Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt: gemeinsames SR / gemeinsames ABR, Kind ist derzeit bei mir gemeldet, nun will ich umziehen (nur wenige km in der gleichen Stadt), Umgangsregelung wird nicht beeinträchtigt oder verändert... dauerhafter Aufenthaltsort bei mir
der KV will der Ummeldung nicht zustimmen
nun mein Problem... die Meldebehörde würde ggf. das Kind einfach ummelden ohne nach einer schriftlichen Einverständnis zu fragen...
da ich aber weiß, dass der KV es nicht will wäre es ja ein familienrechtliches Problem...
Nun meine Frage... einfach machen? Oder Antrag beim Gericht (Entweder Ersetzen der Unterschrift oder alleiniges ABR) ??
Eigentlich will ich so oder so keine gerichtliche Lösung, aber ich will auch, dass das Kind umgemeldet wird.
LG :thanks: