Ändert sich irgendetwas durch Heirat des KV?

  • Guten Abend,
    ich hab gerade über facebook erfahren, dass der Vater meines Kindes am Wochenende wieder geheiratet hat.
    Hat das per se irgendwelche Auswirkungen auf seine Rechte und Pflichten?
    Ich habe von Anfang (=Geburt) an das alleinige Sorgerecht, er hat seine Tochter (jetzt fünfeinhalb) in ihrem Leben bis jetzt genau dreimal gesehen: mit knapp 3 einmal, mit gerade 4 einmal, und dieses Jahr mit eben 5 auch einmal. Wir haben praktisch keinen Kontakt. Er meldet sich nicht, ich mich aber auch nur, wenn ich ihm hin und wieder etwas mitteilen möchte (zur Hochzeit gratulieren z.B. *g*, nein, oder doch auch, aber ich meine, so Infos über sein Kind eben).
    Irgendwann im Frühsommer schrieb er mir mal, er (und seine Freundin, jetzt Frau) würde die Kleine gerne mal für ein Wochenende zu sich holen diesen Sommer. Woraufhin ich ihn dann fragte, wie er sich das vorstelle und ob er nicht der Meinung wäre, er solle das Kind erstmal kennenlernen... und das Kind seinen Vater. Da hatte sie ihn schon > 1 Jahr nicht gesehen. Er war noch nie hier. Schrieb aber in der gleichen Nachricht, dass er sie nächstes Jahr auch mal eine Woche zu sich holen wolle - damit ich mal in Ruhe Urlaub machen kann! (hä???).
    Er bezahlt, nachdem ich anfänglich einen Anwalt einschalten musste, den Mindestunterhalt für sie. Er ist selbständig, und ich sage nichts weiter dazu.
    Nun frage ich mich aber, ob sich durch die Heirat irgendetwas ändert?


    Und ich habe noch eine Frage: nächstes Jahr wird das Kind (ich kann nicht schreiben "unser", denn es gibt da kein "wir", will aber auch nicht schreiben "mein Kind", denn er ist und bleibt ja ihr Vater) schulreif. Ich schaue mir gerade zwei Schulen an und werde dann für mich (und sie) meine Entscheidung treffen. Meine Idee ist, ihn darüber zu informieren, gerne auch begründet, wo ich möchte, dass sie zur Schule geht. Was, wenn er - wider Erwarten, denn bislang hat er sich nie in keinster Weise zu sowas geäußert und auch niemals nachgefragt - mit der Wahl nicht einverstanden ist? Muss ich darauf Rücksicht nehmen?


    Ich danke Euch schonmal....


    LG
    Lila

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    Vertrauen ist das Gefühl, einem Menschen sogar dann glauben zu können,
    wenn man weiß, dass man an seiner Stelle lügen würde.


    (Henry Louis Menecken)
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  • Was, wenn er - wider Erwarten, denn bislang hat er sich nie in keinster Weise zu sowas geäußert und auch niemals nachgefragt - mit der Wahl nicht einverstanden ist? Muss ich darauf Rücksicht nehmen?


    Nein,da du alleinige Sorge hast


    Du solltest das JA darüber informieren,das du Kenntnis über die Heirat hast und das ggf mehr Einnahmen vorhanden sind.

  • ok, danke!
    @ Lena: er ist selbständig.. er erhält keinen Lohn ;-) Und das, was er bekommt.. war immer schon so wenig, dass er eigentich nur 20,- bezahlen wollte :nanana
    Seine Angetraute ist auch selbständig. Wieviel sie arbeitet und verdient, entzieht sich meiner Kenntnis. Geht mich ja wohl auch nichts an.

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    (Henry Louis Menecken)
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  • Ersteinmal finde ich es nett von Dir, das du ihn darüber in Kenntniss setzen möchtest, auf welche Schule Sie gehen soll. Er kann dagegen Einwände haben wie er will, du hast das Sorgerecht. Außerdem, er kennt sie ja gar nicht, wie will er dann entscheiden können auf welcher Schule sie gut aufgehoben ist.


    Seine erneute Heirat sollte keine Auswirkungen haben.


    Sein Interesse klingt so, als wenn er vor seiner jetzt Frau gut dastehen wollte.