KV bekommt Aufforderung zur Unterhaltsnachzahlung

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich hatte heut einen Brief (bzw. eine Durchschrift von einen Brief, der an den Anwalt vom KV ging) im Briefkasten. Indem wird er vom JC aufgefordert Rückstände von fast 9000 € bis 15.3. an das JC zu zahlen(bekomme aufstockend ALG2).
    Es handelt sich um Unterhaltszahlungen von 2011-2013. Er hat wohl zu wenig bezahlt und muss es jetzt nachzahlen. Ausserdem muss er am 1.4. mehr Unterhalt fürs Kind bezahlen.
    Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich den Brief laß!!!
    Kann mir hier jemand sagen, wieso diese Summe erst jetzt zur Sprache kommt? Er hat seit der Geburt des Kindes seine Unterlagen eingereicht und nie war die Rede von Mehrzahlungen o.ä.!
    Unser Kind ist jetzt fast 3,5 Jahre alt und von Anfang an habe ich Zuschüsse erhalten. Er wird ausflippen, wenn er das vom Anwalt erfährt! hab echt Angst, dass er bald vor meiner Tür steht und was dummes tut!!!

  • kann es sein, dass das - zumindest teilweise - betreuungsunterhalt ist? dem JC ist natürlich sehr daran gelegen, das geld zurück zu bekommen. wenn du in der zeit ein kind unter 3 hattest und der KV genug verdient hat ist er ja dir gegenüber auch unterhaltspflichtig.

  • kann es sein, dass das - zumindest teilweise - betreuungsunterhalt ist? dem JC ist natürlich sehr daran gelegen, das geld zurück zu bekommen. wenn du in der zeit ein kind unter 3 hattest und der KV genug verdient hat ist er ja dir gegenüber auch unterhaltspflichtig.


    Ja, 1 Jahr ist Betreuungsunterhalt mit bei..hab es grad nochmal durchgelesen...mal gut, dass ich zwischendurch mal 1 Jahr arbeitssuchend war und ALG1 bekommen habe, sonst wäre es ja fast doppelt soviel, was er nachzahlen müsste!! :wow


    Ich verstehe nur nicht, warum er so spät die Aufforderung bekommt! Er wird voll durchdrehen!! Trotz allem hat der Anwalt von ihm insgesamt 480€ Unterhalt für beide errechnet..lt.JC sind es 770€ .

  • Er hat seit der Geburt des Kindes seine Unterlagen eingereicht und nie war die Rede von Mehrzahlungen o.ä.!


    hat er vielleicht irgendwelche Einnahmen, oder Vermögen vergessen anzugeben? :tuedelue

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • kann es sein, dass das - zumindest teilweise - betreuungsunterhalt ist? dem JC ist natürlich sehr daran gelegen, das geld zurück zu bekommen. wenn du in der zeit ein kind unter 3 hattest und der KV genug verdient hat ist er ja dir gegenüber auch unterhaltspflichtig.


    es wird sicher betreuungsunterhalt sein,
    der aber übrigens nicht nur gezahlt werden muss, wenn das kind unter 3 jahre alt ist.


    bu muss für MINDESTENS 3 jahre gezahlt werden!
    nach dem 3.lebensjahr hängt es von den umständen ab, ob noch weiter betreuungsunterhalt zu zahlen ist.
    die mutter ist auch nicht verpflichtet sofort vollzeit zu arbeiten, so dass dann ergänzend betreuungsunterhalt gezahlt werden müsste...