Am Donnerstag Gerichtstermin! Hab etwas Angst

  • hallo,ihr lieben!


    habe einen jetzt 18 Monate alten Sohn.Habe mich damals schon vor der Geburt von ihm getrennt,da er mich betrogen und auch die Vaterschaft angezweifelt hatte.Da ich Unterhaltsvorshuss bekomme,wollte das Amt natürlich wissen,wer der Vater ist.Nach vielem hin und her wurde der Vaterschaftstest vom Gericht beantragt und Donnerstag ist Termin.


    Seit der Trennung hatten wir keinen Kontakt mehr.Hatte ihn damals aus dem KH angerufen um ihm zu sagen,dass sein Sohn geboren wurde und auch danach paarmal versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen.Fehlanzeige


    Nun habe ich etwas Angst,dass er doch jetzt Vatergefühle entwickelt und Kontakt zu seinem Sohn will.Denn ich weiß ja,was bei Gericht rauskommt.Und er sagte auch,sollte er der Vater sein,würde er (wegen der Gerichtskosten) die Vaterschaft anerkennen.Denn anderseits müßte er die Kosten selbst tragen.Das heißt,er hätte Mitbestimmungsrecht,oder? Habe ja momentan das alleinige Sorgerecht,da kein Vater in der Geburtsurkunde steht.


    Ich habe ja nichts dagegen,dass er Kontakt zu seinem Sohn hat.Aber hab mich gerade neu verliebt und bin in einer neuen Partnerschaft.Der Kleine hat sich gerade an meinen neuen Freund gewöhnt und sieht ihn auch als Papa...


    Wie soll er da verstehen,dass er einen anderen Papa hat?

  • Nein, er bekommt nicht automatisch das geteilte Sorgerecht.
    Und die Gerichtskosten muss er tragen sofern die Vaterschaft festgestellt wird.


    Der Herr scheint wohl zu glauben das wenn er der Vater ist muss er diese Kosten nicht bezahlen *lol*
    Er hätte diese kosten nicht gehabt hätte das Gericht nicht die Vaterschaft feststellen müssen. Ui, der wird sich freuen *ironie off*


    "Der is wohl auf da Brennsuppn daher gschwommen kommen" Würde man hier sagen.


    Das alleinige Sorgerecht behältst du erstmal. Er müsste das geteilte Sorgerecht erstmal beantragen.
    Und ich vermute dass du dem nicht zustimmen würdest. Er müsste also wieder vor Gericht gehen.


    Zum Thema Vatergefühle...
    Der Vater meines großen, auch Vaterschaftstest bla bla blub...


    1 Kontakt nach Feststellung der Vaterschaft. Kind war da 7 Monate alt.


    2. Kontakt vor ein paar Monaten. Kind war da 11 Jahre alt.


    Zwischendrin, keinerlei Interesse, keinerlei Kontakt..
    Nur während meiner Ehe rief er immer zum Geburtstag des Kindes an.


    Nicht aber etwa um das Kind zu sprechen, nein, es kam immer nur die Frage
    ob mein Mann nicht endlich das Kind adoptieren möchte :laber


    Ach ja, vor paar Monaten das große Versprechen "Ich komm jetzt öfter, ich ruf jetzt öfter an, ich schreib dir mal"


    Das war im Februar.. Seit dem wieder nüscht.


    Allerdings wäre es deinen Kind zu wünschen das der Vater sich wandelt und nun doch Kontakt zu seinen Kind aufnimmt und
    Umgänge regelmäßig wahr nimmt. Das ist nämlich auch gut und wichtig für das Kind.
    Ich hätte es mir für meinen großen sehr gewünscht.

  • Hallo :wink ,


    eine nicht einfache Situation... Aber ich würde immer gegenüber meinem Kind mit der Wahrheit handeln. Es ist okay, wenn Du einen neuen Partner hast und er evtl. der "Ersatzvater" ist, allerdings hat der leibliche Vater auch ein Recht auf Umgang mit seinem Kind etc.. Auch wenn sein Verhalten, so wie Du es beschrieben hast, unter aller S..... ist! Vielleicht könnt ihr Euch ja erneut zusammensetzen und gemeinsam (auch mit Deinem neuen Partner) eine Lösung finden. Aber ich würde meinem Kind nichts falsches vorspielen. Die Wahrheit kommt früher oder später immer heraus und dann ist es meistens noch viel schlimmer und vor allem ist das Vertrauen weg....


    Meine Tochter kennt ihren leiblichen Vater auch nicht, aber sie weiß dass es da jemanden gibt. Sie kennt ihn nur von Fotos. Er selber hat kein Interesse.... Bin seit meinem 5 SSM allein erziehend, habe aber eine Familie & Freunde, die immer hinter mir standen :love . Wie gesagt, die Meinungen gehen hier echt auseinander. Ich durfte mir oft von Aussenstehenden Vorwürfe anhören, weil ich von Anfang an meine Tochter mit der Wahrheit konfrontiert habe. Sie bekäme psychische Probleme etc.. Ich selber bereue es keines Falls und bin froh, dass ich von Anfang offen mit dem Thema umgegangen bin. Denn wann ist/wäre der richtige Zeitpunkt? Mit 18? NEIN.... :wow Und psychische Probleme hat sie mit jetzt fast 10 Jahren auch keine!!!


    Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen, dass Ihr eine Lösung findet und dass es nicht im Streit ausartet!


    LG und Kopf hoch

  • Hi,

    Der Kleine hat sich gerade an meinen neuen Freund gewöhnt und sieht ihn auch als Papa...

    na dann müßte er sich an den "richtigen" Papa gewöhnen.
    Sollte es so kommen, so steht dem gemeinsamen SR auch nix im Wege.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Du behältst das alleinige Sorgerecht mindestens solange bis der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht beantragt.


    Ich habe ja nichts dagegen,dass er Kontakt zu seinem Sohn hat.Aber hab mich gerade neu verliebt und bin in einer neuen Partnerschaft.Der Kleine hat sich gerade an meinen neuen Freund gewöhnt und sieht ihn auch als Papa...


    Wie soll er da verstehen,dass er einen anderen Papa hat?


    Wenn der Vaterschaftstest ergibt, dass derjenige der Vater ist, dann hat das Kind nunmal nur einen rechtlichen Vater. Ob er Deinen Freund dann noch als sozialen Vater sieht, wird sich alles noch zeigen. Aber als rechtlicher Vater hat Dein Ex bestimmte Rechte, daran wirst Du nichts ändern können. Je eher Du bereit bist, diese Rechte zu akzeptieren, desto eher kann sich alles einspielen.

  • Wie gesagt,ich habe nichts dagegen,dass er Kontakt zu seinem Kind hat.darum geht es mir auch gar nicht...


    Aber für meinen Sohn ist er ein fremder.Klar,das JA sagte mir bereits,dass (sollte er Umgang wollen) erst erstmal zum betreuten Umgang kommt.Der Kleine ist halt noch so klein...


    Hab ja noch einen 12 Jährigen Sohn.Dessen Vater hat sich nie um ihn gekümmert.Mein Sohn weiß,dass er einen Vater hat,hab ihm das schon im Kindergarten erzählt als er mich gefragt hat,warum sein Vater ihn nicht vom Kindergarten abholt...Ich bin auch dafür,den Kindern frühzeitig die Wahrheit zu sagen...


    Auch das JA sagte,dass der Kleine psychisch viel zu klein ist um damit konfrontiert zu werden, "2" Väter zu haben und man gerade dieses Thema langsam angehen muß...Steh ja schon seit Monaten in Kontakt mit dem JA...Ich meine,der leibliche Vater kann nicht jetzt nach 18 Monaten ankommen und sagen: ,,Hi Kleiner,ich bin dein richtiger Vater."


    Aber vielleicht kümmert er sich ja so um seinen Sohn,wie auch um sein anderes Kind.Alle paar Monate sehen.Sein anderer Sohn ist mittlerweile ca 4 und kennt auch nur den jetzigen Freund seiner Mutter als Papa...Der leibliche Vater ist ein Onkel,den er ab und zu mal sieht

  • Ich meine,der leibliche Vater kann nicht jetzt nach 18 Monaten ankommen und sagen: ,,Hi Kleiner,ich bin dein richtiger Vater."


    Wenn er der Vater ist, dann kann er das schon. Allerdings wäre das alles andere als einfühlsam.


    Ich habe jetzt aber verstanden, dass bei Dir nicht Grundsätzliches gegen den Umgang spricht, oder dass Euer Sohn seinen Vater kennenlernt und ihn dann auch als Vater bezeichnet. Danke für die Klarstellung. Ja, Euer Sohn ist noch klein, lass sich die Dinge doch erst entwickeln und dann sieh, wie Euer Sohn mit seinem Vater zurecht kommt. Ich bin mir sicher, Du wirst das schaffen und vielleicht kriegt der Vater ja auch die Kurve und kümmert sich verantwortungsvoll im Rahmen seiner Möglichkeiten ums Kind.

  • Und die Gerichtskosten muss er tragen sofern die Vaterschaft festgestellt wird.


    Und immer wieder weise ich darauf hin, dass er die Kosten nur trägt, wenn er zahlungsfähig ist. Ist er es nicht, die Mutter ist es aber, dann wird sie die Kosten für das Verfahren (ca. 3000EUR) zahlen müssen und mittels Titel versuchen von ihm zurück zuholen. (Genauer gesagt... es klagt eigentlich ja das Kind, also muss die Mutter als gesetzliche Vertreterin die Kosten für das Kind vorstrecken, wenn sie zahlungsfähig ist)

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Und immer wieder weise ich darauf hin, dass er die Kosten nur trägt, wenn er zahlungsfähig ist. Ist er es nicht, die Mutter ist es aber, dann wird sie die Kosten für das Verfahren (ca. 3000EUR) zahlen müssen und mittels Titel versuchen von ihm zurück zuholen. (Genauer gesagt... es klagt eigentlich ja das Kind, also muss die Mutter als gesetzliche Vertreterin die Kosten für das Kind vorstrecken, wenn sie zahlungsfähig ist)


    Hm, bei mir lief das damals übers Jugendamt und ich musste nichts zahlen oder vor strecken.
    Der Vater war erst wesentlich später Zahlungsfähig.


    Aber ok, das ist auch schon eeeeewig her (11,5 Jahre)

  • Hm, bei mir lief das damals übers Jugendamt und ich musste nichts zahlen oder vor strecken


    Dann hast du (bzw. dein Kind als Kläger) sicher PKH bewilligt bekommen?! :hae:

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Dann hast du (bzw. dein Kind als Kläger) sicher PKH bewilligt bekommen?! :hae:


    Kann ich dir nicht sagen.
    Ich musste damals nur dem Jugendamt mitteilen wer der Vater ist.


    Den Rest hat alles komplett das Jugendamt gemacht und ich musst auch nichts unterschreiben außer den Antrag auf Beistandschaft
    scheint heutzutage alles ein wenig komplizierter zu sein?

  • Ich kann das bald nicht mehr lesen: Der Vater, dem sein Kind 18 Monate lang egal ist, hat Rechte :kotz Und was ist mit Pflichten????

  • Ich kann das bald nicht mehr lesen: Der Vater, dem sein Kind 18 Monate lang egal ist, hat Rechte :kotz Und was ist mit Pflichten????


    Das wäre wünschenswert das dies gleichermaßen in die Waagschale geworfen wird. Das ist aber leider nicht die Realität.

  • Ich kann das bald nicht mehr lesen: Der Vater, dem sein Kind 18 Monate lang egal ist, hat Rechte :kotz Und was ist mit Pflichten????


    Auch wenn Du es nicht mehr lesen kannst, es ist so. Von den Pflichten war hier nicht die Rede, aber ich stimme Dir vom Grundsatz her zu, der Vater sollte auch die mit der Vaterschaft verbundenen Pflichten übernehmen. In so eine Rolle kann man aber auch hereinwachsen.


    Etwas OT, aber was sagst Du zu den Müttern, wo nach 10 Jahren plötzlich ihre Muttergefühle anscheinend verschwinden? Bei allem oftmals berechtigten Ärger gegenüber bestimmten Vätern, es sind immer Einzelfälle und diese gibt es auch auf Mutterseite!

  • Genau das ist das Problem. Alle reden von Rechten, aber die Pflichten haben Vorrang, weil das Kind auf die Eltern angewiesen ist. Und egal ob der Vater oder die Mutter den Pflichten nicht nachgeht. Einfach :kotz

  • Ja, alle haben Rechte und Pflichten, Vater Mutter und Kinder, Großeltern und viele andere auch. Rechte und Pflichten sind gleichberechtigt, warum sollen Pflichten mehr wiegen? Oder meinst Du nur speziell die Pflichten der Eltern, dann solltest Du das auch sagen.


    Väter und Mütter sind Menschen und Menschen tendieren dazu, auch mal Fehler zu machen. Ich finde es besser, mal einen Fehler zu machen, dies auch einzusehen und daraus zu lernen als immer die "Heiligkeit" in Person zu sein.


    Anonsten kannst Du ja gerne weiter :kotz

  • die Pflichten haben Vorrang, weil das Kind (besonders Baby)auf die Eltern angewiesen ist! Wo war der Vater 18 Monate lang? Lag er etwa in Koma? Oder wollte er einfach nicht wissen was sein Kind alles braucht? Es ist doch ganz bequem: ich weiß von nichts und gut so.

    Einmal editiert, zuletzt von Maja73 ()