Hallo :hilfe
War irgendjemand von Euch schonmal in der gleichen Situation oder hat einer von Euch Fachkenntnis?
Situation:
Ich werde bald mein erstes Kind bekommen. :schwanger
Ich werde alleinerziehend sein, der KV wohnt relativ weit entfernt und wird - nach aktueller Aussage - Unterhalt zahlen.
Der Unterhaltsanspruch wurde durch einen Anwalt berechnet, hier hoffe ich, dass es keine Probleme gibt.
Der KV will aber nicht die Vaterschaft im Vorfeld anerkennen sondern erst einen Vaterschaftstest.
Damit habe ich in der Sache kein Problem.
Ich frage mich nur, was organisatorisch nach der Geburt zu beachten ist. Bisher habe ich gedacht, dass ich mit der Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt gehe.
Wie läuft das nun? Ich muss doch innerhalb einer gewissen Frist zum Standesamt, richtig?
Wird dann erstmal in die Geb.-Urkunde nichts bei Vater eingetragen?
Wie läuft das mit dem Vaterschaftstest ab (also organisatorisch - muss ich das organisieren? kommt das Jugendamt auf mich zu? Muss ich irgendwohin Speichel des Kindes schicken? Muss ich irgendwelche Formalitäten erledigen?....)
Und wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Denn vorher kann ich doch auch den Elterngeldantrag nicht stellen (14 Monate für Alleinerziehende), oder?
War irgendjemand von Euch schonmal in der gleichen Situation oder hat einer von Euch Fachkenntnis?
Welche Formulare muss ich besorgen, ausfüllen oder ausfüllen lassen?
Welche Ämter muss ich wann/wie/wo ansteuern?
Ich fühle mich überfordert - :heul Ich mache mir echt Sorgen, was man da alles bedenken muss. Denke, nach der Geburt habe ich eigentlich genug andere Sorgen...
Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!!!!
LG Zwein
:thanks::thanks: