Umgangspflicht mal aus anderer Sicht

  • und GENAU DA LIEGT DAS PROBLEM. SOLLEN WIR JETZT ZULASSEN DAS SIE UNSERE KOMPLETTE FAMILIE STALKT. JA STALKT WIR HABEN DA EINE UNTERLASSUNGSVERF. BRINGT ABER NICHTS. KM UND NEUER SIND ARBEITSLOS. WAS STORT DIE NE GELDSTRAFE. IHR GING ES NOCH NIE UMS KIND. UND JA DEM KIND GEHT ES GUT. LEBT HAUPTSACHLICH BEI DER OMA. JA IST VORMUND.
    WIR MUSSTEN WEG ZIEHEN,WEGEN DER BELASTIGUNG. SIE KAM AN DEN ARBEITSPLATZ, ZUM KIGA. RIEF TAG UND NACHT AN. UND DAS NICHT WEGEN DEM KIND.


    ABER NUN GENUG.
    ES GIBT NOCH SO VIEL MEHR WAS WIR DAZU SCHREUBEN KONNTEN. ABER DAS LASSEN WIR LIEBER.


    WOLLTEN NUR DARAN ERINNERN DAS NICHT ALLES SO IST WIE ALLE DENKEN. DAS ES SEHRWOHL AUCH IN DIE ANDERE RICHTUNG GEHEN KANN ZUM WOHLE DES KINDES.

  • Es ist zum Wohl eurer Familie und eurer Kinder, aber nicht zum Wohl vom besagten Kind.
    Toll, lebt hauptsächlich bei der Oma...wird also von beiden ETs abgeschoben.
    Es ist eher die Entscheidung - lieber leidet einer als viele. Aber bitte nicht sagen dass es zum Wohl des Kindes ist.

  • Es ist eher die Entscheidung - lieber leidet einer als viele.


    das eine hat ja mit dem anderen nicht mal wirklich was zu tun... das eine ist das Verhalten der KM, gegen das man vorgehen kann, und das zur Zeit ja nicht passiert weil sie keinen Kontakt möchte, sondern weil sie welchen möchte. Das andere ist das Kind, und für das war meiner Meinung nach von vorne herein kein großes Interesse vorhanden, schon vor der Next und Exes Ausrastern nicht.


    Man kann einen Vater nicht zwingen sich zu kümmern - aber hier vorzuschieben, es wäre besser für dieses Kind, und sich damit noch einen Heiligenschein aufsetzen wollen - das finde ich arm.


    (ich frage jetzt übrigens mal nicht nach, warum es hier auf einmal heißt dass die Vormundschaft für das Kind beim JA liegt, wenn doch die KM das alleinige Sorgerecht hat und da alles prima läuft usw...).

  • LEBT HAUPTSACHLICH BEI DER OMA. JA IST VORMUND.
    WIR MUSSTEN WEG ZIEHEN,WEGEN DER BELASTIGUNG. SIE KAM AN DEN ARBEITSPLATZ, ZUM KIGA. RIEF TAG UND NACHT AN. UND DAS NICHT WEGEN DEM KIND.

    Ok, als erstes: Schreien bringt nichts ;)


    Zweitens:
    Wiederholt Anzeige erstatten! Ob sie ne Geldstrafe interessiert oder nicht.... wenn ihr nicht handelt, gebt ihr der Frau einen Freifahrtsschein!


    Drittens:
    Bei den Onlineplattformen solltet ihr die Kindersicherung einschalten, somit sind sie für Freunde weiterhin erreichbar aber für solche wie die Ex nicht!


    Viertens:
    Ja, ich kann verstehen, das ihr die Familie schützen wollt, das das Kind aber Hauptsächlich bei der Oma ist und das JA bereits die Vormundschaft hat, habe ich entweder überlesen oder es stand da nicht (bin jetzt zu faul, mir alles noch einmal durch zu lesen!).
    Das bedeutet also, das das Kind keinen Elternteil hat, der zuverlässig für das Kind da ist und das ist doch scheiße.
    (Ja, das ändert für mich einiges:P)


    Was hat das JA denn, als es jetzt auf euch zugekommen ist, empfohlen bzw habt ihr euch mit denen nochmal zusammen gesetzt ohne die KM?

  • Bietet ihr doch an den Jungen zur Adoption frei zu geben an den Neuen, schon seit ihr ihn los.

    Und warum sollte der Stiefvater das Kind adoptieren wollen?????

  • Und warum sollte der Stiefvater das Kind adoptieren wollen?????


    Und warum nicht??????


    Ist halt auch noch ne Möglichkeit ein Kind loszuwerden. Und manche Stiefväter haben damit auch kein Problem, weil sie wollen das das Kind dann in geordneten Verhältnissen lebt.


    Tashana mal ehrlich, wo liest Du in den Postings der Ersteller das sie auch nur nen Hauch von Wollen für den Sohn haben???

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Und warum nicht??????


    Ist halt auch noch ne Möglichkeit ein Kind loszuwerden. Und manche Stiefväter haben damit auch kein Problem, weil sie wollen das das Kind dann in geordneten Verhältnissen lebt.


    Tashana mal ehrlich, wo liest Du in den Postings der Ersteller das sie auch nur nen Hauch von Wollen für den Sohn haben???

    Elin, es soll Stiefväter geben, die ein Kind nicht adoptieren wollen, grade wenn der Vater noch am Leben ist;)
    Ich selbst hab hier auch so einen sitzen:
    Kind 1 (Vater verstorben) würde er adoptieren, Kind 2 nicht (selbst als der Vater nicht im Leben des Kindes präsent war.... er existierte aber halt).


    Ich weiß nichteinmal ob eine Stiefkindadoption überhaupt möglich ist, wenn die Vormundschaft beim JA liegt!


    Die Situation da ist ein Disaster! Ich kann verstehen, das eine ganze Familie geschützt werden will, allerdings hat das Kind ja nun auch nicht einmal die Mutter verlässlich an der Seite.....

  • VORAB DIE GROSSSCHRIFT IST NICHT ABSICHTLICH GEMACHT. FESTSTELLTASTE IST DEFEKT. SORRY.
    DIE VORMUNDSCHAFT IST AUF UNSEREM ANTRAG AUF DAS JA UEBERGEGANGEN. KV HATTE ZUM DAMALIGEN ZEITPUNKT NUR DIESE MOGLICHKEIT, DA KM DAS KIND BEI SEINEN ELTERN VOR DIE TURE (GELEGT) HAT. ER WAR NOCH WOHNUNGS UND ARBEITSLOS, FLGLICH KONNTE ER ES NICHT BEKOMMEN ES SEI DENN ER HATTE DAS SORGERECHT EINGEKLAGT. UND EINER MUTTER EGAL WIE SIE IST, NIMMT MAN DAS KIND NICHT WEG SOLANGE ES NICHT IN GEFAHR IST. EINIGE WOCHEN SPATER STAND DIE POLIZEI VOR DER TURE, WEGEN ENTZIEHUNG MINDERJA. ER BEKAM UMGANGSVERBOT. JA, DAS HAT SIE GERICHTLICH DURCHBEKOMMEN. DA WAR ES DANN EGAL WAS VORHER WAR. SO KONNTEN WIR NUN ENDLIS WEITER SCHREIBEN. MUSS JETZT ABER NICHT ALLES WIEDER DURCHGEKAUT WERDEN. WIE GESAGT ES GIBT EIN HAUFEN GRUNDE. UND DIESEN ENTSCHLUSS HABEN DER KV , DAS JA UND EIN KINDERPSYCHOLOGE VERGANGENE WOCHE FUR DAS BESTE FUR DAS KIND GETROFFEN.ZU SO EINEM SCHRITT ENTSCHLIESST MAN SICH NICHT VON HEUTE AUF MORGEN.

  • WIR MUSSTEN WEG ZIEHEN,WEGEN DER BELASTIGUNG. SIE KAM AN DEN ARBEITSPLATZ, ZUM KIGA. RIEF TAG UND NACHT AN. UND DAS NICHT WEGEN DEM KIND.


    Hallo papamama,


    sind das aktuelle Vorfälle oder waren das die Belästigungen vor drei Jahren?


    In der aktuellen Rechtsprechung bzgl Recht auf Umgang des Kindes ist es so, dass Mütter z.B. den Umgang zum anderen Elternteil fördern müssen, auch wenn dieser die Mutter vergewaltigt, krankenhausreif geschlagen, gestalkt und terrorisiert hat. Diese Pflicht, Umgang zu ermöglichen, wird teilweise bereits dann eingefordert, wenn sich die Frau z.B. noch im Frauenhaus befindet. Also unmittelbar noch während der Krise.
    Auch diese Frauen haben Verfügungen und Näherungsverbote erwirkt, auch sie mussten oft viele Kilometer fliehen in in ein neues Lebensumfeld.


    Man sagt, das alles habe mit dem Recht des Kindes auf Umgang nichts zu tun.
    Nach drei Jahren Ruhe den Umgang zwischen Kind und Vater nicht ermöglichen zu wollen, würde allenthalben auf Unverständnis stoßen.


    Selbst wenn es eine Rolle spielen würde: Wenn das Kind sowieso bei der Großmutter wohnt, ist es unwahrscheinlich, dass die den erneuten Vorstoß "Umgang" nur deswegen unternimmt, weil sie in die Disko will.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die wohlwollend zur Kenntnis nimmt, dass im letzten Posting nicht mehr das Wohl des Erstgeborenen vorgeschoben wurde.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Man kann einen Vater nicht zwingen sich zu kümmern - aber hier vorzuschieben, es wäre besser für dieses Kind, und sich damit noch einen Heiligenschein aufsetzen wollen - das finde ich arm.

    Er hatte bis dato eher sporadischen Kontakt zu seinem Kind. Sie wollte Ihn weder in der SS noch bei der Geburt dabei haben.Die Ex ist/war wirklich eine fieße.

    Hat die Mutter nen Neuen?

    Sie hat geheiratet und bekam ein weiteres Kind.

    Die Situation da ist ein Disaster! Ich kann verstehen, das eine ganze Familie geschützt werden will, allerdings hat das Kind ja nun auch nicht einmal die Mutter verlässlich an der Seite.....

    Ja ein Desaster und kein Weg führt wirklich heraus.


    Man sieht nur wie machtlos ein Vater sein kann und wieweit sich ein Vater zurückziehen kann


    und ist ja so super einfach bei vier Kindern noch ein fünftes mit unterzubringen. Mit der zusätzlichen Option das KM ständig mit Klagen auf Umgang etc. kommt.


    Solang das Kind weiterhin von der Oma betreut und Jugendamt keinen Grund zum ändern dieser Situation sieht wird sich auch nichts ändern.


    Würde Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung in der Momentanen Situation sehen würden auch Umgang intensiver unterstützt
    und selbst das würde wieder eingestellt wenn KM sich in ein Behandlung begeben würde.


    Hier einfach zu schreiben der KV hätte dieses und jenes anders machen müssen ist auch einfachste Lösung

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Also jetzt wird es ja immer abstruser! Fehlt nur noch das Ihr schreibt die Ex fliegt regelmäßig aufm Besen zum Blocksberg und tanzt dort nackig für ihre verlorene Seele!


    Wenn die Frau so schlimm ist dann seit Ihr keinen Deut besser weil Ihr dem Jungen nicht helft und ihm ein geordnetes Zu Hause anbietet bzw. dafür sorgt das er aus den Klauen dieser Hexe kommt!


    Aber ich hab das Gefühl hier trollt was.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Und die Begründung sie will in die Disko ist auch absurd, wenn sie noch ein anderes Kind hat das kleiner ist und zudem verheiratet ist.

  • Wenn die Frau so schlimm ist dann seit Ihr keinen Deut besser weil Ihr dem Jungen nicht helft und ihm ein geordnetes Zu Hause anbietet bzw. dafür sorgt das er aus den Klauen dieser Hexe kommt!


    Aber ich hab das Gefühl hier trollt was.

    :tuedelue
    Kenne trauriger weise einige ähnliche Geschichten dazu kommt das der Junge ja bei der Oma ein gewohntes Umfeld und auch Bindungen hat

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • luvi: es geht gar nicht um " er hätte machen sollen" -das einzige was hier massiv stört ist die Behauptung, man hätte nur diesem Kind zuliebe so gehandelt.


    Man halte mal fest:
    - Die KM hat gerichtlich ein Sorgerecht erstritten, das sowieso ihres war ( ASR). Weil der Vater ja auf der Strasse gelebt hat, und das anscheinend monatelang. Deswegen durfte er dann auch das Kind nur dann sehen wenn die Mutter es gestattet hat, gleichzeitig hat das Kind aber zwischendurch bei seinen Eltern gelebt (für ihn war da anscheinend kein Platz ) weil die KM es denen vor die Tür gelegt hat, weswegen die Vormundschaft des Kindes beim JA liegt auf seinen Antrag hin :hae:



    bei allem Verständnis für entsorgte Väter (und das hab ich wirklich) aber hier stimmt was vorne und hinten nicht, schon in diesen 2 Zeilen.

  • das einzige was hier massiv stört ist die Behauptung, man hätte nur diesem Kind zuliebe so gehandelt.

    :ohnmacht: klar werden auch andere daraus den einen oder anderen Vorteil oder Nachteil haben allen wird man nie gerecht

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()