der mehrbedarf wird mit dem unterhalt vom betreuungselternteil eingefordert und nicht von einer firma oder behörde eingezogen
Hat aber nichts mit Unterhalt zu tun. Daher gelten höhere Selbstbehalte.
Und die DDT 2012 kenne ich selber. In der Entscheidung war aber etwas von 2009 zu lesen. Schau Dir die Tabelle von 2009 mal an. Da findest du die 50 € Unterschied.
Ist nicht böse gemeint. Du bist in diesem Fall einfach auf dem Holzweg. Irren ist menschlich.
lg
Camper