Ehegattenunterhalt bei Kind unter 3

  • Hallo,


    kann mir zufällig hier jemand die neueste Gesetzeslage bzgl. Ehegattenunterhalt erklären.


    Sohnemann ist 19 Monate alt. Ex und ich sind seit einem Monat rechtskräftig geschiedenGilt es immer noch, dass man bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eigentlich nicht arbeiten müsste. Oder ist das jetzt so, dass man, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung stände, doch arbeiten muss. Hoffe das war einigermaßen verständlich. Dass man nach dem dritten LJ selbst für seinen Lebensunterhalt zuständig ist, weiß ich


    Kurz zur Klärung: Is eigentlich eine eher theoretische Frage, ich arbeite bereits 15 h. Hatte mit Ex auch eine Unterhaltsvereinbarung, aber die is ihm jetzt wurscht und er will jetzt weniger Geld zahlen etc.etc.
    Mag jetzt nicht die ganze Geschichte erzählen, denn ich hoffe, es läßt sich ohne Anwälte etc. klären.


    Danke schon mal

    Life is a journey, no destination: Work like you don`t need money. Love like you`ve never been hurt. Dance like there is no one watching and live like it`s heaven on earth"(irischer Segensspruch, sooooo schön und irgendwie wahr)

  • Hallo


    Soweit ich weiß mußt Du bis Kind drei ist, nicht arbeiten. Dein Gehalt würde teilweise angerechnet, ist aber "überobligat".


    Gruß

  • Was ist denn überobligat?? :Hm
    Wie wird denn dann der Ehegattenunterhalt berechnet, ginge das von meinem vorherigen Gehalt aus ???

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  • Hallo


    Überobligat heißt mehr als Du mußt (und Nein, ich bin nicht so schlau. Ich hab mir den Begriff von meiner Anwältin abgehört). Wie's berechnet wird, weiß ich leider nicht.


    Gruß

  • ach so, okay :D

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  • geschiedenGilt es immer noch, dass man bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eigentlich nicht arbeiten müsste.


    Das gilt noch.

    Dass man nach dem dritten LJ selbst für seinen Lebensunterhalt zuständig ist, weiß ich


    Grundsätzlich ja. Aber vor gericht setzt sich immer mehr ein mittelschnelles Austrudeln des Unterhalts durch. Weil es schwierig ist, nach der dreijährigen Pause sofort voll wieder einzusteigen.

    Hatte mit Ex auch eine Unterhaltsvereinbarung, aber die is ihm jetzt wurscht und er will jetzt weniger Geld zahlen etc.etc.


    Wie habt ihr das denn vereinbart? Schriftlich? Es geht eigentlich nicht an, dass ihr vereinbarungen trefft, im Scheidungsprozess dann beide sagt: Alles geklärt - und dann kündigt eine Partei direkt nach der Scheidung die Vereinbarung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie habt ihr das denn vereinbart? Schriftlich? Es geht eigentlich nicht an, dass ihr vereinbarungen trefft, im Scheidungsprozess dann beide sagt: Alles geklärt - und dann kündigt eine Partei direkt nach der Scheidung die Vereinbarung ...


    Tja genau so ist es aber leider passiert, etwa ein Monat nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde, kam er damit daher.... Toll gell :-( Wir hatte das zwar damals schriftlich gemacht bei nem Anwalt, aber halt nicht notariell beglaubigen lassen. Hilft mir deswegen wahrscheinlich nix. :-(


    Kannst du zufällig den Paragraphen nennen, wo das mit dem Ehegattenunterhalt steht. Oder wo finde ich denn das??


    :thanks: an Volleybap und alle anderen!!!

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    2 Mal editiert, zuletzt von charaid ()

  • Boah, da fragst du aber was ... Probier es mal mit §§ 1360 f, 1559 oder 69(?) ff– und 1600ff. BGB sind, glaube ich, Unterhaltsparagrafen.


    Wesentlich wären für dich aber die Ausführungsbestimmungen und die Kommentare.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Tja genau so ist es aber leider passiert, etwa ein Monat nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde, kam er damit daher.... Toll gell :-( Wir hatte das zwar damals schriftlich gemacht bei nem Anwalt, aber halt nicht notariell beglaubigen lassen. Hilft mir deswegen wahrscheinlich nix. :-(


    Kannst du zufällig den Paragraphen nennen, wo das mit dem Ehegattenunterhalt steht. Oder wo finde ich denn das??

    § 1570
    hier kannst du auch nachlesen:


    http://www.familienrecht-heute…flege-erziehung-kind.html


    http://www.finanztip.de/recht/…ht-ehegattenunterhalt.htm


    du hast ein recht auf einen (unbefristeten) titel und solltest deshalb nochmal zum anwalt gehen!

  • :thanks:


    Wir teilen uns ja auch die Krippenkosten, Exelchen meint jetzt, auch das müsse er eigentlich nicht :nudelholz, hab so das Gefühl auch da will er sich jetz rausziehen

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    Einmal editiert, zuletzt von charaid ()

  • Ja da lieg ich drunter.
    Oh Mann, mir schwirrt schon der Kopf von diesem ganzen Sch... :wuetend

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  • Ja das werd ich wohl machen

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  • Hi,

    du hast ein recht auf einen (unbefristeten) titel und solltest deshalb nochmal zum anwalt gehen!

    Das "unbefristet" wird wohl ein Richter ausurteilen, ein grundsätzliches "unbefristet" gibt es nicht.
    Auch ist ein Mehrbedarf erstmal nicht eindeutig, und auf die evtl. Zahlung des Mehrbedarfs werden auch erstmal die Unterhaltskosten
    gegengerechnet. Kommt also auf die "Masse" an, was vorhanden ist.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.