Sonderbedarf Umzugskosten

  • Hallo ihr Lieben,


    hat von euch jemand Erfahrung mit der Geltendmachung von Sonderbedarf für einen Umzug? Wie bzw. in welcher Höhe muss sich der - leistungsfähige - UET beteiligen? An der Renovierung des Kinderzimmers? Umzugskosten - aber wie aufgeteilt?


    Wäre super, wenn jemand helfen könnte.


    :thanks: Liinii

  • Wieso sollte der Ex den Umzug bezahlen? Keine Ahnung, diese Frage habe ich ja auch nicht gestellt :hae:


    In den letzten Wochen wurde hier mehrfach über Mehr- und Sonderbedarf diskutiert, und nach den dort vermittelten Informationen sind Umzugskosten Sonderbedarf. Ich habe mich gefragt, wie sich Umzugskosten denn aufteilen lassen nach BET und Kind(ern), und dort nach Erfahrungswerten gefragt.

  • Die Regelung, dass Umzugskosten Sonderbedarf sind, ist nicht von mir.


    Ich habe mich gefragt, wie eine Aufteilung von Umzugskosten überhaupt möglich ist. "Warum" es diese Regelung gibt, habe ich nicht gefragt. "Wie und in welcher Höhe" war meine Frage, da ich mir nicht vorstelen kann, wie man so etwas aufteilen kann bzw. könnte.


    Mir war aber nicht bewusst, dass dies eine verwerfliche Frage zu sein scheint. Es ist mir auch neu, dass man sich rechtfertigen muss, wenn man eine Frage nach Erfahrungen stellt. Aber so lernt man eben immer wieder dazu...

  • Also dann versuche ich mal eine Deutung.


    Du brauchst Dich nicht zu rechtfertigen und es ist auch keine verwerfliche Frage. Ich denke eher, dass etwas Verwirrung herrscht, warum überhaupt der UET sich an Umzugskosten beteiligen sollte. Ich jedenfalls habe davon noch nichts gehört, aber ich habe da auch nicht soviel Erfahrung.
    Vielleicht könntest Du etwas näher erläutern, woher Du die Aussage hast, dass der UET sich an Unzugskosten beteiligen sollte.


    Ansonsten bitte Experten auf diesem Gebiet vor.

  • Schau zur Info doch mal unter
    http://www.mein-recht.de/sonderbedarf.htm
    (darf ich so verlinken?)
    sonst mit einer Suchmaschine mal nach "Sonderbedarf Kindesunterhalt" suchen da gibt es viele Info's.


    Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten und wird wohl vom Einzellfall abhängig sein.

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


    Einmal editiert, zuletzt von Tom-Tom ()

  • Na, danach ist doch eigentlich alles klar.
    Die Rechtsprechung scheint einheitlich zu sein, DASS Umzug ein Sonderbedarf ist. Die Aufteilung ist entsprechend des Rechenbeispiels vorzunehmen.
    :thanks: für den Link.

  • Alles Klar???? :hae:


    Ich denke nicht, es wird immer auf einen Sonderfall hinauslaufen. Kann der andere überhaupt Sonderbedarf leisten usw.
    Wann ist ein Umzug Sonderbedarf??? Bestimmt nicht weil jemand meint 3x im Jahr umzuziehen....
    Vielleicht der erste Umzug zu getrennten Wohnungen oder Berufsbedingt. Ich denke da ist eine gute Beratung gefragt.

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



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    :aetsch:aetsch:aetsch



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  • Na, danach ist doch eigentlich alles klar.
    Die Rechtsprechung scheint einheitlich zu sein, DASS Umzug ein Sonderbedarf ist. Die Aufteilung ist entsprechend des Rechenbeispiels vorzunehmen.
    :thanks: für den Link.


    Leider nein. Es kommt lt. manchen Urteilen schon auf den Grund des Umzugs an. Der sollte - wie bei vielem anderen Sonderbedarf - unvorhersehbar sein. Umzugskosten wegen der Trennung /anläßlich Scheidung/erzwungenem Hausverkauf/Kündigung Mietwohnung sind unvorhersehbar. Bin ich aber in einer neuen Wohnung und will Geld vom Ex-Partner, weil ich (näher) zu meinem neuen Partner ziehen will, hat ein Gericht den Sonderbedarf abgelehnt. Und alles dazwischen ist Grauzone.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Link ist zwar ganz gut, aber was die Urlaubskosten betrifft schon überholt.


    Urlaub kann sich bedarfserhöhend auswirken, wenn er während der Ehe immer auswärts und nicht etwa auf "Balkonien" oder "Terrassien" verbracht wurde.


    Und nein ich rede (noch nicht) von mir.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Wenn ich das dann richtig verstehe, kommt es also doch -wie fast immer- auf den Einzelfall an. Sonderbedarf kann vorliegen, wenn er unabsehbar war. Wenn die TS also schon länger einen Umzug plant, dann ist die Anerkennung als Sonderbedarf fraglich.
    Aber wenn der Unzug als Sonderbedarf anzusetzen ist, ist die Beispielrechnung im Link ein Anhaltspunkt für die TS?


    Danke Volleybap für die Korrektur.