Mehrbedarf oder Sonderbedarf bei Unterhalt

  • der mehrbedarf wird mit dem unterhalt vom betreuungselternteil eingefordert und nicht von einer firma oder behörde eingezogen


    Hat aber nichts mit Unterhalt zu tun. Daher gelten höhere Selbstbehalte.


    Und die DDT 2012 kenne ich selber. In der Entscheidung war aber etwas von 2009 zu lesen. Schau Dir die Tabelle von 2009 mal an. Da findest du die 50 € Unterschied.


    Ist nicht böse gemeint. Du bist in diesem Fall einfach auf dem Holzweg. Irren ist menschlich.


    lg


    Camper


  • Hat aber nichts mit Unterhalt zu tun. Daher gelten höhere Selbstbehalte.

    hat sehr wohl mit dem unterhalt zu tun,
    bzw. wird im rahmen der unterhaltspflicht mitberechnet,
    weil der unterhalt nicht die kosten für die betreuung deckt:


    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/kindergarten.htm



    Ist nicht böse gemeint. Du bist in diesem Fall einfach auf dem Holzweg. Irren ist menschlich.

    nöö, bin nicht auf dem holzweg :D

  • Du bist doch diejenige, die mehr von juristendeutsch versteht, als ich.


    Bei jedem der Elternteile ist zuerst der angemessene Selbstbehalt abzuziehen. Das sind derzeit 1150 € lt unterhaltsrechtlicher Leitlinien 2012.


    Darüber hinaus ist beim UET auch der Unterhalt abzuziehen.


    Dann sind wir genau wieder da, wo wir schon vor 9 Postings war.


    1375 € bereinigtes Netto - 225 € Unterhalt (Mindesunterhalt für ein Kind unter 6 Jahren) = 1150 € relevantes Netto für Sonderbedarf oder Mehrbedarf. UET also nicht leistungsfähig für Mehrbedarf.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • woher weißt du denn was er verdient


    Ich habe die Grenze genannt, wo er nicht zusätzlich für Sonderbedarf/Mehrbedarf bei einem Kind bis zu 6 Jahren aufkommen muss.


    Er könnte auch nur 1100 € Nettoeinkommen haben, dann wäre er sogar für KU ein Mangelfall.


    Hat er 1400 € Einkommen, dann ist er zu 25 € leistungsfähig für Sonderbedarf/Mehrbedarf, sofern er nicht Umgangskosten und damit eigenen Mehrbedarf geltend macht.


    Aber das durchzurechnen würde wieder zu weit führen und ist auch nicht meine Aufgabe, sondern Aufgabe eines Rechtsanwaltes.


    lg


    Camper

  • Es gibt ja durchaus Einkommen weit jenseits von Selbstbehalten und Mangelfällen - und dann ist die Frage eben sehr interessant, wie dann die Aufteilung ist. Wenn KV und KM beide gut und vielleicht sogar in etwa gleich viel verdienen: wäre es dann nicht einfach nur fair, wenn sich beide um die Betreuungskosten des Kindes kümmern?


    Ich weiß, Fairness ist kein Maßstab :-)

  • Hallo


    Mehrbedarf wäre für mich eine Erhöhung des üblichen, durch die DD Tabelle definierten, Kindesunterhalts. Mehrbedarf kann zum Beispiel durch eine chronische Krankheit, Begabtenförderung oder sonstige, im Kind begründete Umstände, entstehen.


    Sonderbedarf sind Dinge, die einmalig sind und nicht lange vorhersehbar. Wobei wohl zum Beispiel eine Zahnspange darunter fallen kann, eine Klassenfahrt jedoch nicht.


    Im normalen Kindesunterhalt enthalten sind so Dinge wie Kost und Logis, Schulbedarf, normale Freizeitaktivitäten - Alltag.


    Ich meine, die Unterbringung in einer Kita ist aus dem Grund anteilig von beiden Eltern zu tragen, weil das Kind ja betreuungsbedürftig ist und der BET diese Betreuung nicht selber leisten kann, da er / sie zur Arbeit angehalten ist. Ist nachweisbar keine KiTa möglich, kann hier auch eine andere Betreuung gewählt werden. Wer wieviel zahlt, richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. So muß bei uns KV 60% der KiTagebühren zahlen, ich 40%. Kind ist 45 Stunden "eingebucht", die ich zwar nicht arbeite, ich jedoch um meinen Job ausüben zu können, zeitlich flexibel sein muß.


    Ab der Grundschule ändert sich das wohl mit der Notwendigkeit der Betreuung, darum kümmere ich mich dann (und hoffe, meine Eltern sind noch so fit, das sie zur Not einspringen können :( )


    Gruß

  • Ok, also ein sehr komplexes Thema. Aber in Anbetracht der Tatsache, das der Kindesvater nur Mindestunterhalt zahlt, bestehen da wohl keine großen Chancen irgendetwas durch zu setzen.


    Danke euch allen trotzdem.


    Lg
    Angelz

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
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    :sonne