Ich bitte um Infos bezüglich Elterngeld vor dem 1.1.2011 als es auf Hartz IV komplett angerechnet wurde!
Wenn man davor Elterngeld bezogen hat ,und zwar Sockelbetrag von 300 Euro plus Geschwisterbonus von 75 Euro ,war das Elterngeld dann auch in den Jahren vor 2011 anrechnungsfähig /pflichtig?
Wenn dem Sachbearbeiter durchaus bekannt war das ein Hartz IV Empfänger Elterngeld bezieht und versäumt es anzurechnen sofer es anzurechnen war ,darfv dieser es dann zurückfordern? Bitte ganz dringend !!!!
LG arnie :thanks: