Gemeinsames Girokonto

  • Hallo :hilfe :anbet



    Hab mal wider ein dickes Problem...brauch eure Hilfe


    Also mein noch Mann und ich haben immer noch ein Gemeinsames Giro-Konto,Wo ich aber der Bank durch meine Anwältin mitteilen hab lassen das ich ab März07 nicht mehr für anfallende Konto Überziehungen gerade stehe und ich ab März 07 ein eigenes Konto habe und ich auch keine Karte mehr besitze....


    Sprich ich hab von diesen Konto nicht mehr gelebt,nichts abgehoben oder sonstiges und ich war auch bei der Bank und die meinten das ist alles belegbar....


    nun meint mein Ex das ich bis August 07 mit dafür gerade stehen muss....
    Sprich seine Schulden mit übernehmen muss,die er anfallen hat lassen! :angry


    was meint ihr?

    Sag es laut
    Dass ich alles für dich bin
    Sag es laut
    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • hm gute frage
    ich weiß nur, dass man für schulden vom ehepartner haften muss sofern die schulden IN der ehe entstanden sind :hm...


    wobei ich denke, dass es egal ist ob du von diesem konto gelebt hast oder nicht, wenn ihr beide ne vollmacht habt und es euer gemeinsames konta war, dann wart ihr ja beide eingetragen also haftet jeder für jeden :schiel:frag

  • super....also treibt er das Konto bis ins unendliche und ich muss mit für gerade stehen! :radab



    bin stocksauer :wand :angry


    Und das Sparbuch von unsren Sohn räumt er auch noch leer....


    LG Nicki

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    sorry

  • Soweit ich weiß stimmt das was Melhase sagt. Die Schulden sind während eurer Ehe entstanden, also musst Du auch dafür gerade stehen. Auch wenn Du dieses konto nicht genutzt hast.


    Ansonsten kann ich nur Raten Dich entweder bei der Bank oder Deinem Anwalt nochmal schlau zu machen.



    Schau mal hier : KLick



    Oder hier : KLack


    Vielleicht steht da was brauchbares drin . Ansonsten bin ich da auch sehr ratlos :frag

    Einmal editiert, zuletzt von Chrystalangel ()

  • Bespreche Dich da mal mit Deiner Anwältin.


    Ich habe erfahren, dass am Tag X, an dem die Scheidung eingereicht wird, Alles offengelegt werden muss und "brüderlich" geteilt wird.


    Durch Vereinbarungen, die beide unterschrieben haben, kann man dem vielleicht umgehen.


    Gut ist in jedem Fall, dass Deine Anwältin bereits schriftlich der Bank mitgeteilt hat, dass Du keinen Zugriff mehr auf dieses Konto hast und dieses auch belegbar ist.


    Wie aber gesagt, rufe morgen Deine Anwältin an, die wird genau sagen können, was zu tun ist.

  • du ich werd morgen früh gleich Termin machen und Scheidung stoppen,die am 30 Nov wäre....

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    sorry

  • Soviel ich weiß, ist der Tag des einreichens der Scheidung, also nicht der Scheidungstermin an sich maßgeblich.


    Die Scheidung wurde bereits viel früher eingereicht und dieser Tag zählt, so habe ich es verstanden.

  • Ich glaube, dann ist es bereits zu spät.....


    Aber ich bin kein Jurist und wie gesagt, es gibt dieses Schreiben Deiner Anwältin.

  • meine Anwältin hat mir damals gesagt das mit dem Schreiben an die Bank wir aus dem schneider sind.....
    und ich mir keine Sorgen machen zu habe....


    das hab ich nun von...super

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    sorry

  • Nun, sie wird wissen, was sie da gemacht hat, dafür wird sie bezahlt.


    Sollte sie im Unrecht sein und der Richter sieht es anders, dann gibt es sowas wie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Deine Anwältin in Anspruch nehmen muss.

  • sprich mein Ex lebt in saus und braus und ich komm hier gerade mal so rum....und darf dann für seine Schulden mit auf kommen....

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    sorry

  • Nein, das sieht dann so aus, dass Deine Anwältin "Deinen Anteil" zahlt, weil sie Dich falsch beraten hat. Problem ist nur, dass Du das vermutlich beweisen können musst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja, aber dass ist ja nicht das Problem.


    Die Anwältin hat ja besagtes Schriftstück aufgesetzt und hierfür gibt es eine Kopie.


    Ich würde mir da nicht den Kopf zerbrechen, denn die Anwältin hat sich etwas dabei gedacht und will mit Sicherheit nicht ihre Versicherung in Anspruch nehmen.


    Wird schon Alles seine Richtigkeit haben.

  • Also so wie ich den "Klick"- Hinweis von Chrystalangel verstehe, hast du das Richtige getan (eigenes Konto) und kannst nicht für die Überziehungen deines noch-Mannes verantwortlich gemacht werden.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo,


    also aus meiner Zeit als Bänkerin war das so geregelt (ist ja auch noch nicht so lange her):


    Bei gemeinsamen Konto (2 Kontoinhaber eingetragen, sog. UND-Konto), haften beide gemeinschaftlich.


    D.h. überzieht der eine das Konto ins Unendliche (bzw. reizt den Dispo aus) und kümmert sich nicht weiter drum, wendet sich die Bank an den KontoMITinhaber. Daher verstehe ich jetzt nicht, was da ein Brief vom Anwalt bringen soll, da diese Regelungen in den AGB´s der Bank steht.
    Ist nicht böse gemeint, aber sowas habe ich in meiner Zeit bei der Bank nicht erlebt, dass das helfen soll.


    Wir hatten auch mal den Fall, Eheleute haben sich getrennt, sie überzog das Konto eifrig (bzw. nutzte den Dispo aus), um ihm zu schaden, und er konnte für alles aufkommen, weil er als Mitkontoinhaber gesamtschuldnerisch haftet.
    Wie er das dann anwaltlich geklärt hatte, kann ich leider nicht sagen....


    Gruß,
    Kerstin

  • Was hätte ich dann tun können, damit er nicht weiter überziehen kann?Weil das ist ja schon fast mutwillig jemand zu schaden der mit für das Konto mit bürgt!?


    LG Nicki

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    sorry

  • genaus Datum weis ich nicht,ich hab auf raten der Anwältin ein eigens Konto ende Februar eingerichtet,hab dies dann meiner Anwältin mitgeteilt, sie hat das dann auch meinen Ex weiter gegeben ,damit er für März den Unterhalt der Kinder dorthin überweisen kann,was er auch tat und sie hat dann auch die Bank angeschrieben...das ich für das Konto nicht mehr gerade stehe und meine Mann für die zukünftige überziehen des Kontos verantwortlich ist.


    ich habe heute mit ihr telefoniert,also mit meiner Anwältin,sie sagt ganz ruhig Frau XY,sie wäre da anderer Meinung wie meine Mann oder der seiner Anwältin.
    Hab dann gesagt,ja anderer Meinung,aber kommen wir damit durch?
    Das kann und will sie mir nicht versprechen.


    Super ich hab mich darauf verlassen,ich dachte mit dem Schreiben wäre alles klar und ich müsste mir keine Sorgen mehr machen,ich lass mich zum ersten mal scheiden,woher soll ich das alles wissen,deswegen bin ich doch zum Anwalt ,um auf der sicheren Seite zu sein und alles richtig zu machen,wozu braucht man dann einen Anwalt?


    Mein Ex hatt sich von den Konto Kleidung und alles möglich gekauft und das Konto total überzogen,was ja schon der Hammer ist, weil er ja bei Mami daheim Wohnt und keine Miete zahlen muss und sich da duch füttern lässt


    und ich kann schauen wie ich mit 700 euro Unterhalt und 460 euro Kindergeld zurecht komme.....


    der Mann ist Beamter beim Zoll und hat im Unterhalt alles möglich berechnen lassen,sogar seine Risterrent und Fahr-Kosten.
    Damit er jahr nicht mehr als nötig den Kindern zahlen muss...




    Sorry ....bin fertig mit der Welt


    LG Nicki

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    sorry

  • Also auf den Konto-Auszügen steht Vorname Mann oder Vorname Frau Nachname



    Bedeutet das was?



    LG Nicki

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    sorry