Hilfe, kappiere nixx :(

  • Hallo,


    Anfang Juli habe ich entschieden, mich von meinem Mann zu trennen. Da wir im Dezember 2011 ein Haus gekauft haben, war seiner Lieblingsaussage "Eine Scheidung lohnt sich gar nicht mehr"...
    Zu dem damaligen Zeitpunkt schrieb ihm meine Anwältin, muss er 327 € Kindesunterhalt bezahlen. Das hat er nicht gemacht, weil wir in diesselbe Wohnung gewohnt haben und hat einfach nicht glauben wollen, dass wir ab Anfang Juli getrennt sind. August bin ich mit mein Kind umgezogen, in eine Mietwohnung, er ist umgezogen in unseren gemeinsamen Haus. In August hat er auch kein KU bezahlt, da hat er ASR beantragt unter einstweiliger Anordnung. So hatten wir am 13 September Anhörungstermin, und sein Antrag wurde zunächst abgelehnt. Bis zu dieser Zeitpunkt hat er auch kein KU bezahlt, "da es nicht sicher ist, mein Kind bleibt bei mir"-
    Ende September hat mein RA Kinderunterhalt bei dem Gericht beantragt. Ende Oktober bekomme ich ein Brief von der Anwältin, mit mehrere Anhängen: Beschluss vom Sitzung am 13.09: wg. ASR, und vom Amtsgericht noch 2 Schriftstücke, in einem wurde mein Mietvertrag zum Vorlegen verlangt, in den anderen stand, dass der KV nicht unter der angegebene Adresse zu finden war....Meine RA hat mich auf diese Sache nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht und ich habe nicht sofofrt geckeckt: mein Mann ist auch umgezogen, neue Adresse usw...
    Inzwischen Zeit hat mein Ex angefangen KU zu zahlen, weniger als beantragt, aber immer hin, hat etwas bezahlt....dennoch erklärte mir meine RA, das Antrag läuft trotzdem weiter, da sie noch ein Jugendamt Urkunde beantragt hat....(Ich selber habe kein Schrift von ihr bekommen)
    Ende November rief ich bei Anwältin, fragte was geht ab, geht es etwas mit der Unterhaltsantrag oder nicht, so konnte ich merken, sie hat die Adresse von mein noch EM nicht.... ich gebe ihr die Addresse unseren gemeinsamen Hauses, und warte...
    Da die Kommunikation mit ihr recht schwierig ist, und die ganze Geschichte mich verrunsichert, telefonierte ich und besuchte ein anderen RA. Der riet mir ab, im Moment mein Anwalt zu wechseln, da sie Verfahrenskostenshilfe beantragt hat... Er meinte, er würde noch Nutzungsanteile für das Haus beantragen...
    ...Es ist alles so Fach Chinesich für mich...Habe dann mit Anwältin telefoniert, sie meinte, ja, ich habe Recht, sie wird meinem Mann noch einmal schreiben...
    Letzte Woche bekomme ich wieder ein Brief von ihr, und da verstehe ich gar nichts:


    - Anlage 1, Amtsgericht bewilligt Verfahrenskostenhilfe
    - Anlage 2 Antrag vom Anwalt meines Mannes, um die Zurückweisung von Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (???) mit der Begründung, mein Mann verdient 2300 monatlich, zahlt 500 Raten fürs gemeinsamen Haus, also bleiben ihm ca. 1750 und davon zahlt er ab August 290 KU (also er hat im Okt KU rückwirkend bezahlt).
    und dann schreibt er am Ende (Bitte um Übersetzung :))

    ein Zuschlag durch Einstufung in eine höheere Verdienstgruppe ist weder gerechtfertigt noch angemessen, da dem Antragsgegenerein Nettoeinkommen von 1450 verbleibt und dieses auch dringend benötigt. Ganz abgesehen davon hat die Antragsstellerin außergerichtlich auch keinen höheren KU geltend gemacht


    ich verstehe nichts was er da meint...
    ich verstehe nichts wass ist mit diese Nutzungsanteile von Haus


    und nun kommt wieder Brief mit Antwort meiner Anwältin:
    ...wg KU erwidern wir auf dden Schriftsatz vom 23.11 wie folgt:
    ...es übersieht der Antragsgegner, dass im Hinblick auf das Wohnen im eigenen Haus auch ein Wohnwert anzusetzen ist, der mit monatlich mindestens 500 € im Ansatz zu bringen ist , sodass letztendlich hier sich die Beträge aufheben (monatliche Schuldraten 500) und nicht von einem bereinigten Netto einkommen in Höhe von 1750 ausgegangen werden kann. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der AGegner nur gegenüber einem Kinmd zum Unterhalt verpflichtet ist, sodass eine entsprechende Heraufgruppierung nach der DD Tabelle gerechtfertigt ist...



    Bitte Hilfe, übersetzt mir in einfache Worte, kappiere nixx :) und habe mir die Mühe gegeben diese Thema, so klar wie möglich darzustellen, bin mir aber nicht sicher, dass ich es geschafft habe :(


    Noch dazu, beängstigt mich jede weitere Gedanke...Wie geht es weiter mit das Haus, mit Scheidung, mit Alles...
    Will alles hinter mir haben, und eventuell, sofort in den Süden auswandern :))


    Lieben Dank im Voraus, Alina

  • eigentlich ist es ganz einfach ...


    dein fast-ex-mann möchte nur 290 unterhalt fürs kind zahlen und deine anwältin möchte (etwas) mehr, weil, wenn dein
    ex im haus wohnt,
    die raten fürs haus nicht (vollständig) bei der unterhaltsberechnung berücksichtigt (vom einkommen abgezogen) werden können...


    ddt=düsseldorfer tabelle
    dort kannst du die kindesunterhaltsberechnungen nachlesen:


    http://www.treffpunkteltern.de…duesseldorfer-tabelle.php

  • ich verstehe nicht die Verbindung zwischen Nutzungsanteile ??? und KU.
    Und ich habe ein ganz schlechtes Gefühl, da sie mir eigentlich nichts erklärt :((


    Was meint ihr?


  • ich verstehe nicht die Verbindung zwischen Nutzungsanteile ??? und KU.

    http://www.anwalt24.de/beitrae…es-haus-nach-der-trennung


    http://www.rechtsanwalt-kasperek.de/trennung_unterhalt


    "nutzungsanteile" bedeutet wohl, dass du, wenn er im gemeinsamen haus wohnt, von ihm sowas wie "miete" bekommen müsstest... :hae:


    sorry, bin da nicht bewandert...


    bekommst du trennungsunterhalt?


    http://www.asp-rechtsanwaelte.…lt/trennungsunterhalt.htm

  • Ich versuch es mal aufzuschlüsseln:


    Also er zahlt der zeit 290€, aufgrund seines gehaltes (ausgehend von 2300€) sollte er 320 zahlen. Er versucht, dass ihm die Ratenzahlungen fürs Haus vom Netto abgezogen werden zumindest den Anteil, den du zahlen müßtest. Deine Anwältin versucht dem Gegnzuhalten, dass er ja noch in dem Haus wohnt und damit deinen Anteil mitnutzt, dein Anteil der Ratenzahlung als "Miete" gewertet werden sollte und daher nicht von seinem Gehalt abzuziehen sei, er somit in die Höhere Gruppe (also 320) einzugruppieren sei.
    Außerdem wird der Prozesskostenhilfe wiedersprochen, weil du nicht versucht hast die Sache außergerichtlich zu regeln.


    Ich würde dir empfehlen zeitnah mit ihm die anderen Sachen also Haus etc zu regeln.

  • Lieben Dank für euren Antworte,


    Ich bekomme kein Trennungsunterhalt, das ist für mich auch so OK, ich arbeite und komme zurecht mit mein Gehalt.
    Nur jedes mal wenn ein Brief von Anwältin eintrifft, fängt es an, mir schlecht zu sein :)


    Nun, schon geklärt mit dieses KU...


    Wie geht es aber weiter? im Grundbuch sind wir beide eingetragen, im Haus wohn er und erzählt meinem Sohn, er wird lebenslängliches Wohnrecht für seine Eltern beantragen, sie sollen ihre Wohnung verkaufen und somit kann er das Haus behalten...Ist es alles so einfach?


    Weil ich in eine Mietwohnung mit unser Sohn umgezogen bin, steht schon fest, er wird in das Haus bleiben?

  • Die Frage wegen dem Haus, solltet ihr klären, wie ihr das macht.
    Kannst du das Haus alleine halten und ggf deinen Ex auszahlen? Wenn nein, kannst du es nicht behalten, dann muß er überlegen, ob er es behalten kann, wenn er da seine Eltern mit ins Boot nimmt kann es sogar gut sein. Dann müßte er dich auszahlen, also Der Wert des Hauses wird geschätzt, die noch daraufbefindlichen Schulden abgezogen und vom Restwert steht die dann die Hälft zu. Das müßte man dann alles per Notar klären lassen, und damit dann auch, dass du aus den Kreditverträgen rauskommst und dann eben auch aus dem Grundbuch ausgetragen wirst. Ich würde mich denke ich nicht darauf einlassen, dass du ihm deine Hälfte vermietest (Nutzungsüberlassung).


    Solltest du selbst auch in dem Haus wohnen wollen und es dann auch bezahlen können, müßt ihr euch einigen ggf per Gericht. Aber ich glaube du hattest geschrieben, dass du auswandern willst, oder? (Bedenke dabei, dass der KV das unterbinden kann, zumindest, dass euer Kind mitzieht)


    Wenn keiner von euch beiden das Haus halten kann oder will, wird es verkauft, die Schulden bezahlt und der Resterlös hälftig aufgeteilt.

  • Liebe Schnuck :)


    Das mit "auswandern" war nur mein inneren Wunsch zum Urlaub in Gedanken:)


    Was das Haus betrifft, es ist sehr schwierig mit ihm zu reden, darüber zu diskutieren...
    Aber in dem Fall, dass ich ihm auszahlen konnte, wie / wer entscheidet bei wem das Haus bleibt? Weil mein noch EM wird sich zu keiner Einigung zu meinen Günsten einlassen...
    Er wird von sich selbst auch kein fairen Vorschlag über "wie es weiter geht" machen...

  • Dann stellt sich die Frage, ob sich der Streit auch in hinblick darauf, was dieser für die Kinder bedeuten würde, sich lohnt. Ich würde wahrscheinlich das Haus an sich für mich abschreiben. Ihn aber dazu verpflichten mich auszuzahlen. Also mir meine Hälfte abzukaufen, außerdem muß er die auch einen Teil der Möbel überlassen bzw ggf abkaufen. Welchem Wert das enspricht wird ein Gutachter schätzen. Wenn er das ablehnt, wäre dann die einzige Alternative wie gesagt das Haus zu verkaufen. Also hätte er ne Wahl, die er treffen muß. Da er ja, wenn er schon am Unterhalt sparen möchte, sehr spasam zu sein scheint, sollte ihm daran gelegen sein, die Dinge außergerichtlich zu klären.
    In wie weit ist es für euch möglich gemeinsam (ggf mit euren jeweiligen Anwälten) einen Scheidungsfolgevertrag zu erstellen, in dem alles was das Haus, Unterhaltsfragen etc geregelt wird.