Was muss für Sorgerechtsentzug passieren?

  • Hallo Foris,


    mich würden hier mal eure Erfahrungen interessieren, ohne hier meine eigene Geschichte mit einzubringen:


    Wie kam es dazu, dass einem ET bei GSR das Sorgerecht entzogen wurde? Was muss sich derjenige leisten, bzw. was nicht mehr leisten, damit das SG auf ein ET alleine übertragen wird?


    Ich weiß, dass es immer eine Einzelfall-Entscheidung ist, aber ich lese nur immer, dass schon viel vorfallen muss, damit es soweit kommt, aber eben nicht WAS genau.


    :winken:

  • Ich weiß, dass es immer eine Einzelfall-Entscheidung ist, aber ich lese nur immer, dass schon viel vorfallen muss, damit es soweit kommt, aber eben nicht WAS genau.


    :winken:


    Was genau? Eine Kindeswohlgefährdung, verbunden mit der Tatsache,
    dass der entsprechende ET nicht Willens ist diese Situation zu verändern.
    Was ist eine Kindeswohlgefährdung? Das weiß in Deutschland erschreckenderweise
    nicht einmal der Gesetzgeber, von daher dürfen Richter und Gutachter nach ihren
    eigenen Vorstellungen entscheiden, was, wann und in welcher Grössenordung eine
    Kindeswohlgefährdung darstellt oder auch nicht.
    Daher gibt es auf deine Frage leider keine wirkliche Antwort, außer das letztendlich das
    Weltbild des entsprechenden Richters entscheidet und sonst nichts.


    Lg
    Mami2511

  • Da muss man mehrere Sachen sehr differenziert betrachten. Der erste Bereich betrifft das Verhältnis der Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht untereinander.
    Hier kann die Situation zwischen den Eltern so schwierig sein, dass eine zielführende gemeinsame Sorge einfach nicht möglich ist. Sagt der eine A, sagt der andere aus Prinzip B ...
    Da wird, meist nach langer Auseinandersetzung, vielen Versuchen wie Mediation usw. einem Elternteil die Alleinige Sorge übertragen. Dies ist m.W. immer noch die Hauptgruppe, der prozentual höchste Anteil des "entzogenen" Sorgerechts.


    Der zweite Bereich trifft auch die elterliche Kommunikation. Ein Elternteil verschwindet nach der Trennung quasi vollständig von der Bildfläche. Unterschriften (die wenigen, die es gibt) müssen ersetzt werden. Irgendwann überträgt dann ein Gericht die elterliche Sorge auf den Betreuungselternteil.
    Das sind ziemliche weiche Gründe, die da vorliegen (müssen) und ziemlich emotional geprägt.


    Dann gibt es die Situation, in der dem oder den Elternteil(en) die Sorge entzogen wird, weil eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das sind Fälle, wo Leib, Leben, Seele des Kindes Dritten wie Umfeld, Lehrern, Jugendamt gefährdet erscheinen. Das kann Gewalt sein, Erziehungsunfähigkeit/Überforderung bei jüngeren Kindern. Jedenfalls meinen Jugendamt und Gericht, dass es nach eingehender Prüfung nicht mehr zu verantworten ist, das Kind der Sorge der Eltern zu überlassen. Klassiker sind auch Fremdbestimmung der Eltern durch Alkoholmissbrauch und / oder Drogenmissbrauch.
    Das kann bei älteren Kindern deren ungewöhnliches, aus dem Rahmen fallendes Verhalten sein, dass es den Eltern nicht mehr möglich macht, mit ihren Mitteln dem "Erziehungsauftrag", der Sorge gerecht zu werden.


    In diesen jetzt beschriebenen Bereichen gibt es jetzt die "einzelnen Geschichten". Ob die jemand jetzt ausführlich darstellen will, ist natürlich eine schwierige Sache.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dir ist schon klar, dass es hier in diesem Thema um "Sorgerechtsentzug" geht? :hae:


    Dir ist schon klar das ich das weiß?


    Es wurde bei PAS bzw. Umgangverweigerer bereits das SR entzogen.


  • Dir ist schon klar das ich das weiß?


    Es wurde bei PAS bzw. Umgangverweigerer bereits das SR entzogen.


    Danke. Jetzt schon. Deshalb habe ich nachgefragt. Ich dachte du meinst man könne durch genug Umgangsverweigerung erreichen dass dem anderen ET das SR entzogen wird... war irgendwie nicht klar genug für mein Hirn ausgedrückt.