihr innerhalb des ortes umzieht und der umgang nicht wesentlich erschwert wird UND der vater sogar nichts gegen den umzug hat :ohnmacht:
    dann bist du verpflichtet das kind bei dir anzumelden (melderecht) und musst nicht vorher das familiengericht anrufen!


    wenn er gegen den umzug ist, muss er zum familiengericht und das abr beantragen...
    gegen die ummeldung kann er nicht sein :radab



    aber du KANNST auch zum familiengericht gehen und dem rechtspfleger dein anliegen vortragen (spart anwaltskosten)


    es ist aber kein rechtsbruch wenn du das kind ohne seine zustimmung anmeldest, im gegenteil, zur anmeldung bist du verpflichtet!