Onlinescheidung

  • Hallo, heute eröffnet mir mein Ex das er sich scheiden lassen will. Ja wir hatten letzte Woche ein Problem und da er sich verletzt fühlte, will er nun die Scheidung. Er hat sich im Netz schonmal informiert und so einen Onlinescheidungsbogen ausgefüllt. Er meint wir sind uns ja bei allem einig. Er hat einiges ausgefüllt und an einer Stelle schreibt er die Kosten für den Hauskredit mit rein. Das Haus steht auf seinem Namen,also warum kann er diese Kosten eintragen und zwar wegen den Kosten, dadurch verringern sich die Scheidungskosten meinte er? Mein Problem ist er füllte Daten ein, aber er hat neben seiner Festanstellung ja noch seine eigene Firma und dieses Einkomen hat er nicht angegeben. Rentenanteile kann man dort doch gar nciht genau angeben oder es wird prozentual(3%) angerechnet?
    Also meine Frage: wer hat Erfahrung mit Onlinescheidung? Ist es wirklich günstiger? Ich habe Angst das ich finanziell dann schlechter dastehe als wenn ich einen Anwalt nehme.
    Danke schonmal für eure Antworten.

  • Wenn du jetzt schon das Gefühl hast, das er dich übers Ohr haut.... Nimm dir einen Anwalt. Nur dein eigener Anwalt wird deine Interessen vertreten, wen immer dein Mann da nun beauftragt hat, er wird nur deinem Mann vertreten.


    Deine Schilderung klingt recht dubios... Ich hätte da auch so meine Schwierigkeiten.

  • Ich weiß jetzt nicht genau, welche Vorstellungen du hast. Aber du kannst dich nicht via Internet scheiden lassen. "Online-Scheidung" heißt einfach, dass du mit deinem Anwalt - und dein Mann mit seinem Anwalt - (hauptsächlich) via Internet kommunizierst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe mich bis jetzt mit dem Thema Scheidung nie befasst. Wir hatten erst vor 4 Wochen darüber gesprochen und gemeint das Geld kann man sich sparen. Er meinte es wäre so günstiger wenn wir es online machen. Ich will ihm nichts unterstellen mit das er mich übers Ohr hauen will, aber es ist soviel passiert da kommt einem immer ein böser Gedanke. Ich habe nur kein Geld für eine Scheidung und klar wäre eine günstige Lösung okay. Ich glaub es ist wirklich das Beste mich an einen Anwalt zu wenden. Zahlt er genug Unterhalt und Trennungsgeld?

  • Wir haben uns ja vor anderthalb Jahren getrennt und damals war noch alles nett und wir besprachen da er das Haus und ie Kosten dieses trägt. Zum Ende 2012 haben wir das alles notarielle gemacht, sodass das Haus nun nur noch auf ihm geschrieben steht. Er meint er könne diese Kreditkosten mit angeben, was ich aber bezweifel und denke deshalb er kommt somit günstiger weg. Wir haben damals sowohl den Unterhalt und das Trennungsgeld besprochen. Klar wir lagen unter dem Satz, aber das weil er ja das Haus weiter behalten hat. Nun wohnt er mit seiner nuen Partnerin da drin und hat also gar nicht mehr soviele Kosten.
    Ich werde mir jetzt mal ein paar Tage Gedanken machen und mich einfach mal beraten lassen.
    Frage: gibt es einen Verein wo man gegen einen kleinen Obulus sich beraten lassen kann und nicht gleich einen Anwalt der teuer ist?
    Mist nun steht noch das Gespräch mit der Kleinen bevor um ihr zu erklären was jetzt ansteht. Das wird das Schlimmste.
    Danke für eure Tips und Antworten...das es mal passieren muss war kalr, aber wie ist mir nicht angenehm und macht mir Bauchschmerzen.

  • Mist nun steht noch das Gespräch mit der Kleinen bevor um ihr zu erklären was jetzt ansteht.


    was gibts da zu erklären wenn ihr schon 1.5 jahre getrennt seid sollte die das doch mitbekommen haben ?

  • Er meint er könne diese Kreditkosten mit angeben, was ich aber bezweifel und denke deshalb er kommt somit günstiger weg.


    Wenn der Kredit in/vor der Ehe aufgenommen wurde, können die Kreditzinsen nettoeinkommenmindernd angesetzt werden oder - je nach OLG-Bereich - "in angemessener Form" auf die im Selbstbehalt enthaltenen 360/390 Euro für die Miete/Unterkunft/Haus aufgesattelt werden. Die Tilgung kann ebenfalls je nach OLG-Bereich auf die Wohnkosten angerechnet werden oder aber auf die anerkennungsfähige Altersversorgung mit bis zu vier/sechs Prozent des Einkommens.


    Eigentlich hätte das alles in eurer notariellen Vereinbarung geklärt werden müssen ... und steht vielleicht auch drin. Guck mal genau nach.


    Auf jeden Fall ist die Sache verflixt komplex, wie du schon rausliest. Und schreit nach einer einvenehmlichen Einigung, weil jede juristische Einigung vor allem reichlich Einnahmen für die Anwälte bedeutet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.