Kind angeblich krank?

  • Hallo


    Romi und Alessandria: Mal davon ab, dass die Polizei ja scheinbar von einer mütterlichen Nachfrage nichts wußte - von mir ausgehend, würde ich nicht bei der Polizei nachfragen, weil ich dort keine rechtsverbindliche Auskunft bekäme. Allerdings wäre ich als Umgangselternteil nach 500km Anreise hingefahren um das kranke Kind zu sehen. Alternativ hätte ich gefragt, bei welchem Arzt die Mutter war und dort nachgefragt.


    Anschließend wäre mein Weg morgen entweder zu meinem Anwalt oder zum Telefon, um beim JuA anzurufen. Das gäb's auch noch schriftlich für die Akten (eventuell faxen, da gibt's den Sendebericht als Nachweis), damit ich auf jeden Fall eine Reaktion erwarten könnte.


    Gruß

  • Eine Möglichkeit für die ärgerliche kurzfristige Absage könnte natürlich sein, dass der Termin schon um 10 Uhr war. Als Mutter würde ich vielleicht auch erstmal die Nacht abwarten wollen, sehen, wie es dem Kind am nächsten Tag geht, ob der Umgang möglich ist.
    Am nächsten Morgen in´s Krankenhaus, die Wartezeiten sind da manchmal schon lange.


    Ob der Umgang auch zu Hause bei der KM hätte stattfinden können, hängt wohl von der Vorgeschichte ab.


    Lucca, das ist ja auch mein Rat: In den nächsten TAgen beim JA anrufen und fragen, ob eine Krankmeldung eingegangen ist.
    Dass die Mutter sich an die Polizei gewendet hat, hängt wahrscheinlich mit ihrer großen Verunsicherung zusammen, wie sie sich jetzt zu verhalten hat.
    Dass die Polizei nichts von dem Anruf wusste, sagt nicht, dass die Mutter sich dort nicht erkundigt hat, sondern eher, dass dazu nichts aufgeschrieben wurde.

  • Romi, dann wäre es bei DEM Anfahrtsweg aber gebtoen, den Vater zumindest von einer eventuellen Erkrankung in Kenntniss zu setzten oder doch zumindest sofort morgens eine SMS abzuschicken. Dann hätte er wenigstens auf halber Strecke drehen können.


    Nee, die Art und Weise geht gar nicht.


    Gruß

  • Ich versuche mal auf alles einzugehen jetzt. Bin grad unterwegs und schreibe mit Handy.
    Es läuft noch ein verfahren von der Polizei gegen die km wegen Kindesmisshandlung.meine Anwältin versucht Grade mit der Akte der Polizei das aufhenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen. Ich lasse mich auf keine Diskussionen mit ihr ein und Verweise immer ganz freundlich an meinen Anwalt. Ich weiß nicht warum sie angeblich zur Polizei gegangen ist? Ich habe vorhin gelesen das sie solange das Kind transportfähig ist aushändigen muss. Und ich wollte mit ihr ja nicht zurückfahren sondern hätte sie um 18 Uhr wieder abgeben müssen. Ist bis Juli erstmal gerichtlich so festgelegt.

  • Romi, dann wäre es bei DEM Anfahrtsweg aber gebtoen, den Vater zumindest von einer eventuellen Erkrankung in Kenntniss zu setzten oder doch zumindest sofort morgens eine SMS abzuschicken. Dann hätte er wenigstens auf halber Strecke drehen können.


    Nee, die Art und Weise geht gar nicht.


    Gruß


    Das denke ich auch.
    Notfalls ne SMS am Vorabend, dass das Kind krank ist udn wie verblieben werden könnte.

  • Und wegen der Polizei ... Sie wohnt in einem Dorf wo es nur eine ein-Mann Wache gibt...die auch besetzt war.

  • Lucca,
    ich meine das hängt von dem Verhältnis zwischen den beiden ab. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ich in einer sehr angespannten Atmosphäre mit dem KV auch erstmal lange Hin- und Her überlege: Kann das Kind zum Umgang oder ist es zu krank?
    Wenn ich gleich damit rechnen müsste, dass ich bei einer Absage einen Brief vom Rechtsanwalt im Briefkasten hätte, würde ich vielleicht auch zuerst zum Arzt gehen wollen und die Krankschreibung in Händen halten.


    Aber das sind natürlich nur Möglichkeiten und Vermutungen. Dass die KM sich aber wirklich Auskunft bei der Polizei geholt hat, klingt für mich eher nach Hilflosigkeit und Unsicherheit.


    Grüße,
    Romi


    Rico, habe jetzt gelesen, dass du es ausschließt, dass sie bei der Polzei gewesen sein könnte.

  • Ich versuche mal auf alles einzugehen jetzt. Bin grad unterwegs und schreibe mit Handy.
    Es läuft noch ein verfahren von der Polizei gegen die km wegen Kindesmisshandlung.meine Anwältin versucht Grade mit der Akte der Polizei das aufhenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen. Ich lasse mich auf keine Diskussionen mit ihr ein und Verweise immer ganz freundlich an meinen Anwalt. Ich weiß nicht warum sie angeblich zur Polizei gegangen ist? Ich habe vorhin gelesen das sie solange das Kind transportfähig ist aushändigen muss. Und ich wollte mit ihr ja nicht zurückfahren sondern hätte sie um 18 Uhr wieder abgeben müssen. Ist bis Juli erstmal gerichtlich so festgelegt


    O.K.da steckt bei Euch eine Menge mehr dahinter... Du solltest Dich dann nicht auf solche Nebenkriegsschauplätze einlassen.. *meine Meinung* - überlege Dir ein rechtlich gesichertes und gutes Vorgehen gemeinsam mit Deinem Anwalt...


    Viel Glück für Deinen Weg!

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Ich habe einfach keine Lust mich mit meiner ex vor meiner kleinen zu diskutieren. Sie versucht mit Lügen und solchen Aktionen die kurze gegen mich zu hetzen. Ich bin fast fest davon überzeugt meine kleine nicht krank ist und sie weder beim Arzt war noch bei irgendeiner polizeidienstelle. Warum auch? Es wird auch kein Attest geben. Das war einfach nur reine Schikane um mir eins reinzuwürgen. Sonst nix. Wenn sie sich ne Stunde vorher gemeldet hätte um mir zu sagen das sie ins Krankenhaus fahren weil ihr es nicht gut geht, würde i h dem ganzen sogar Glauben schenken aber so nicht.

  • Natürlich ist die Vorgehensweise so nicht in Ordnung, das steht ausser Diskussion, finde ich.
    Du kannst aber wirklich mal abwarten und nachfragen, ob die Krankmeldung beim JA angekommen ist. Denn dort würde ich wegen des Vorfalls in jedem Fall anrufen und den fall schildern. Und je nach dortiger Reaktion dann zum RA gehen und alles weitere besprechen.

  • Sie hätte ja wenigstens bescheid sagen können ehe du losfährst.


    Um die Zeit ging es dem Kind ganz sicher noch prächtig und es konnte ja keiner ahnen, dass es um 10 Uhr dermaßen krank ist, dass der Umgang ausfallen muss.


    So sieht es schon arg nach Absicht aus.


    Wer wird denn auf solche Ideen kommen :brille


    Bevor du dich da reinsteigerst, dass sie den Umgang verhindern wollte, frag´besser beim Jugendamt nach, ob die Krankschreibung da ist. Kinder in dem Alter sind manchmal häufiger krank.


    Ja, genau. Und immer gleich so krank, dass sie nicht zum Umgang abgeholt werden können. Und die sind auch ausgerechnet immer pünktlich zum Umgangs-WE krank.


    Eine Möglichkeit für die ärgerliche kurzfristige Absage könnte natürlich sein, dass der Termin schon um 10 Uhr war. Als Mutter würde ich vielleicht auch erstmal die Nacht abwarten wollen, sehen, wie es dem Kind am nächsten Tag geht, ob der Umgang möglich ist.


    Wenn sie gewollt hätte, dann hätte sie am Abend vorher ne SMS schicken können "Kind geht es nicht so gut. Weiß nicht, ob es morgen mit dir mitkommen kann. Fahr mal lieber erst später los. Ich melde mich bis spätestens 7 Uhr."
    TS musste nämlich (schätze ich mal) so gegen 5 - 6 Uhr los fahren, damit er nach 500km um 10 Uhr bei KM ist.
    Selbst wenn das Kind über Nacht urplötzlich krank wird, dann geht das meist mit großem Gejammer und Unruhe einher. Da hätte man im dümsten Fall auch morgens um 5 oder 6 Uhr eine SMS schicken können "Kind hat hohes Fieber. Muss erst noch zum Arzt."

  • Sollte keine Krankschreibung vorliegen spielt dir das zusätzlich in die Hände um das ABR zu bekommen , das ganze hat also durchaus was
    Positives.

  • Meiner Meinung nach werden "Gespräche" mit dem JA nichts bringen. Eine Meldung ans JA würde ich machen und einmalig mit Frist die Krankmeldung fordern. Könnte für die kommende Verhandlung hilfreich sein ;)


    Dazu würde ich mit deinem Anwalt mal prüfen, das Vorkommen dem Gericht zum Thema ARB mitzuteilen und evtl EA zu stellen, dass bei erneutem Umgangsboykott Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft kurzfristig in die Umgangsvereinbarung aufgenommen wird. Da sie ja eh pleite ist, kann sie dann die Zeit, in der du Umgang hast im Gefängnis verbringen. Manche Mütter brauchen das, um zu verstehen, dass ein Kind beide Elternteile braucht.

  • und evtl EA zu stellen, dass bei erneutem Umgangsboykott Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft kurzfristig in die Umgangsvereinbarung aufgenommen wird. Da sie ja eh pleite ist, kann sie dann die Zeit, in der du Umgang hast im Gefängnis verbringen. Manche Mütter brauchen das, um zu verstehen, dass ein Kind beide Elternteile braucht.


    :kopf

  • Ich störte mich zum einen daran, dass gleich mit Ordnungshaft gedroht werden soll, weil Mütter das bräuchten. In dem besagten Fall betrifft das vielleicht die Mutter, verallgemeinern kann man das aber nicht.


    Und was den § betrifft, was hat das jetzt damit zu tun? Hier gehts doch nicht um Verletzung der Unterhaltspflicht. (aber ich verstehe schon, worauf du hinaus willst. Das würde jetzt wieder so ein Mutter-Vater-Ding werden, dafür gibts hier die PN-Funktion, wenn du das mit mir ausdiskutieren möchtest)

  • Im Übrigen, wenn man am WE zum Notarzt geht oder einen Bereitschaftsarzt holt, bekommt man kein Attest, sondern eine NOtfallversorgung. Der Bereitschaftsarzt KÖNNTE was ausstellen, wenn deine Ex am WE arbeiten müsste . Ansonsten würde er sagen: gehen sie morgen zu ihrem Kinderarzt. *btw*



    Sorry, das ist mE absolut gelogen. UND man geht auch nur am WE zum Notarzt, wenn was absolut krass akutes ist. DANN hätte sie das aber deutlich früher sagen können und müssen. Auch kann man vorher sagen: oh sie wirkt angeschlagen, bin unsicher ob es gut ist sie zu dir zu schicken. etcpp.... Erstunken und erlogen.




    Hast du gar nicht gefragt, ob du trotzdem vorbei kommen kannst um sie zu sehen... obwohl bei dem Verhältnis wohl echt aussichtslos was.... Das tut mir total leid für dich und deine Tochter. Sowas ist nur dumm! Sie schädigt ihr Kind damit nur um ihr Ego zu befriedigen. Dumm dumm dumm. :(

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  • Ich störte mich zum einen daran, dass gleich mit Ordnungshaft gedroht werden soll, weil Mütter das bräuchten. In dem besagten Fall betrifft das vielleicht die Mutter, verallgemeinern kann man das aber nicht.


    Und was den § betrifft, was hat das jetzt damit zu tun? Hier gehts doch nicht um Verletzung der Unterhaltspflicht. (aber ich verstehe schon, worauf du hinaus willst. Das würde jetzt wieder so ein Mutter-Vater-Ding werden, dafür gibts hier die PN-Funktion, wenn du das mit mir ausdiskutieren möchtest)


    er hat Mansche geschrieben , die Verallgemeinerung hast du dann vorgenommen :)