neue Unterhaltsregelung ab Januar

  • minderjährigen Kindern, meine Tochter ist 6, kommt nächstes Jahr in die Schule, hat jetzt einen Platz im Regelkindergarten. 8-12 und 14 bis 16:30 Uhr. Ganztagesgruppe gibt es zwar, die kostet mich aber 100 Euro mehr als die Regelgruppe.


    Den Hammer finde ich jeden Tag eine Bewerbung schreiben zu müssen, ich bin Arzthelferin, so viele Ärzte und Pflegeheime gibt es garnicht.


    Wie soll das denn ab Januar aussehen? Wieviele Mütter mit kleinen Kindern stehen denn dann ohne Geld da?

  • das bissi Unterhalt das er jetzt zahlt ab Januar nicht mehr zahlt bzw. zahle müsste hätte ich einen wochenlangen Ärger mit dem Amt, müsste wieder nachweisen dass er nichts zahlt und stünde zumindest im Januar da und wüsste nicht wie ich über den Monat komme bzw. Miete zahlen soll.


    Das ist ja die Frage, ob ab Januar für Mütter die nicht arbeiten gehen der Unterhalt wegfällt, wegfallen kann, man sich aus Eis begiebt, nochmal vor Gericht muss und alles nochmal neu verhandeln. Das zieht sich ja auch immer in die Länge.


    So meinte ich das.

  • Zitat

    Original von corinnalea
    Den Hammer finde ich jeden Tag eine Bewerbung schreiben zu müssen, ich bin Arzthelferin, so viele Ärzte und Pflegeheime gibt es garnicht.


    Kannst Dich ja auch als was anderes bewerben.
    Als ich gemerkt habe, daß es in meinem ursprünglichen Beruf nicht klappt, habe ich mich auch umorientiert. Muss schließlich Unterhalt bezahlen - und da nimmt auch keiner Rücksicht auf meine Ausbildung.


    Also: bißchen flexibel sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Pumuckel ()

  • Eine Neuberechnung geht in der Regel relativ zügig und die ARGE zahlt da auch schnell. Bei mir hat es ne Woche gedauert, nachdem mein Ex die Unterhaltszahlungen platzen hat lassen. Durch den Kontoauszug konnte ich das erstmals beweisen das kein Geld einging und hab dann das Schreiben vom Anwalt nachgereicht das Pfändungsmaßnahmen eingeleitet worden sind.


    Wenn dann bist Du vielleicht einen Monat in Verzug, deswegen darf Dir der Vermieter nicht kündigen. Zur Not vom Amt was vorlegen das der Antrag grad in Bearbeitung ist. Mit den meisten Vermietern kann man reden und wenn sie wissen das sie ihr Geld bekommen dann ist es auch ok.


    Wer sagt denn das Du jeden Tag eine Bewerbung schreiben muß?

  • Zitat

    Original von Mela
    Ich würde das nicht so schwarz sehen, notfalls gehst du eben persönlich aufs Amt und machst da Druck und lässt dir das Geld bar auszahlen.


    :hä So einfach geht das?
    Auf Amt gehen, Stunk machen und Scheck verlangen?


    Tststs... hätte ich nicht für möglich gehalten, in einer Leistungsgesellschaft.

  • Hallo,


    besitzt du den einen Titel über den Unterhalt? Wenn ja, dann kann er nicht einfach hergehen und nicht mehr zahlen. Er muss eine Abänderungsklage anstreben. Solange ein Titel besteht, muss er zahlen. Ansonsten kannst du vollstrecken.


    So habe ich das jedenfalls verstanden. Zum anderen muss ich dir ganz klar sagen: Das Thema "Neues Unterhaltsrecht" gibt es nicht erst seit gestern. Es hätte eigentlich schon am 01.April diesen Jahres kommen sollen. Da finde ich hatte man genug Zeit sich zu kümmern.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)


  • Stimmt nicht, wenn es sich um dynamische Titel handelt! Die passen sich automatisch an neues Recht an, sowohl nach oben als auch nach unten!


    Und selbst wenn es kein dynamischer Titel ist, macht man sich sogar strafbar wegen Vollstreckungsbetrug, wenn man von der neuen Rechtslage wußte.


    Und noch eins: Den Gerichtsvollzieher, die pfändet und von der neuen Regeleung weiß, muss noch geboren werden oder hat die längste Zeit seinen Job gemacht!

  • zum Thema Anzahl der Bewerbungen etc. steht viel im zu den Links gehörenden Text.


    Ich finde es einfach frech dass er das Haus hat, das Auto hat und sich dann auch noch um den Unterhalt drücken können soll.
    Ich musste wieder bei Null anfangen, habe die Verantwortung für unsere Tochter, er kräht keinen Ton danach wenn sie krank ist, ich deshalb nicht arbeiten gehen kann und wie damals bei der AWO den Job verliere weil die Tochter Scharlach hatte und für mehrere Tage hochfiebernd im Bett lag. Als Beispiel.


    Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als den Januar abzuwarten und zur Sicherheit Gewehr bei Fuss zu stehen.


    Ich habe einen Unterhaltstitel von März diesen Jahres.


    Und mit meiner Vermieterin kann man leider nicht reden, sie sucht nur nach einem Grund mich hier rauszuhaben.

  • Zitat

    Original von corinnalea
    Und mit meiner Vermieterin kann man leider nicht reden, sie sucht nur nach einem Grund mich hier rauszuhaben.


    Wenn die Vermieterin schon nach einem Grund sucht, dann wird sie früher oder später auch einen finden.


    Mein Rat: such Dir schnell was Neues!

  • Hallo meziel,
    aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach Zahlung einstellen kann. Es heißt ja zum Beispiel, dass nur noch für 3Jahre gezahlt wird. Jetzt ist das jüngste Kind 5 Jahre alt. Da kann man doch nicht einfach den Betreuungsunterhalt für die Mutter streichen. Oder?
    LG

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  • Sorry, aber ich steig da absolut nicht durch.


    Bis jetzt war es hier so (2 Kinder 10+14J.), dass mein Ex-Mann für die Kids den Unterhalt gezahlt hat und ich noch ca. 80 € Unterhalt (Mangelfall) bekommen habe.


    Ich bin u.a. auch umgezogen, weil hier die Arbeitssituation besser ist. Allerdings hab ich bis jetzt immer noch nichts gefunden :(


    Mein Ex wohnt jetzt mit seiner Neuen zusammen. Haben aber keinen gemeinsamen Kinder, oder sind verheiratet.


    Heißt das jetzt, dass bei mir ab Januar die 80 € weg fallen, oder sich am KU was ändert ?

    Liebe Grüße


    Levithia


    ____________________________________________________________


    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.
    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • Am KU ändert sich sicherlich nichts.
    Allerdings kann es sein, dass du mehr Druck bekommst, eine Arbeit zu finden.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo,


    solange keine weiteren Kinder da sind, ändert sich am Kindesunterhalt nichts. Aber laut meziel fallen die 80Euro weg. Man muss wohl anscheinend auch 1 Bewerbung pro Tag vorlegen um zu dokumentieren, dass man sich bemüht aber trotzdem nichts findet.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
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    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • Die Düsseldorfertabelle wird sich wohl über kurz oder lang ändern.. aber ob es mehr oder weniger wird.. :frag


    Zu den 80€ kann ich nix sagen. Klingt nach einer Einzelfallentscheidung..


    "Die neuen Vorschriften gelten zwar grundsätzlich auch für "Altfälle", dies allerdings nur, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Vertrauens in die einmal getroffene Regelung zumutbar ist. "


    [URL=http://www.bmj.bund.de/enid/94a21659004018253982db6a4f3c942a,0/Unterhaltsrecht/Wesentliche_Inhalte_der_Reform_1ba.html]http://www.bmj.bund.de/enid/94…halte_der_Reform_1ba.html[/URL]

  • Dank für die Antworten.


    Das Amt kann keinen Druck machen, weil ich da kein Geld beantrage habe. Lebe noch vom Ersparten, weil ich ja mein Haus verkauft hatte (allerdings zahlen die netten Leute nicht)

    Liebe Grüße


    Levithia


    ____________________________________________________________


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    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • Ich hab in dem einen Link gelesen, daß dann die Düsseldorfer Tabelle angepaßt wird. Weiß jemand, was mit der Berliner passiert?
    Und mal noch eine Frage, wie sieht denn "Erwerbsobliegenheit im Mangelfall" in der Realität aus? Weiß das jemand?


    Lieben Gruß Minimotte