Erstlingsausstattung - Schreiben von KV´s Anwältin

  • Mir wurde hier ja über vier Seiten vorgeworfen dass ich KV nicht gefragt hatte. Da ich mir aber zu 99 % sicher war mit ihm darüber gesprochen zu haben, wollte ich es hier auch nochmal los werden.


    Seine RA hängt sich wohl daran auf, dass es günstiger geworden wäre wenn KV sich gekümmert hätte.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ja klar hängt er sich daran auf, deswegen hat er ja 4 Seiten gebraucht um den Mist zu schreiben. Dafür kassiert er ja auch Geld ;)


    Andere Argumente hat er ja offenbar nicht. (Mal so von andere Seite aus betrachtet). Dein Tagebuch ändert da aber auch nichts dran.

  • Sooooooooooo hier mal ein Update.


    Damit das ganze RA Hin- und Hergeschreibe endlich ein Ende hat und ich nicht wieder vom KV als geldgeil tituliert werden möchte, habe ich denn 500,00 Euro ohne andere Anfrage oder so zugestimmt.


    Er wird es auf 3 Raten zahlen und gut ist es. Gewollt hätte ich gerne 750,00 Euro aber was sind 250,00 Euro für meinen Seelenfrieden? :frag

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  • Update:


    KV hatte mir per Mail geschrieben dass er die Erstlingsausstattung nicht in Raten zahlt sondern bis 31.5. (durch Anwälte so festgesetzt) in einer Summe überweist. Es ist bis heute kein Geld eingegangen. :( Ich könnte kot*en.


    Auch der Unterhalt kommt seit März immer später. Ist jetzt bereits einen ganzen Monat in Rückstand :(

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  • Mein Anwalt hat es im März ans Gericht gegeben, da sich bei Nichtzahlen des Unterhalts auch die Rückstände ändern, also fast 1.000 Euro der KV mehr Zahlen muss.


    Aber das dauert alles ewwwwiiiggg.


    Das mit der Erstlingsausstattung geht ja auch schon ein Jahr. :(

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  • Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert....


    Es wurde das 1. Mal gepfändet und KV wird sehr erfreut sein und sicher bald wieder poltern ;)

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  • KV verdient sehr sehr gut. WILL aber einfach keinen Unterhalt zahlen, so ein Schmarrn würde nicht im Gesetz stehen, hat er dem Herrn vom JA gesagt.


    Berechnung erfolgte durch Gericht.

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