Frage Steuererklärung - habe keinen blassen Schimmer..

  • Hallo zusammen,


    so, jetzt wollte ich mich endlich mal an die Steuererklärung für 2011 wagen. Ich musste bisher durch Ausbildung etc. noch nie eine Steuererklärung machen, daher habe ich keine Ahnung wie sowas funktioniert... :schiel


    Folgendes:


    Mein Mann und ich haben 2010 geheiratet und sind seit Mai 2012 getrennt. Kann man jetzt die Steuererklärung für 2011 getrennt machen oder muss man das gemeinsam machen?


    Nächstes Problem, wenn wir eine getrennte Steuererklärung machen... er ist nicht der leibliche Vater meines Sohnes, aber durch die Hochzeit hatte er ja das halbe Kind auf der LSK. Ist das dann so, dass ich von dem Kinderfreibetrag praktisch gar nichts habe, da der KV und mein Noch-Mann sich meinen Sohn praktisch "geteilt" haben? Wäre ja auch nicht fair, immerhin waren wir ja 2011 auch noch zusammen... :hae:


    Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen...? :hilfe


    :thanks:

  • 2011 wart ihr euch noch zu Ehelicher Solidarität verpflichtet - ihr wart ja nicht mal getrennt... Also müsst ihr auch zusammen die Erklärung machen...

  • Der Ehegatte, der durch die Zusammenveranlagung einen finanziellen Vorteil hat - in diesem Falle ER - hat einen Anspruch auf die gemeinsame Steuererklärung - sonst droht Schadenersatzpflicht.


    Allerdings kann derjenige, der durch die gemeinsame Veranlagung Nachteile hat, hier einen Ausgleich verlangen - entweder intern geregelt, oder (sofern Du verdient hast und was empfehlenswerter ist) man kann durch § 268 AO eine "fikitve" getrennte Veranlagung dem Finanzamt gegenüber geltend machen.


    Dies gilt auch für 2012.

  • Und für 2012 gilt dasselbe... Die pflicht zur Ehelichen Solidarität besteht auch im Kalenderjahr der Trennung weiter.....

  • Der Ehegatte, der durch die Zusammenveranlagung einen finanziellen Vorteil hat - in diesem Falle ER - hat einen Anspruch auf die gemeinsame Steuererklärung - sonst droht Schadenersatzpflicht.


    Allerdings kann derjenige, der durch die gemeinsame Veranlagung Nachteile hat, hier einen Ausgleich verlangen - entweder intern geregelt, oder (sofern Du verdient hast und was empfehlenswerter ist) man kann durch § 268 AO eine "fikitve" getrennte Veranlagung dem Finanzamt gegenüber geltend machen.


    Dies gilt auch für 2012.


    Puh... das versteh ich immer noch nicht so ganz :schiel:D


    Warum wäre für ihn die gemeinsame Veranlagung besser...? Ich habe auch gearbeitet, Teilzeit 25 Stunden... wäre es für mich dann besser getrennt oder doch zusammen...? Wahrscheinlich auch zusammen oder... dann würde ja wahrscheinlich das was raus kommt einfach durch zwei geteilt oder 2/3 - 1/3...?

  • Du kannst 2012 alleine machen (hatte ich auch) !! Kinderfreibetrag auf Steuerkarte ist kaum interessant, rechnet sich per Steuer Kindergeld fast gleich NULL! Nicht interessant. Wenn du sagst, 75% habe ich alleine getätigt, ein paar Kreuze auf Formular. Alles gut, bekommst du. Kommt der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht zu mindestens 75 Prozent nach, kann der alleinerziehende Elternteil den Freibetrag des anderen Elternteiles von 1.824 € komplett auf sich übertragen lassen. Dies hat dann auch steuermindernde Folgen bei der Berechnung . Wichtig ist, Steuerkl. II, wenn alleinerz. + in Arbeit. Aber erhoffe dir nicht "super-Kohle"! Kannste vergessen.


    2011 ist auf jeden Fall zusammen, viel Glück. :troest

  • Ja - können kann sie schon... ABER das es mit Splittungtarif deutlich günstiger für BEIDE ist , wäre das doof... Und wenn der Ex einen halbwegs fitten Anwalt hat verklagt der sie auf Ausgleichszahlung wg des Gebotes der Ehelichen Solidarität.


    Die gilt wie gesagt auch noch im Kalenderjahr der Trennung .. und das ist 2012 wenn sie sich im Mai 2012 getrennt haben...

  • Kommt der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht zu mindestens 75 Prozent nach, kann der alleinerziehende Elternteil den Freibetrag des anderen Elternteiles von 1.824 € komplett auf sich übertragen lassen. Dies hat dann auch steuermindernde Folgen bei der Berechnung


    Mein Noch-Mann ist nicht der KV, von daher fällt das weg...


    2011 ist auf jeden Fall zusammen, viel Glück. :troest


    Danke! Dann werd ich ihn da wohl mal drauf ansprechen müssen... wir haben keinen Kontakt im Moment... :ohnmacht:

  • Liebe Chou, ich merke durch viele Beiträge, du weisst ,was Phase ist. (meine ich ehrlich) Was heisst: ehel. Solidarität?

  • Eheliche Solidarität ist ein Begriff aus dem Zuvilrecht. Und meint nur das ein Ehepartner dem anderen zur Solidarität verpflichtet ist - zb auch was Finanzen angeht. DH hier er muss sich so verhalten das auch der andere nicht mehr Steuern zahlen muss als er im günstigsten Fall müsste.

  • Auch für 2012 geht die gemeinsame Veranlagung.


    Für 2013 musst Du Deine Steuerklasse - sofern noch nicht getan - bitte ändern lassen.

  • Jep, die Steuerklasse ist schon geändert... ;)


    So, dann werde ich jetzt wohl schauen müssen, wie ich mich mit meinem Mann einigen kann und wir werden die Steuererklärung gemeinsam machen müssen. Das beste wird wahrscheinlich sein, dass wir uns gemeinsam mit der Lohnsteuerhilfe zusammen setzen, er hat nämlich auch noch nie eine Steuererklärung gemacht... eins der vielen Streitthemen in unserer Ehe... :ohnmacht::D


    Dann stellt sich nur noch die Frage wie aufteilen... 50/50 oder 2/3 - 1/3... kann man das irgendwie genau ausrechnen, wer wieviel von einer Rückerstattung oder auch Nachzahlung tragen/bekommen muss...? Oder gibts da eine Standardlösung..? :hae:

  • Keine Standard Lösung... Aber: da ihr mit der SplittingTabelle ja so versteuert werdet als ob ihr jeder die Hälfte es gesamteinkommens verdienen würdet ist es doch nur fair 50/50 zu teilen...


    Ham wir so gemacht damals..

  • Keine Standard Lösung... Aber: da ihr mit der SplittingTabelle ja so versteuert werdet als ob ihr jeder die Hälfte es gesamteinkommens verdienen würdet ist es doch nur fair 50/50 zu teilen...


    Ham wir so gemacht damals..


    Supi, danke :blume


    Hab meinem Ex jetzt mal eine E-Mail geschrieben und das Thema angesprochen. Wir haben ja wie gesagt eigentlich keinen Kontakt und da das Verfahren wegen Trennungsunterhalt immer noch in der Luft hängt auch kein allzu gutes Verhältnis, verständlicherweise... ich hoffe mal, dass er sich drauf einlässt, denn ich denke, dass wir schon eine Menge zurück bekommen würden...

  • Wenn Du die Steuererklärung selbst mit einem Programm machst, dann kannst Du "per Häkchen" wählen, ob getrennte oder gemeinsame Veranlagung.
    Bei der getrennten Veranlagung kannst Du dann sehen, wer von Euch wie viel Steuererstattungen oder -nachzahlungen hat. Dann hättet Ihr beim Thema "Verteilung" keinen Streit.
    Hinterher dann wieder auf gemeinsame Veranlagung korrigieren und habt die "fiktive" getrennte Veranlagung gem. AO (wie oben geschrieben).


    Wünsche viel Spaß - ich kenne den Kampf nur zu gut. :winken:

  • Jetzt habe ich noch eine Frage...


    Mein Mann hat mir zurück geschrieben, wenn ich vorhabe das Geld von der Steuererklärung vor Gericht (wg. Trennungsunterhalt) mitanzugeben, dann lehnt er dankend ab. Müsste er mir dann wegen der Rückerstattung mehr Unterhalt zahlen? Und kann ich dann alleine eine Steuererklärung machen oder ihn gerichtlich dazu verdonnern lassen, wenn wir eh dort sind...?