Elterngeld und freiberuflich arbeiten

  • Hallo!
    Wieviel bekommt man denn vom Elterngeld abgezogen, wenn man während der Elternzeit freiberuflich arbeitet und das Einkommen jeden Monat variiert? Wie wird das denn berechnet?
    Gruß
    Yolanda

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Das ist ziemlich kompliziert. Du musst erst mal irgendwie glaubhaft machen, dass deine Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden dauert. Dann musst du eine Schätzung für jeden Monat abgeben und dann wird berechnet, was du noch bekommst. Und zwar 67 % der Differenz des Einkommen vor und nach der Geburt des Kindes. Das Einkommen vor der Geburt wird dazu auf 2.700 Euro reduziert, wenn es eigentlich höher war. Wenn das Einkommen während des Bezugs des Elterngeldes höher ist als das Einkommen vor der Geburt des Kindes ist, bekommt man nur Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags (300 Euro). Am Ende des Elterngeldbezugs musst du eine Abrechnung vorlegen und diese auch belegen (mit Rechnungen, Steuererklärung, evtl. Kontoauszügen).


    Ich würde an Deiner Stelle versuchen das mit einem Elterngeldrechner durchzurechnen. Es "lohnt" sich vorallem, wenn du vor Bezug nicht verdient hast (und eben die 300,--bekommst) oder sehr viel. Bei Leuten, bei denen das Elterngeld prozentual aufgestockt wird, macht es fast keinen Sinn - weil dann nur noch wenige Euro (je nach "Aufstockungsgrad" bleiben ...