Elterngeld vor dem 1.1.2011 und Hartz IV

  • Ich bitte um Infos bezüglich Elterngeld vor dem 1.1.2011 als es auf Hartz IV komplett angerechnet wurde!


    Wenn man davor Elterngeld bezogen hat ,und zwar Sockelbetrag von 300 Euro plus Geschwisterbonus von 75 Euro ,war das Elterngeld dann auch in den Jahren vor 2011 anrechnungsfähig /pflichtig?


    Wenn dem Sachbearbeiter durchaus bekannt war das ein Hartz IV Empfänger Elterngeld bezieht und versäumt es anzurechnen sofer es anzurechnen war ,darfv dieser es dann zurückfordern? Bitte ganz dringend !!!!


    LG arnie :thanks:

  • Ab 1.1.2011 war das Elterngeld anrechnungspflichtig.
    Auch für Kinder die schon 2010 geboren wurden.


    Heißt, wenn du ab 1.1. z.B. nur die 300€ Elterngeld erhalten hast (ohne das es sich aus vorherigen Einkommen errechnet hat also den Sokelbetrag)
    Dann musste das ab 1.1.11 angerechnet werden.


    Das Elterngeld welches 2010 ausbezahlt wurde darf nicht angerechnet werden.


    300€ für 1.12.10 = Anrechnungsfrei
    300€ für 1.1.11 = volle Anrechnung wenn nicht aus vorhergehender Berufstätigkeit errechnet ist.



    300€ wenn vorher 160€ verdient wurden = 160€ Anrechnungsfrei, 140€ werden angerechnet.


    600€ wenn vorher verdient = 300€ frei 300€ werden angerechnet ab 1.1.11



    Theoretisch kann das Elterngeld für 2011 bzw. zuviel erhaltene ALG2 zurück gefordert werden.
    Hattest du denn in den Anträgen auch immer angegeben das du Elterngeld in Höhe von X erhältst?


    Zitat

    Wenn Hartz-IV-Leistungen falsch berechnet werden und zu hoch ausfallen, müssen sie nur dann erstattet werden, wenn der Empfänger den Fehler problemlos und leicht hätte feststellen können. Auf diese recht einfache Formel brachte es das Sozialgericht Dortmund (AZ: S 28 AS 228/08) in seinem Urteil vom 22. Juli 2009.


    Quelle: http://www.hartz-iv.info/news/…ng-bei-berechnungsfehler/


    Es könnte sein das du mit einen Widerspruch erfolg hast. Allerdings kann es auch sein das du keinen Erfolg hast da ja ein neuer Bescheid von dir auch überprüft werden muss und allgemein bekannt war das Elterngeld ab 1.1.11 angerechnet wird.


    Schau mal hier rein: hartz.info/index.php?board=4.0 Da kannst du dir eventuell bei einen Widerspruch helfen lassen.

  • Mir geht es nur darum ob das Elterngeld in den Jahren vor 1.1.2011 anrechnungspflichtig war ....


    Es war der Behörde bekannt das ich Elterngeld bekomme und auch in welcher Höhe ,habe dort immer die Bescheide eingereicht und im Antrag muss man es ja auch angeben.


    Es betrifft in diesem Fall das Elterngeld für das letzte Kind .Habe davor für zwei weitere Kinder Elterngeld in Höhe von 375 Euro bekommen ,also Sockelbetrag 300 Euro plus Geschwisterzuschlag /Bonus 75 Euro und es wurde mir davon kein Cent auf Hartz IV angerechnet. Erst als ich den Antrag auf 24 Monate Auszahlung zurückgezogen habe und ich eine Nachzahlung bekommen habe ,in und für 2010 ,forderte die Behörde zu unrecht erhaltene Leistungen wegen Bezug von Elterngeld von mir zurück.

  • Wenn ich das richtig sehe müßten die 75 € GEschwisterzuschlag mit eingerechnet werden, die 300 aber nicht. In diesem besonderen Fall galt auch nicht das Zuflussprinzip, es haben sich einige meiner Bekannten in der Zeit genau deswegen ja auch das Geld auszahlen lassen, das war anrechnungsfrei.

  • Ja genau ,jedoch hat mir meine SB ,die nun schon seit 8 Jahren für mich zuständig ist mir bei den andren beiden Kindern auch diese 75Euro nicht auf meine Leistungen angerechnet, bei dem Elterngeld das ich ab 2010 bezogen habe fordert sie aber Leistungen wegen dem Bezug von Elterngeld von mir zurück .

  • Dann leg erstmal Widerspruch gegen diese Rückforderung ein mit genau dieser Begründung: bis zum 31.12.2010 waren diese 300 Euro anrechnungsfrei. (zu den 75 kann ich nichts sagen, das war jetzt eher eine Vermutung das die evtl. mit eingerechnet werden müßten).

  • Vor 2011


    300€ waren frei
    Geschwisterbonus wurde angerechnet.


    Widerspruch würde ich dennoch schreiben sofern du den Geschwisterbonus angegeben hattest und den Elterngeldbescheid eingereicht hattest.


    Rückforderung von 75€ Geschwisterbonus gerechtfertigt
    Rückforderung der 300€ Betreffend nicht gerechtfertigt.