hallo liebe Forum-Gemeinde ,
wieder mal beschäftigt mich eine Frage die ich hier an Euch mal stellen möchte.
Ich habe übers Amtsgericht eine Umgangs-Regelung erwirkt die besagt, das ein freier Träger ( Beschluss vom März 2013 ) per sofortiger Wirkung sich um die Umgangs-Kontakte zwischen meiner Tochter und mir , sich kümmern soll.
Das Jugendamt ist in dieser Angelegenheit involviert und hatte den Träger hierzu bestellt.
Die Umgänge sollen terminlich über den freien Träger laufen was besagt das ich alle zwei Wochen, mein Kind an einem Tag und der von beiden Eltern terminlich passt, ich sie sehen darf ( zwecks Beziehungsaufbau Vater/ Tochter )
Meine Tochter ist inzwischen 2 Jahre alt.
Inzwischen hat der Träger zwei Termine geordert die beide male von der Kindesmutter abgesagt wurden. Gründe waren a) keine Zeit b) Kind ist krank
Alles in allem scheint mir derzeit der Eindruck gegeben , dass die Kindesmutter sukzessive versucht mit Hilfe von stätigem Krank sein die Umgangs-Kontakte zu vereiteln.
Meine Frage an Euch : was gilt es in dieser Angelegenheit zu tun ?
Freue mich über Eure Beiträge !