kan mir jemand helfen mit einem Rat umgangsrecht

  • Hallo


    Ich habe da ein Frage, mein Verlobter hat dieses jahr erst erfahren im juni er Vater geworden ist. (mittlerweile ist das Kind 2 Jahre alt)
    Er hat von anfang an gesagt wenn die Kindes Mutter den Umgang mit dem Kind erlaubt möchte er es sehen wennnicht da zahlt er nur.


    das Kind wohnt nicht weit von uns weg, er hat in seit dem er es weiss nur 3 mal gesehen.
    das erstemal durfte er ihn noch mit zu uns nehme und auf einmal nicht mehr. er soll wen er abend feierabend hat gegen 21 Uhr zu ihr ( ich habe selbst ein Kind und finde um diese Uhrzeit hat ein Kind von 2 im bett zu liegen) kommen oder an einem anderen Tag,und das kind nur unter beobachtung der Kindesmutter sehen. damit das Kind ihn kennen lernt er wird aber von dem Kind schon Papa genannt. ( wenn es sich weh tut rennt ein Kind meistens zur Mutter) ich bin der meinung wenn etwas mit dem Kind ist kann man das Kind nach hause bringen. sind 5 min zu fuß.
    der hat schon so oft gefragt ob er das kind für 3-4 std haben darf, jezt wird ihm vorgeworfen er kümmert sich nicht drum und das das Kind ihm nicht wichtig genug ist. er hat angst zum JA zu gehen weil er meint dann darf er es überhaupt nciht mehr sehen.


    wer ist in der ähnlichen situation und kann mir tipps geben.


    lg

  • Hallo cassandra1!


    Zitat

    Er hat von anfang an gesagt wenn die Kindes Mutter den Umgang mit dem Kind erlaubt möchte er es sehen wennnicht da zahlt er nur.


    Sieht er es nun anders und möchte unbedingt sein Kind sehen?
    Was genau stört ihn denn? Wenn ich es richtig verstanden habe, würde er sein Kind lieber mit zu sich nehmen, der Mutter ist es aber lieber, wenn sie dabei ist, richtig?


    Er könnte verschiedene Vorschläge machen, z.B. dass die Mutter mit zu euch kommt, um sich zu überzeugen, dass es ihrem Kind bei euch gut geht.
    Wenn der Umgang nur bei ihr stattfinden darf, dann vielleicht lieber einen freien Tag wählen und dann nachmittags.
    Oder aber ein Spielplatzbesuch, sie kommt erst mit und lässt ihn erst mit dem Kind allein, wenn sie sich damit besser fühlt...


    Nach dreimaligem Umgang etwas erzwingen zu wollen, ist sicher nicht so sinnvoll. Und warum überhaupt hat er erst jetzt von seinem Kind erfahren? Hat er die Vaterschaft denn bereits anerkannt?


    LG


    Daria

  • Ich würde, falls mit der Mutter nicht vernünftig zu reden ist, den Kontakt zum Jugendamt suchen und um Vermittlung bitten.
    Vater und Kind haben ein gesetzliches Recht auf Kontakt, das dürfen weder Mutter noch JA boykottieren.
    Allerdings wird er sein Kind in dem Alter noch nicht über Nacht oder gar ein ganzes Wochenende bekommen.
    Wenn die Mutter unsicher ist, kann auch das JA den ersten Umgang betreuen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nach dreimaligem Umgang etwas erzwingen zu wollen, ist sicher nicht so sinnvoll. Und warum überhaupt hat er erst jetzt von seinem Kind erfahren? Hat er die Vaterschaft denn bereits anerkannt?



    es würde ein vaterschaftstest gemacht, und dann musste er die Vaterschaft anerkennen. weil die Mutter meinte erst jetzt wo sie erfahren hat das wir heiraten wollen und auch nachwuchs haben wollen müsste sie beim JA den Vater angeben und weil sie gezwungen wurden ist den Vater anzu geben. sie hat ihm ja schon ein paar male zugesagt das sie mit dem Kind her kommt und dann hat sie immer wieder abgesagt. Über nacht ist es ja auch ok das das Kind noch nicht zu uns kommt. der darf es ja nicht einmal auf den arm nehmen oder geschweige denn an die hand wenn man sich zufällig trifft. sie meint ja es geht auch ohne JA aber ich sehe wie mein verlobter leidet wen ner das Kind sieht. er hat einfach angst seinKnd dann überhaupt nciht mehr zu sehen wenn er zum JA geht. sie ist beim JA auch bekannt,ist alles ein bisl viel. er stelht sihc drauf ein das sie mit dem Kind kommt und dann sagt sie eine halbe std vorher ab.

  • Hm, wenn es so aussieht, wird er wohl auf Dauer ohne JA nicht auskommen, um sein Recht auf Umgang durchsetzen zu können - ich würde allerdings an seiner Stelle auf jeden Fall vorher noch einmal versuchen, mit der Mutter zu reden.


    LG


    Daria