Hallo,
kann mir zufällig hier jemand die neueste Gesetzeslage bzgl. Ehegattenunterhalt erklären.
Sohnemann ist 19 Monate alt. Ex und ich sind seit einem Monat rechtskräftig geschiedenGilt es immer noch, dass man bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eigentlich nicht arbeiten müsste. Oder ist das jetzt so, dass man, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung stände, doch arbeiten muss. Hoffe das war einigermaßen verständlich. Dass man nach dem dritten LJ selbst für seinen Lebensunterhalt zuständig ist, weiß ich
Kurz zur Klärung: Is eigentlich eine eher theoretische Frage, ich arbeite bereits 15 h. Hatte mit Ex auch eine Unterhaltsvereinbarung, aber die is ihm jetzt wurscht und er will jetzt weniger Geld zahlen etc.etc.
Mag jetzt nicht die ganze Geschichte erzählen, denn ich hoffe, es läßt sich ohne Anwälte etc. klären.
Danke schon mal