Muss man einem Erziehungsggutachten zustimmen?

  • Hallo!


    Habe folgendes im Internet gefunden. Nun meine Frage, muss man einem Erziehungsgutachten zustimmen?



    Bundesverfassungsgericht: Familiengerichtliche Gutachten dürfen nicht erzwungen werden




    Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.2009, 1 BvR 683/09 stellt das Gericht fest:


    [...]
    Denn
    die Mitteilung lässt befürchten, dass das Amtsgericht von einer
    Verpflichtung der Kindesmutter zur Mitwirkung bei der Begutachtung
    ausgeht. Dies
    stünde nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.


    Danach
    fehlt es an einer den mit der Exploration verbundenen Eingriff in den
    Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in
    Verbindung
    mit Art. 1 Abs. 1 GG) rechtfertigenden
    verfassungsrechtlich gebotenen klaren und unmissverständlichen
    gesetzlichen Grundlage (BVerfGK 1, 167 <170 ff.». Das

    Gericht hat daher keine Befugnis, die Untersuchung der Beschwerdeführerin zu 1)
    zu erzwingen.


    Bedenken
    begegnet auch der Hinweis, das Gericht könne bei mangelnder Mitwirkung
    an der Begutachtung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung davon
    ausgehen,
    dass die Kindesmutter erziehungsungeeignet und -unfähig sei. Denn
    dies deutet darauf hin, dass das Amtsgericht den Charakter des
    vorliegenden

    Sorgerechtsverfahrens als ein Verfahren der
    freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Amtsermittlungsgrundsatz übersehen
    hat. Infolge der damit verbundenen Ermittlungspflicht des Gerichts ist
    den Beteiligten keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast)
    auferlegt (vgl. Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl. 2006, §


    12
    Rn.
    13). Zudem geht das Amtsgericht offenbar davon aus, der Kindesmutter
    obliege die Feststellungslast für ihre Erziehungseignung und
    -fähigkeit. Dies entspricht jedoch nicht der Rechtslage. Zwar richten
    sich die Folgen der Nichtfeststeilbarkeit einer Tatsache im
    Amtsermittlungsverfahren nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast
    (Feststellungslast) (vgl. Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Auf!.

    2006, § 12 Rn. 13).


    Kann
    in einem Verfahren nach § 1666 BGB aber der gesetzliche Tatbestand für
    den Grundrechtseingriff, nämlich die Gefährdung des Kindeswohls
    und
    das Fehlen von Gefahrabwendungswille und -fähigkeit der Eltern, nicht
    festgestellt werden so müssen entsprechende Maßnahmen unterbleiben (vgl.

    Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Auf!. 2006, § 12 Rn. 15).Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden alle Gerichte und Behörden:




    § 31 BVerfGG
    66 Gesetze verweisen aus 67 Artikeln auf § 31

    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die
    Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und
    Behörden.

    (2) In
    den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen
    des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit
    dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt.
    Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht
    vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die
    Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im
    Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die
    Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.

    Quelle: § 31 BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz Gesetz über das



    FAZIT:
    Keinem Gericht ist es gestattet eine Person gegen ihren Willen
    "zwangsbegutachten" zu lassen, solange hierfür keine gesetzliche
    Grundlage vorliegt. Eine Zwangsbegutachtung stellt einen Eingriff in
    das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Auch das neue FamFG bietet
    keine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsbegutachtung.



    Das
    Bundesverfassungsgericht stellte mit dieser Entscheidung noch einmal
    klar, dass nicht Eltern für Ihre Erziehungsfähigkeit beweispflichtig
    sind (welche ohnehin mit seriösen wissenschaftlichen Methoden nicht
    festzustellen ist), sondern dass Jugendämter in der Beweispflicht
    stehen, wenn sie glauben, dass die elterliche Erziehung das Kindeswohl
    gefährdet.


    Übrigens: Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind für Gerichte und Behörden verbindlich.


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    Labels: Psychologische Gutachten, Zwangsbegutachtung, Zwangsbegutachtung und Persönlichkeitsrech

  • Habe folgendes im Internet gefunden. Nun meine Frage, muss man einem Erziehungsgutachten zustimmen?

    Hast du denn irgendwas zu verberegn?
    Warum willst du denn nicht zustimmen?
    Ich finde die Ablehung der Zustimmung sagt mehr aus als das Gutachten :ohnmacht:


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hallo Chaos...,


    worum geht es Dir denn hier?


    Sollen wir eine allgemeine Diskussion über die Entscheidung des 'Bundesverfassungsgerichtes führen oder hast Du ein konkretes Anliegen?


    Der Kater :brille


    P.S.: Die Zustimmung für ein entsprechendes Gutachten ist nicht erforderlich. Es geht eher darum, ob Mitwirkung erzwungen werden kann. Wenn nicht mitgewirkt wird, kann der Gutachter auf anderen Wegen zu einem Ergebnis kommen (z.B. Teilnahme an einer Verhandlung, Gespräch mit den Kindern ...etc..)

  • Mein Ex hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, und jetzt soll ein Erziehungsgutachten über mich, meinen Mann und ihn erstellt werden. Was ich zu diesen Gutachten im Internet lese, lässt mich zu dem Schluß kommen, das das alles sehr fragwürdig ist und man im Prinzip nicht wirklich feststellen kann, ob man erziehungsfähig ist oder nicht. Ich habe nichts zu verbergen. Mein Ex behauptet auch, ich hätte eine Waschzwang, der sich angeblich auf die Kinder überträgt. Das soll in dem Gutachten auch festgestllt werden. Ich habe aber keinen Waschzwang und kann mir auch nicht vorstellen, das man sowas in einem Erziehungsgutachten feststellen kann. Und was ist, wenn man da durchfällt?

  • Wenn du dem Gutachten nicht zustimmst bist du IMHO schon durchgefallen..
    Sieh es doch mal ganz entspannt und positiv.
    Du bist UET.


    Durch dieses Gutachten kannst du nur gewinnen.
    Bestenfalls ist das der Weg zum BET.


    Also nicht lange hinterfragen sondern zusagen.


    Bleiben nur die Kosten des Gutachtens noch offen.
    Sowas kostet locker 5.000 bis 8.000 EUR.
    Daher evtl. zuerst PKH beantragen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • UET und BET?


    PKH wurde beantragt, doch heißt ja nicht, das man die nicht in Raten zurückzahlen muss. Und warum gibt es diesen Gerichtsentscheid vom Bundesverfassungsgericht, wenn es dann heißt, das, wenn man nicht zustimmt, schon durchgefallen ist. Ich lese immer, bei so einem Erziehungsgutachten wird aufSauberkeit in der Wohnung geachtet. Bei mir wird das dann wohl so ausgelegt, wenn es sauber ist, habe ich einen Waschzwang, wenn nicht suaber, ist man ne Dreckschlampe.
    Ich habe ne Anwältin, die vertritt aber nur mich. Sollte Sie meinen Mann auch besser vertreten. Der würde aber sicher kein PKH bekommen, weil dazu verdient er zuviel.

  • UET und BET

    Umgangselternteil und Betreuungselternteil


    doch heißt ja nicht, das man die nicht in Raten zurückzahlen muss.

    Ja klar, aber besser als 8.000 EUR auf einen Schlag. IMHO sind 8.000 EUR zwar teuer aber ein Kind kann nicht mit Geld aufgewogen werden.


    wenn es dann heißt, das, wenn man nicht zustimmt, schon durchgefallen ist.

    ICH sage das. SOnst niemand. Aber es ist halt so... Erziehungsgutachten ist die letzte Möglichkeit die Erziehungsfähigkeit zu überprüfen. Widersetzt du dich dem, dann kann deine Erziehungsfähigkeit nicht geprüft werden und alles bleibt wie es ist...


    Ich lese immer, bei so einem Erziehungsgutachten wird aufSauberkeit in der Wohnung geachtet. Bei mir wird das dann wohl so ausgelegt, wenn es sauber ist, habe ich einen Waschzwang, wenn nicht suaber, ist man ne Dreckschlampe.

    Bullshit ;)
    Es geht nicht um sauber oder dreckig. Zwischen "sauber" und "Waschzwang" liegen Welten. Kennst du Mr. Monk :D ?


    Es geht vielmehr um ALLES. Sprich, wo können sich die Kinder optimal entfalten und entwickeln. Wo werden sie gefördert und wo haben sie ein lebenswertes Leben iin einem warmen, liebevollen Zuhause. Das wird nicht am Putzen festgemacht. Sondern eben auch an deiner persönlichen Einstellung. Wenn du sagst "Ja, bei mir bleibt auch mal die Hausarbeit liegen, damit ich mich in meiner knappen Freizeit den Kindern widmen kann." ist das auch gut. Putzen geht nicht immer vor und die Kinder gehen auch nicht immer vor. Auf das gesunde Mittelmaß kommt es an.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Das Thema zieht sich ja nun schon seit Monaten. Auch wenn ich verstehen kann das man nicht gerne "geprüft" wird, so würde ich zumindest dem ganzen offen gegenüber stehen. Es kann nur von Vorteil sein wenn die Fronten so sehr verhärtet sind, das man zeigt schaut her ich habe nichts zu verbergen.


    Keiner mag wohl wirklich gerne Fremde bei sich haben und sich auf die Finger schauen lassen. Nur wenn du weiterhin so blockierst könnte es leicht den Eindruck erwecken das wirklich was dran ist an den Dingen die dein Ex da so von sich gibt. Alleine deswegen würde ich alle Hebel in Bewegung setzten und mit JA, Familienhilfe usw zusammen arbeiten. Ich würde das nicht auf mir sitzen lassen und alles dafür tun damit dann die Wahrheit rauskommt das es eben alles Lügen sind. Wie soll sich denn ein Gericht ein Bild von etwas machen und entscheiden wenn Vater sagt das ist blau und Mutter sagt ne das ist rot?


    Also warum wehrst du dich so wehement dagegen? Was befürchtest du was passieren kann? Könntest du damit leben das dein Ex mit dem ganzen durchkommt und die Kids zu ihm kommen würden weil du dem ganzen nicht zugestimmt hast? So kannst du doch Einfluss darauf nehmen. Von daher kann ich dich nicht wirklich verstehen :frag

  • Ich kann es schon Verstehen , den im PRinzip dreht es unsere Rechtssystem etwas auf dem Kopf man wird etwas beschuldigt und muss seine Unschuld besweisen das kann eigentlich nicht sein
    allerdings würde ich anders handeln und wohl auch mit spielen denn zwischen Recht haben und Recht bekommen kann es schon mal einen Unterschied geben.
    Wenn nicht diese Anschuldiung im Raum wäre und ein Gutachter das sache nur anschauen würde um ein entscheidung wo die Kinder leben sollten zu erleichtern könnte man das vieleicht etwas
    Entspanter sehen.

  • Ja leider ist es so das man sich meist erstmal beweisen muß und der Schuldige ist auch wenn man vielleicht gar nichts getan hat. Das nagt natürlich an einem. Hier scheint es aber ja so zu sein das sowohl Vater, JA und Schule sagen das was nicht ok ist. Da jetzt zu verweigern finde ich einfach den falschen Weg.

  • Chaosfamily,


    Deine Denke finde ich zu schwarz-weiss.


    Nein, zustimmen musst Du nicht, aber dann hast du auch keine Möglichkeit, auf das Gutachten Einfluss zu nehmen.


    An Deiner Stelle würde ich also lieber mitwirken wollen, als hinterher vielleicht vor ganz unbegründete Fakten gestellt zu werden. Es geht doch um Deine Kinder.....

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Also in der Schule ist alles in Ordnung, mit der Direktorin habe ich am Montag gesprochen, die sagte: "Man müsse ja nichts suchen, wo nichts ist." Kinderarzt würde sicher ähnliches berichten, da habe ich nichts zu befürchten.
    Wie soll denn so ein Gutachter feststellen, das ich einen Waschzwang habe. Ich meine Erziehungsgutachten ist das ein, aber einen Waschzwang festzustellen innerhalb paar Stunden wo der mich dann mal sieht, sehe ich recht skeptisch.
    Mein Ex hat übrigens ein Alkoholproblem, was ich auch scon beim JA ansprach, dem wurde aber gar keine Beachtung geschenkt, weil es dem JA wohl darum geht, mir was anzuhängen.

  • Wenn Du nichts zu befürchten hast, dann bleib doch locker.


    Das JA will niemandem etwas anhängen, das ist für das Kind da, bzw. dass es dem Kind gut geht. Wenn es dem Kind bei Dir gut geht, dann ist auch das JA zufrieden und beruhigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Also,


    wenn bei Dir alles in Ordnung ist, dann lehne Dich entspannt zurück, lasse für eine kurze Zeit fremde Menschen Einblick in Euer Familienleben haben und damit wäre dann der Punkt Erziehungsfähigkeit von Deiner Seite aus schwarz auf weiss geklärt.


    Ich wurde auch übrigens als erziehungsunfähig angeprangert und heraus kam das komplette Gegenteil: bei mir ist alles in Ordnung, bloß dem KV wurde verminderte Erziehungsfähigkeit attestiert. :pfeif


    Das Gutachten ist sozusagen der bildliche ausgestreckte Mittelfinger...... ;)

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

    Einmal editiert, zuletzt von stubenhai ()

  • Und wie läuft den so ein Gutachten ab? Wann geht das denn los und wie lange dauert es? Ob mein Mann das besteht glaube ich nicht, er hat die letzten 20 jahre allein gelebt und hatte vorher keine Kinder. Er sagt auch, das er alleine sich nicht um die Kinder kümmern könnte.

  • Es wird viel geredet über die Art und Weise, wie Du Deine Kinder erziehst, was Du gerne Deinen Kindern vermitteln möchtest etc.
    Und bestimmt ist auch ein Hausbesuch dabei.
    Von Deinem Mann wird auch nicht verlangt, dass er allein verantwortlich erzieht. Es wird schon geschaut, ob er eine gute Bindung zu den Kindern hat. Ihr lebt ja schließlich alle zusammen. Es wird geschaut, wie Du mit den Kindern z.B. spielst. Allgemein geht es hier um Dich und ob Dein Erziehungsstil für die Kinder gut ist.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Mein Ex hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, und jetzt soll ein Erziehungsgutachten über mich, meinen Mann und ihn erstellt werden.


    Also hat er es bei Gericht beantragt. Ob das Gericht dem zustimmt bzw. ein Gutachten in Auftrag gibt, weißt du nicht.
    Wenn euere Sache festgefahren ist, vermutlich schon.


    Was ich zu diesen Gutachten im Internet lese, lässt mich zu dem Schluß kommen, das das alles sehr fragwürdig ist und man im Prinzip nicht wirklich feststellen kann, ob man erziehungsfähig ist oder nicht. Ich habe nichts zu verbergen. Mein Ex behauptet auch, ich hätte eine Waschzwang, der sich angeblich auf die Kinder überträgt.


    Alles kann man nicht glauben. Klar wenn man nicht mitarbeitet,das es dann nicht gut ausgeht. Ein Gutachten ist an sich nix schlimmes.
    Es werden einige Tests durchgeführt. Es finden Gespräche statt. Wenn du nix zu befürchten hast, warum weigerst du dich ???


    Und was ist, wenn man da durchfällt?


    Nicht so negativ denken.



    Nun meine Frage, muss man einem Erziehungsgutachten zustimmen?


    Zustimmen musst du nicht, wäre allerdings ein riesengrosser Fehler. Denn hier geht es um das Wohl euer Kinder,vermutlich wo sie
    in Zukunft ihren Lebensmittelpunkt haben sollen (ABR). Wenn das Gericht der Meinung ist, es muss ein Gutachten her,wird dies beschlossen.
    Hast dann zwie Optionen, mitarbeiten oder eben nicht.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale