Hallo
Romi und Alessandria: Mal davon ab, dass die Polizei ja scheinbar von einer mütterlichen Nachfrage nichts wußte - von mir ausgehend, würde ich nicht bei der Polizei nachfragen, weil ich dort keine rechtsverbindliche Auskunft bekäme. Allerdings wäre ich als Umgangselternteil nach 500km Anreise hingefahren um das kranke Kind zu sehen. Alternativ hätte ich gefragt, bei welchem Arzt die Mutter war und dort nachgefragt.
Anschließend wäre mein Weg morgen entweder zu meinem Anwalt oder zum Telefon, um beim JuA anzurufen. Das gäb's auch noch schriftlich für die Akten (eventuell faxen, da gibt's den Sendebericht als Nachweis), damit ich auf jeden Fall eine Reaktion erwarten könnte.
Gruß