Umgangsrecht wird vereitelt

  • hallo liebe Forum-Gemeinde ,


    wieder mal beschäftigt mich eine Frage die ich hier an Euch mal stellen möchte.


    Ich habe übers Amtsgericht eine Umgangs-Regelung erwirkt die besagt, das ein freier Träger ( Beschluss vom März 2013 ) per sofortiger Wirkung sich um die Umgangs-Kontakte zwischen meiner Tochter und mir , sich kümmern soll.


    Das Jugendamt ist in dieser Angelegenheit involviert und hatte den Träger hierzu bestellt.


    Die Umgänge sollen terminlich über den freien Träger laufen was besagt das ich alle zwei Wochen, mein Kind an einem Tag und der von beiden Eltern terminlich passt, ich sie sehen darf ( zwecks Beziehungsaufbau Vater/ Tochter )


    Meine Tochter ist inzwischen 2 Jahre alt.


    Inzwischen hat der Träger zwei Termine geordert die beide male von der Kindesmutter abgesagt wurden. Gründe waren a) keine Zeit b) Kind ist krank


    Alles in allem scheint mir derzeit der Eindruck gegeben , dass die Kindesmutter sukzessive versucht mit Hilfe von stätigem Krank sein die Umgangs-Kontakte zu vereiteln.


    Meine Frage an Euch : was gilt es in dieser Angelegenheit zu tun ?


    Freue mich über Eure Beiträge !

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

  • Hallo


    Schreib doch mal eine PN an Ehrenfeld, der hat so einen Marathon mit seiner Ex durch und war bisher ganz erfolgreich.


    Ich würde dem Träger gegenüber meine Bedenken äußern und fragen, was sie zu tun gedenken. Außerdem würde ich mich mit einer Umgangsklage anfreunden.


    Gruß

  • Hey Lucca


    erstmal vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort


    Wer ist dieser Herr von dem Du geschrieben hast ? ist das ein Forum-Mitglied hier ? Ein Anwalt ?



    LG
    Matze

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

  • Hallo


    Ehrenfeld ist ein Mitglied hier. Vor ein paar Tagen (ähm Wochen?) hat er gepostet im Forum Umgang.


    Gruß

  • wenn der Umgang nicht klappt, dann wende dich sofort wieder ans Jugendamt und bitte um Hilfe.


    Du hast einen Gerichtsbeschluss. Ist das ein Umgangsurteil?? Ist dort etwas festgeschrieben, wenn sich jemand nicht an den Beschluss hält (Ordnungsgeldandrohung) ??

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo,


    Ich melde mich mal gleich zu Wort.


    Ich kann Dir nur den Rat geben sofort über einen Anwalt eine Umgangsklage beim Familiengericht zu stellen.


    Wenn das Gericht einen Umgangsbeschluss erlässt hast Du gerichtliche Umgangskontakte.Eine Umgangspflegerin hat auch viele vorteile also die würde ich auch beantragen. Sollte die Kindsmutter sich nicht daran halten, sofort über deinen Rechtsbeistand ein Ordnungsgeldantrag stellen.


    Die Termine werden von der Umgangspflegerin umgesetzt also gibt es auch keine Ausreden mehr, ausser das das Kind im Krankenhaus liegt oder mit 40 Grad Fieber im Bett. Dann muss die Kindsmutter sofort ein Attest vorlegen und der Umgangstermin wird nachgeholt.


    Gut, ich habe vielleicht wirklich ein riesen Glück, den richtigen Anwalt an meiner Seite und einen Richter der sich nicht auf der Nase tanzen lässt.


    Die Kindsmutter wurde 2 mal mit einem Ordnungsgeld im Schmerzbereich vom Richter neu Eingenordet und seit dem fluppt es.


    Ich kann die nur viel Glück wünschen und was Du ganz sicher braucht, einen langen Atem.

  • Das erste vorletzte Ordnungsgeld waren 800 Euro und das Aktuelle Ordnungsgeld ist im 4 stelligen Bereich und es ist eine 2 davor :-)


    Wenn es ans Geld geht lenkt jeder ein...traurig aber wahr und Ausreden wie ich bin nicht finanziell in der Lage das zu Bezahlen gibt es auch nicht...alternativ gibt es ja auch noch die Ordnungshaft....aber welche Normale Frau geht schon für ein paar Tage freiwillig in die JVA ?

  • Ich kann dir nur aus meiner Sicht erzählen, das du gut abwägen musst.


    Wenn du nun zu schnell wieder einen Antrag bei Gericht stellst, kann das nach hinten losgehen. Bei uns geschehen.


    Ist das Jugendamt nicht als Vermittler zwischen euch Eltern und der Umgangsstelle vermerkt?


    Es kommt immer auf die Jeweilige Situation, Jugendamt und Richter an.

  • wenn der Umgang nicht klappt, dann wende dich sofort wieder ans Jugendamt und bitte um Hilfe.


    Du hast einen Gerichtsbeschluss. Ist das ein Umgangsurteil?? Ist dort etwas festgeschrieben, wenn sich jemand nicht an den Beschluss hält (Ordnungsgeldandrohung) ??


    Ja es wurde festgelegt das ein Ordnungsgeld in höhe von 20000 Euro ergeht wenn nicht Umgang geschaffen wird bzw auch Zwangshaft

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

    Einmal editiert, zuletzt von Muckel_09 ()

  • Zitat

    Wenn es ans Geld geht lenkt jeder ein...traurig aber wahr und Ausreden wie ich bin nicht finanziell in der Lage das zu Bezahlen gibt es auch nicht...alternativ gibt es ja auch noch die Ordnungshaft....aber welche Normale Frau geht schon für ein paar Tage freiwillig in die JVA ?



    paar Tage?


    Wegen 80 € sollte ich vorletztes Jahr 3 Tage absitzen...


    ...das mal hochgerechnet... :nixwieweg


    Ach nee, das ist ja das minimum.


  • das Jugendamt will sich nunmehr mit dem Gericht wohl in Verbindung setzen so wie ich heute morgen erfahren konnte Es zieht sich alles wie ein Kaugummi, ätzend !!

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

  • Das heißt bis zu 20000€. Fängt im kleinen (3-Stelligen) Bereich an.


    Versuch es erstmal über das JA. Wenn das nichts bringt, dann bleibt nur der Ordnungsgeldantrag.


    Und auch ich wünsche Dir einen langen Atem. Das geht nicht von heute auf morgen. Nur nicht aufgeben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das heißt bis zu 20000€. Fängt im kleinen (3-Stelligen) Bereich an.


    Versuch es erstmal über das JA. Wenn das nichts bringt, dann bleibt nur der Ordnungsgeldantrag.


    Und auch ich wünsche Dir einen langen Atem. Das geht nicht von heute auf morgen. Nur nicht aufgeben.


    Ja mich beruhigt das ich den Beschluss vom Gericht hier liegen habe


    Nee neee aufgeben kommt mal gar nicht in frage aber ich finde es schon kurios wie unser großes Familienrecht mal ganz locker mit dem versuchdes banalen krank sein, ausgehebelt werden kann tztztz da stimmt doch das Verhältnis nicht oder??

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

  • In diesem Fall ist tatsächlich erstmal das Jugendamt dein erster Ansprechpartner. Ich würde da regelmäßig anrufen oder schreiben. Am Besten Täglich.




    ohhhh jaaa mit denen kann ich bald schon Blutsbrüderschaft trinken :-)

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

  • Nee neee aufgeben kommt mal gar nicht in frage aber ich finde es schon kurios wie unser großes Familienrecht mal ganz locker mit dem versuchdes banalen krank sein, ausgehebelt werden kann tztztz da stimmt doch das Verhältnis nicht oder??



    :daumen Das ist schon mal die Richtige Einstellung.


    Das mit dem "Die Kinder sind krank" hat meine Ex auch einmal versucht. Beim nächsten Termin beim JA hab ich dann sofort vereinbaren lassen, das Umgang auch stattfindet, wenn Kinder krank sind. Ich als Vater kann die Kinder auch vernünftig versorgen. Da Mutter kein Argument dagegen hatte, wurde es sofort mit Aufgenommen (Die gerichtliche Umgangsregelung wurde durch ein freiwillige Änderung beim JA minimal abgeändert...war ein schöner Versuch meiner Ex den Umgang mit Oma und Opa etwas zu reduzieren, es wurde dann nur ein Tag im Monat umgelegt)

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • :daumen Das ist schon mal die Richtige Einstellung.


    Das mit dem "Die Kinder sind krank" hat meine Ex auch einmal versucht. Beim nächsten Termin beim JA hab ich dann sofort vereinbaren lassen, das Umgang auch stattfindet, wenn Kinder krank sind. Ich als Vater kann die Kinder auch vernünftig versorgen. Da Mutter kein Argument dagegen hatte, wurde es sofort mit Aufgenommen (Die gerichtliche Umgangsregelung wurde durch ein freiwillige Änderung beim JA minimal abgeändert...war ein schöner Versuch meiner Ex den Umgang mit Oma und Opa etwas zu reduzieren, es wurde dann nur ein Tag im Monat umgelegt)


    In meinem Fall ist der Fokus sowohl vom Jugendamt als auch vom freien Träger sowie vom Gericht auf die Kindesmutter gelenkt.


    Vielleicht aber gibt es ja auch Menschen, die es besonders erregend finden, wenn so viele Behörden auf sie blicken denn anders kann ich mir das verhalten der Kindesmutter beim besten Wissen, nicht erklären.

    :strahlen Umgangsrecht ist Gewinn für das Kind und der Eltern und die Abwehr von Unrecht.

  • Vielleicht aber gibt es ja auch Menschen, die es besonders erregend finden, wenn so viele Behörden auf sie blicken denn anders kann ich mir das verhalten der Kindesmutter beim besten Wissen, nicht erklären.


    Es gibt halt Elternteile, die das brauchen. Ist nicht nur bei dir so. Irgendwann haben diese Elternteile es geschafft, dann wohnen die Kinder beim anderen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller